Bleiben nach der Steuerprüfung noch Sachverhalte ungeklärt, so kann das Finanzamt zusätzlich eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) anordnen.
Dabei wird im Gegenzug zur Steuerprüfung nicht nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb untersucht, sondern vor allem der ideelle Bereich. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dann:
- Zuwendungen an Mitglieder
- Zulässigkeit von gebildeten Rücklagen
- Verwendung von Spendeneinnahmen
Eine Betriebsprüfung wird 2 Wochen vor Prüfungsanfang vom Finanzamt durch eine Prüfungsordnung vom Finanzamt angekündigt. Ebenso erhält der Verein eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Der Verein steht während der Betriebsprüfung in der Pflicht, alle angeforderten Dokumente und Auskünfte beim Finanzamt vorzulegen. Der zuständige Betriebsprüfer hat darüber hinaus die Berechtigung, Einsicht in alle gespeicherten Daten des Vereins zu nehmen und zu diesem Zweck das EDV-System des Vereins zu verwenden. Dabei werden üblicherweise die vergangenen 3 Jahre geprüft. Sollte sich der Tatbestand Steuerhinterziehung herauskristallisieren, sogar die letzten 8 bis 10 Jahre.