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Personalmanagement

Betriebliche Sozialleistungen – Mehr Gehalt für weniger Geld?


Betriebliche Sozialleistungen

Betriebliche Sozialleistungen galten lange als Privileg. Doch in Zeiten des Fachkräftemangels sind sie ein wichtiges Instrument zur Akquise und Bindung von Mitarbeitern.

So sind laut einer aktuellen Umfrage der Personalberatung Kienbaum im Schnitt 11 % der Beschäftigten im DACH-Raum bereit auf mehr Gehalt zu verzichten, wenn Sie im Gegenzug Benefits erhalten.

Viele Arbeitgeber zögern jedoch, betriebliche Sozialleistungen in ihrem Unternehmen anzubieten. Schließlich gehen mit diesen Verpflichtungen einher und auch die Verhandlungen mit dem Personal erfordern einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Zusatzleistungen tatsächlich gewinnbringend einsetzen. Unter anderem erfahren Sie: Welche betrieblichen Sozialleistungen es gibt, bei welchen Leistungen ein rechtlicher Anspruch besteht und wie Ihr Unternehmen konkret von Mitarbeiter-Benefits profitiert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betriebliche Sozialleistungen sind zusätzliche Leistungen, die ein Arbeitgeber neben dem vereinbarten Arbeitsentgelt anbietet.
  • Im Allgemeinen lassen sich betriebliche Sozialleistungen in drei Hauptbereiche unterteilen: gesetzliche, tarifliche und freiwillige Sozialleistungen.
  • Ein rechtlicher Anspruch auf betriebliche Sozialleistungen besteht in der Regel dann, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben sind oder vertraglich vereinbart wurden

1. Definition – Was sind betriebliche Sozialleistungen?

Betriebliche Sozialleistungen sind gemäß Wirtschaftsrecht alle Leistungen eines Arbeitgebers, die dieser ergänzend zum abgesprochenen Arbeitsentgelt bietet. Dazu zählen etwa Urlaubsgeld, Krankenversicherung oder Diensthandy. Oftmals ist auch von Benefits, Mitarbeitervorteilen, Lohnnebenleistungen oder betrieblichen Zusatzleistungen die Rede.

In diesem Sinne werden Mitarbeiter, gegebenenfalls deren Angehörige sowie Unternehmensrentner begünstigt. Wie Benefits sich konkret ausgestalten, variiert von Unternehmen zu Unternehmen.

 

Ursprung der betrieblichen Sozialleistungen

Zum ersten Mal eingeführt wurden die betrieblichen Sozialleistungen in der Industrialisierung. Da es zu diesem Zeitpunkt noch keine sozialstaatlichen Sicherheiten gab, übernahmen Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, indem sie ihrem Personal zusätzlich zum Lohn betriebliche Sozialhilfe anboten. Erst im 20. Jahrhundert wurden dann die ersten gesetzlichen Absicherungen eingeführt.

2. Was gibt es für soziale Leistungen?

Grundsätzlich gibt es drei Bereiche der betrieblichen Sozialleistungen: gesetzliche Sozialleistungen, tarifliche Sozialleistungen und freiwillige Sozialleistungen.

  • Gesetzliche Sozialleistungen: Die gesetzlichen Sozialleistungen umfassen die Leistungen des Sozialstaats. Indes sind Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die staatliche Sozialversicherung anteilig zu decken. Dabei haben diese nur passiven Einfluss auf die konkreten Benefits, in erster Linie entscheidet hier der Gesetzgeber.
  • Tarifliche Sozialleistungen: Zu den tariflichen Sozialleistungen gehören jegliche Mitarbeitervorteile, die gemeinsam zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. einem Unternehmen beschlossen werden. Entsprechend variieren tarifliche Sozialleistungen nach Branche sowie Arbeitgeber.
  • Freiwillige Sozialleistungen: Die freiwilligen Sozialleistungen gestaltet jedes Unternehmen selbstständig. Häufig werden diese beispielsweise bei Gehaltsverhandlungen anstelle einer Gehaltserhöhung vereinbart. 

 

Tarifliche und freiwillige Sozialleistungen – Was ist der Unterschied?

Die Grenzen zwischen freiwilligen und tariflichen Sozialleistungen sind fließend. Je nach Unternehmen bzw. Branche werden die Benefits im Tarifvertrag verankert oder als freiwillige Leistung angeboten. Die Mitarbeitervorteile selbst bleiben jedoch im Grunde dieselben. In beiden Fällen gewährt der Arbeitgeber Geld-, Sach- und Dienstleistungen.

 

Auf welche betrieblichen Sozialleistungen besteht rechtlicher Anspruch?

