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Walpurgisnacht – Die ultimative Checkliste für eine unbeschwerte Vereinsveranstaltung


Walpurgisnacht

Die Walpurgisnacht ist eine seit Jahrhunderten in Nord- und Mitteleuropa gefeierte Tradition. Besonders im deutschen Vereinsleben ist dieser heidnische Brauch tief verwurzelt und wird mit ausgelassenen Festlichkeiten, schaurigen Kostümen und spektakulären Feuern zelebriert.

Doch die Walpurgisnacht hat auch ihre dunklen Seiten. Bereits 2017 verbot etwa die Stadt Heidelberg das Walpurgisnachtfest aufgrund eines Schwerverletzten und einem Waldbrand infolge der Feierlichkeiten. Für Vereine heißt das Vorsicht walten lassen, denn als Veranstalter haften sie für Schäden dieser Art mit dem Vereinsvermögen.

Damit Sie dennoch unbesorgt in den Frühling starten können, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen die wichtigsten Schritte für eine sichere Walpurgisnachtfeier aufzeigt. Im Anschluss gibt es dann noch einen Expertentipp für Sie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Veranstalter eines eigenen Oktoberfests haftet Ihr Verein für Schäden Dritter. Der Vereinsvorstand kann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sogar persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Für ein erfolgreiches Oktoberfest ist es unerlässlich, frühzeitig potenzielle Risiken zu identifizieren und diese durch präzise Planung und präventive Maßnahmen zu minimieren. Ein solides Sicherheitskonzept, die Einhaltung aller Vorschriften und eine klare Aufgabenverteilung helfen, unerwartete Probleme zu vermeiden.
  • Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können auf dem Oktoberfest unerwartete Schadensfälle auftreten. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schütz Ihren Verein in diesem Fall vor Schadensersatzansprüchen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gemeinnütziger Verein verhinderte Katastrophe durch frühzeitige Absicherung
  • Hacker nutzten eine Sicherheitslücke aus
  • Prävention und schnelle Reaktion minimierten den Schaden
  • Finanzielle Absicherung ermöglichte schnelle Wiederherstellung des Betriebs

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie zunächst Ihre Eigenmittel, bevor Sie externe Finanzierungen in Betracht ziehen. Der Einsatz eigener Mittel verkürzt die Planungszeit, erhöht die organisatorische Flexibilität, stärkt das Vertrauen der Mitglieder und minimiert das Verschuldungsrisiko.
  • Die Veranstaltungskosten können Sie zusätzlich über Einnahmequellen beim Event decken, etwa über den Verkauf von Eintrittskarten, Speisen und Merchandise. Seien Sie hierbei kreativ und nutzen Sie das Alleinstellungsmerkmal Ihres Vereins.
  • Sichern Sie zusätzliche Ressourcen durch Sponsoring, Spendenkampagnen und öffentliche Fördermittel. Nutzen Sie auch Social Media, um Ihre Reichweite zu erhöhen und die finanzielle Basis des Vereins zu festigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Martinsumzüge gelten in der Regel als kleinere Brauchtumsveranstaltungen und sind erlaubnisfrei. Eine Genehmigung ist nur erforderlich, wenn mehr als 500 Teilnehmer erwartet werden, das überörtliche Straßennetz genutzt wird oder Straßensperrungen nötig sind.
  • Als Veranstalter eines Martinszugs haftet der Verein für alle Schäden, die Dritten während des Umzugs entstehen. Daher ist es wichtig, ausreichend Ordner einzusetzen, den Brandschutz sicherzustellen und Ersthelfer vor Ort zu haben. Für den Ernstfall ist außerdem eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
  • Die Veranstaltungskosten decken Sie derweil durch Sponsoring, Spenden, Fördermittel und Kooperationen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bevor die eigentliche Planung der Bergparade beginnt, sollten die organisatorischen Grundlagen feststehen. Mitunter braucht es: freiwillige Helfer, eine frühzeitige Kommunikation mit Anwohnern, sorgfältige Umweltschutzmaßnahmen und eine Wettervorsorge mit Alternativplänen.
  • Als Veranstalter haftet der Verein für Schäden, die Dritten während der Bergparade entstehen. Daher sind Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen, Erste-Hilfe-Stationen, Fluchtwege sowie die Präsenz von Sicherheits- und Rettungskräften unerlässlich. Überdies darf eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht fehlen.
  • Die Finanzierung einer Bergparade ist für Vereine oftmals eine Herausforderung, da Kosten für Genehmigungen, Sicherheitsvorkehrungen und Logistik anfallen. Um diese zu decken, können Sie auf Eintrittsgelder, Spenden, Fördermittel und Sponsoren zurückgreifen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vereine sind täglich Haftungsrisiken durch Personenschäden und Sachschäden ausgesetzt. Solche Schäden können finanzielle Belastungen verursachen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.
  • Da private Haftpflichtversicherungen Schäden bei der Vereinstätigkeit meist nicht abdecken, ist eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung erforderlich, um den Verein vor hohen finanziellen Belastungen zu schützen.
  • Eine Vereinshaftpflicht sollte alle relevanten Risiken wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Zudem sollten Sie die Deckungssumme, den Leistungsumfang, die Vertragslaufzeiten und mögliche Zusatzleistungen im Blick behalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung haftet der Verein für alle Schäden, die Dritten während des Events entstehen. Der Vereinsvorstand ist dafür verantwortlich, die Organisation der Vereinsveranstaltung, ordnungsgemäß zu erfüllen.
  • Wenn der Vorstand seinen Pflichten nicht nachkommt und es zu Schadenersatzansprüchen Dritter kommt, kann er persönlich haftbar gemacht werden. Das Gleiche gilt für andere Funktionsträger des Vereins.
  • Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung schütz Ihren Verein im Schadensfall vor berechtigten und unberechtigten Forderungen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Brandgefahr ist eine der größten Risiken bei Vereinsveranstaltungen. Daher wird eine Brandsicherheitswache eingesetzt, um den Brandschutz vor Ort zu gewährleisten.
  • Die wesentlichen Aufgaben der Brandsicherheitswache umfassen den Brandschutz, die Prävention von Brandrisiken und im Notfall die Unterstützung der Feuerwehr.
  • Eine Brandwache ist generell empfehlenswert und in einigen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für Events, die Brandrisiko aufweisen, Großbühnen über 200 m² verwenden oder mehr als 5.000 Besucher beherbergen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Walpurgisnacht ist ein traditionelles Frühlingsfest, das in der letzten Aprilnacht gefeiert wird. Menschen treffen sich zu Umzügen, Feiern und Feuern, oft verkleidet als Hexen oder Teufel.
  • Als Veranstalter einer Walpurgisnachtfeier trägt ein Verein gemäß § 31 BGB die Haftung für alle während der Veranstaltung entstandenen Personenschäden und Sachschäden an Dritten, unabhängig von der Größe der Veranstaltung. Die Veranstalterhaftpflicht sorgt im Fall der Fälle für Sicherheit.
  • Um Haftungsrisiken zu minimieren, sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dazu gehört die Einholung von Genehmigungen vom Ordnungsamt, die Organisation von Aufsichtspersonal, Rettungsdiensten und Brandwachen sowie Brandschutzmaßnahmen.

