Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
Inhaltsverzeichnis:
1. Eigenmittel
2. Einnahmen bei der Veranstaltung
3. Sponsoring
4. Spenden
Das Wichtigste in Kürze:
Inhaltsverzeichnis:
1. Logistik – Die Basis für ein gelungenes Laternenfest legen
2. Genehmigungen und Vorschriften für den Martinszug
3. Das gilt es beim Martinsumzug zu beachten – Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen im Überblick
4. Finanzierung des Martinsumzugs – So beschaffen Sie die nötigen Mittel
5. Kommunikation und Werbung für das Laternenfest
Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
Inhaltsverzeichnis:
1. In welchen Fällen haften Vereine?
2. Warum ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine sinnvoll?
3. An wen richtet sich die Vereinshaftpflicht?
4. Was sollten Vereine hinsichtlich der Vereinshaftpflicht beachten?
5. Was kostet eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine?
6. Welche weiteren Versicherungen benötigen Vereine ansonsten noch?
7. Fazit
Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
Machen Sie Ihr nächstes Event nicht nur unvergesslich, sondern auch sorgenfrei!
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Inhaltsverzeichnis:
1. Warum ist eine Brandsicherheitswache wichtig bei Vereinsveranstaltungen?
2. Welche Aufgaben übernimmt die Brandsicherheitswache bei einer Vereinsveranstaltung?
3. Wann muss eine Brandsicherheitswache gestellt werden?
4. Was kostet der Einsatz einer Brandsicherheitswache?
5. Unser Expertentipp für eine sorgenfreie Vereinsveranstaltung
Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
Die Walpurgisnacht ist ein Frühlingsfest, das traditionell in der letzten Aprilnacht gefeiert wird, um den Winter zu vertreiben. Ihre Wurzeln hat die Walpurgisnacht in heidnischen Bräuchen aus Nord- und Mitteleuropa. Ihren Namen hat die Walpurgisnacht im Übrigen in Anlehnung an die Heilige Walburga.
Als Veranstalter einer Walpurgisnachtfeier haftet ein Verein gemäß § 31 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für jegliche Personenschäden und Sachschäden, die Dritten während der Veranstaltung widerfahren; Verkehrssicherungspflicht eingeschlossen. Dazu zählen sowohl Mitglieder des Vereins als auch Nicht-Mitglieder (z.B. Helfer oder Besucher).
Die Größe der Veranstaltung spielt dabei im Übrigen keine Rolle, in jedem Fall haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
Wer trägt die Verantwortung für den entstandenen Schaden?
Während bei einer privaten Feier die Haftpflichtversicherung greift, ist bei einem Schadensereignis, im Zuge einer Vereinsveranstaltung wie der Walpurgisnacht, weder die private Haftpflicht der Mitglieder noch die Vereinshaftpflicht zuständig.
Die Folge: Der Verein muss als Veranstalter selbst bei Schadenersatzforderungen mit seinem Vereinsvermögen geradestehen. Für den herkömmlichen Verein ist eine solche finanzielle Belastung nicht zu stemmen.
Schlimmstenfalls hat dies außerdem Auswirkungen auf den Vereinsvorstand. Denn das Versäumnis, eine ergänzende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, kann ihm als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
► Mehr Infos zur Vereinshaftpflicht
Ist es möglich, dass der Vorstand des Vereins persönlich haftbar gemacht wird?
Grundsätzlich wird bei Unfällen stets individuell je nach Situation entschieden. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (z.B. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht), so kann tatsächlich auch der Vorstand belangt werden. Das finale Urteil liegt allerdings beim Richter.
Deckt die Vereinshaftpflicht auch Vereinsveranstaltungen ab?
Generell erstreckt sich die Vereinshaftpflicht auch auf Vereinsveranstaltungen, sofern diese im Sinne des satzungsgemäßen Vereinszwecks abgehalten werden. Ebenso sind die individuellen gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder im Zuge ihrer Tätigkeit für den Verein bei solchen Veranstaltungen mitversichert.
Ist jedoch ein erhöhtes zusätzliches Risiko mit der Veranstaltung verbunden, etwa ein Feuer oder ein Umzug im Rahmen der Walpurgisnacht, ist die Deckung durch die Vereinshaftpflicht nicht mehr gegeben.
Um Haftungsrisiken in der Walpurgisnacht vorzubeugen, gilt es zunächst, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Im Folgenden eine Checkliste mit den wichtigsten Maßnahmen:
Obwohl Prävention zweifellos von großer Bedeutung ist, kommt es trotz der besten Vorsichtsmaßnahmen vor, dass ein Schaden nicht vermieden werden kann. In solchen Situationen ist es entscheidend, rasch auf den entstandenen Schaden zu reagieren.
Unser Expertentipp: die Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Ihren Verein im Worst Case vor allen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Ferner noch verlangen einige Locations mittlerweile eine solche Veranstalterhaftpflicht, wenn Sie diese anmieten wollen. Sie können die Veranstalterhaftpflicht bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung abschließen.
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Mit einer Ausrüstungsversicherung erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz zudem erheblich. So deckt sie die angefallenen Kosten ab, die infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Verlust angemieteter oder ausgeliehener Ausrüstung entstehen. Dies umfasst insbesondere Zelte, Bühnen und Inventar sowie Requisiten und Dekorationen. Auch hier haben Sie 24 Stunden im Voraus Zeit, die Versicherung abzuschließen.
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