Grundsätzlich besteht ein rechtlicher Anspruch auf alle betrieblichen Sozialleistungen, die gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart sind (z.B. im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag).  

3. Beispiele für freiwillige betriebliche Sozialleistungen 

Was zählt zu gesetzlichen Sozialleistungen?

  • Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Mutterschutz
  • Entgeltfortzahlung an Feiertagen
  • Betriebsratskosten

 

Was zählt zu den tariflichen bzw. freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen?

Geldleistungen

Geldleistungen sind finanzielle Begünstigungen, die entweder direkt auf das Konto überwiesen oder indirekt über Gutscheine und Personalrabatte zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen:  

  • Gratifikationen (z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
  • Zuschüsse
  • Beihilfen 
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Jubiläumszuwendungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Verpflegungszuschüsse

 

 

 

 

 

 

Sachleistungen (Fringe Benefits)

Sachleistungen (auch Fringe Benefits genannt) sind Sachbezüge, die einen materiellen Mehrwert für das Personal schaffen. In der Regel tragen sie zudem dazu bei, dass der Mitarbeiter einen höheren Betrag seines Bruttogehalts überhat. Im Folgenden einige Beispiele für Fringe Benefits:

  • Private Nutzung eines Firmenwagens oder des Arbeitshandys
  • Verwendung von Werkswohnungen 
  • Bereitstellung technischer Geräte
  • Individuelle oder vergünstigte Parkplätze
  • Verpflegung der Belegschaft
  • ⁣Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung
  • Deputate

Tipp: Sachleistungen bis zu 50 Euro im Monat sind im Übrigen steuerfrei (siehe § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). 

Dienstleistungen

Im Kontext betrieblicher Sozialleistungen versteht man unter Dienstleistungen die individuell abgestimmten Mitarbeitervorteile. Welche genau das sind, hängt dementsprechend mit den persönlichen Vorlieben des Mitarbeiters zusammen. So handelt es sich beispielsweise um:

 

 

4. Betriebliche Sozialleistungen – Vor- und Nachteile

Vorteile betrieblicher Sozialleistungen

  • Finanzielle Vorteile: Durch Sachleistungen und Zuschüsse sinken die Steuerabgaben sowie Lebenshaltungskosten. Indirekt erhöht sich somit ebenfalls das Nettogehalt.  
  • Verbesserte Work-Life-Balance: Flexible Arbeitszeiten, Gesundheitsförderung, Kinderbetreuung und andere Benefits ermöglichen eine bessere Work-Life-Balance.
  • Gesteigerte Zufriedenheit und Motivation: Zusätzliche Leistungen drücken Wertschätzung aus und stärken damit Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation.
  • Identifikation mit dem Unternehmen: Mitarbeiter fühlen sich durch Zuwendungen stärker mit den Unternehmenswerten verbunden.
  • Verbessertes Betriebsklima: Gemeinsame Aktivitäten und Angebote fördern den Zusammenhalt der Belegschaft und die Teamzusammenarbeit.
  • Höhere Produktivität: Zufriedene Mitarbeiter arbeiten zugleich produktiver.
  • Geringere Fluktuationsrate: Mitarbeitervorteile erhöhen die Mitarbeiterbindung und senken die Fluktuationsrate. 
  • Employer Branding: Ein breites Angebot an betrieblichen Zusatzleistungen verbessert das Employer Branding und macht das Unternehmen somit attraktiver bei der Talentakquise.
  • Geringere Personalkosten: Dank der Steuerersparnis auf Arbeitgeberbeiträge können Personalkosten gesenkt werden.
  • Individuelle Anpassung: Betriebliche Sozialleistungen können individuell an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden, sodass jeder Angestellte gezielt angesprochen wird.
  • Alternative zur Lohnerhöhung: Oftmals sind Mitarbeiter bereit, ein geringeres Gehalt hinzunehmen, sofern Sie im Gegenzug betriebliche Sozialleistungen erhalten.

 

Nachteile betrieblicher Sozialleistungen

  • Zusätzliche Kosten: Unter Umständen entstehen zusätzliche Lohnkosten für das Unternehmen, in etwa, wenn es die gesamten Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge übernimmt.
  • Verwaltungsaufwand: Die betrieblichen Sozialleistungen zu managen, geht mit einem hohen Verwaltungsaufwand einher. Insbesondere, wenn sich die individuellen Benefits von Mitarbeitern unterscheiden. 
  • Verpflichtungen: Mit der Einwilligung zu betrieblichen Sozialleistungen gehen Unternehmen Verpflichtungen ein. Kann ein Unternehmen diese nicht einhalten, macht es sich haftbar. 

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