1. Warum feiert man die Walpurgisnacht?

Die Walpurgisnacht ist ein Frühlingsfest, das traditionell in der letzten Aprilnacht gefeiert wird, um den Winter zu vertreiben. Ihre Wurzeln hat die Walpurgisnacht in heidnischen Bräuchen aus Nord- und Mitteleuropa. Ihren Namen hat die Walpurgisnacht im Übrigen in Anlehnung an die Heilige Walburga. 

2. Haftungsrisiken in der Walpurgisnacht

Als Veranstalter einer Walpurgisnachtfeier haftet ein Verein gemäß § 31 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für jegliche Personenschäden und Sachschäden, die Dritten während der Veranstaltung widerfahren; Verkehrssicherungspflicht eingeschlossen. Dazu zählen sowohl Mitglieder des Vereins als auch Nicht-Mitglieder (z.B. Helfer oder Besucher).

Die Größe der Veranstaltung spielt dabei im Übrigen keine Rolle, in jedem Fall haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

    Wer trägt die Verantwortung für den entstandenen Schaden?

    Während bei einer privaten Feier die Haftpflichtversicherung greift, ist bei einem Schadensereignis, im Zuge einer Vereinsveranstaltung wie der Walpurgisnacht, weder die private Haftpflicht der Mitglieder noch die Vereinshaftpflicht zuständig.

    Die Folge: Der Verein muss als Veranstalter selbst bei Schadenersatzforderungen mit seinem Vereinsvermögen geradestehen. Für den herkömmlichen Verein ist eine solche finanzielle Belastung nicht zu stemmen.

    Schlimmstenfalls hat dies außerdem Auswirkungen auf den Vereinsvorstand. Denn das Versäumnis, eine ergänzende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, kann ihm als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. 

    ► Mehr Infos zur Vereinshaftpflicht

      Ist es möglich, dass der Vorstand des Vereins persönlich haftbar gemacht wird?

      Grundsätzlich wird bei Unfällen stets individuell je nach Situation entschieden. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (z.B. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht), so kann tatsächlich auch der Vorstand belangt werden. Das finale Urteil liegt allerdings beim Richter.

        Deckt die Vereinshaftpflicht auch Vereinsveranstaltungen ab?

        Generell erstreckt sich die Vereinshaftpflicht auch auf Vereinsveranstaltungen, sofern diese im Sinne des satzungsgemäßen Vereinszwecks abgehalten werden. Ebenso sind die individuellen gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder im Zuge ihrer Tätigkeit für den Verein bei solchen Veranstaltungen mitversichert.

        Ist jedoch ein erhöhtes zusätzliches Risiko mit der Veranstaltung verbunden, etwa ein Feuer oder ein Umzug im Rahmen der Walpurgisnacht, ist die Deckung durch die Vereinshaftpflicht nicht mehr gegeben.

          3. Sicherheit in der Walpurgisnacht – Die wichtigsten Maßnahmen in einer Checkliste

          Um Haftungsrisiken in der Walpurgisnacht vorzubeugen, gilt es zunächst, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Im Folgenden eine Checkliste mit den wichtigsten Maßnahmen:

          • Zustimmung: Für die Veranstaltung einer Walpurgisnachtfeier auf einer öffentlichen Fläche ist zunächst die Zustimmung des Ordnungsamtes einzuholen. Auf einer privaten Fläche entsprechend die Zustimmung des Eigentümers. Kontaktieren Sie die jeweils zuständige Partei, sobald der Termin für die Feier feststeht.
          • Nutzung öffentlicher Verkehrswege: Nutzen Sie im Rahmen der Walpurgisnachtfeier öffentliche Verkehrswege (z.B. Bürgersteige), muss ebenfalls eine Erlaubnis eingeholt werden (siehe § 29 Abs. 2 StVO).
          • Verkehrsrechtliche Auflagen: Mit der Genehmigung für Ihre Veranstaltung erhalten Sie vom Ordnungsamt zusätzliche Auflagen zur Verkehrssicherheit. Diese sind durchgehend einzuhalten.
          • Aufsichtspersonal: Organisieren Sie ausreichend Aufsichtspersonal zur Überwachung der Walpurgisnachtfeier. 
          • Rettungsdienst und Brandwache: Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten; dazu gehört einerseits die Organisation eines Rettungsdienstes und andererseits die Bereitstellung einer Brandwache.
          • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Um den Rettungsdienst zu unterstützen, sollten Sie des Weiteren Vereinsmitglieder in Erste-Hilfe-Maßnahmen schulen, sodass diese im Notfall reagieren können, bis der Rettungsdienst eintrifft. Informieren Sie sich zusätzlich beim Ordnungsamt darüber, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind.
          • Brandschutz: Im Sinne des Brandschutzes müssen Feuergassen sowie Feuerzufahrten gekennzeichnet und freigestellt werden. Obendrein sind die Sicherheitsabstände zwischen Ständen, Buden und Zelten zu bedenken. Zuletzt sollten Sie die Dekoration auf Brandsicherheit überprüfen. Bestenfalls ziehen Sie außerdem die Feuerwehr hinzu. Häufig stellt diese auch Merkzettel zum Brandschutz bereit.
          • Baurechtliche Bestimmungen: Sind besondere Konstruktionen für die Walpurgisnacht geplant, beispielsweise Zelte, fliegende Bauten u.ä., so sind überdies die Auflagen des Baurechts zu berücksichtigen. Demzufolge ist die Aufstellung der jeweiligen Konstruktion erst nach Vorlage des Prüfbuchs durch das Baurechtsamt möglich. Es ist ratsam, sich diesbezüglich frühzeitig mit dem Zeltverleih kurzzuschließen.

          4. Walpurgisnachtfeier richtig absichern – Unser Expertentipp

          Obwohl Prävention zweifellos von großer Bedeutung ist, kommt es trotz der besten Vorsichtsmaßnahmen vor, dass ein Schaden nicht vermieden werden kann. In solchen Situationen ist es entscheidend, rasch auf den entstandenen Schaden zu reagieren.

          Unser Expertentipp: die Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Ihren Verein im Worst Case vor allen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Ferner noch verlangen einige Locations mittlerweile eine solche Veranstalterhaftpflicht, wenn Sie diese anmieten wollen. Sie können die Veranstalterhaftpflicht bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung abschließen.

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          Zusätzlicher Schutz durch die Ausrüstungsversicherung

          Mit einer Ausrüstungsversicherung erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz zudem erheblich. So deckt sie die angefallenen Kosten ab, die infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Verlust angemieteter oder ausgeliehener Ausrüstung entstehen. Dies umfasst insbesondere Zelte, Bühnen und Inventar sowie Requisiten und Dekorationen. Auch hier haben Sie 24 Stunden im Voraus Zeit, die Versicherung abzuschließen.

          ► Mehr Infos zur Ausrüstungsversicherung

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