Das Wichtigste in Kürze:
Betriebliche Sozialleistungen sind gemäß Wirtschaftsrecht alle Leistungen eines Arbeitgebers, die dieser ergänzend zum abgesprochenen Arbeitsentgelt bietet. Dazu zählen etwa Urlaubsgeld, Krankenversicherung oder Diensthandy. Oftmals ist auch von Benefits, Mitarbeitervorteilen, Lohnnebenleistungen oder betrieblichen Zusatzleistungen die Rede.
In diesem Sinne werden Mitarbeiter, gegebenenfalls deren Angehörige sowie Unternehmensrentner begünstigt. Wie Benefits sich konkret ausgestalten, variiert von Unternehmen zu Unternehmen.
Zum ersten Mal eingeführt wurden die betrieblichen Sozialleistungen in der Industrialisierung. Da es zu diesem Zeitpunkt noch keine sozialstaatlichen Sicherheiten gab, übernahmen Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, indem sie ihrem Personal zusätzlich zum Lohn betriebliche Sozialhilfe anboten. Erst im 20. Jahrhundert wurden dann die ersten gesetzlichen Absicherungen eingeführt.
Grundsätzlich gibt es drei Bereiche der betrieblichen Sozialleistungen: gesetzliche Sozialleistungen, tarifliche Sozialleistungen und freiwillige Sozialleistungen.
Die Grenzen zwischen freiwilligen und tariflichen Sozialleistungen sind fließend. Je nach Unternehmen bzw. Branche werden die Benefits im Tarifvertrag verankert oder als freiwillige Leistung angeboten. Die Mitarbeitervorteile selbst bleiben jedoch im Grunde dieselben. In beiden Fällen gewährt der Arbeitgeber Geld-, Sach- und Dienstleistungen.
Grundsätzlich besteht ein rechtlicher Anspruch auf alle betrieblichen Sozialleistungen, die gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart sind (z.B. im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag).
Geldleistungen sind finanzielle Begünstigungen, die entweder direkt auf das Konto überwiesen oder indirekt über Gutscheine und Personalrabatte zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen:
Sachleistungen (auch Fringe Benefits genannt) sind Sachbezüge, die einen materiellen Mehrwert für das Personal schaffen. In der Regel tragen sie zudem dazu bei, dass der Mitarbeiter einen höheren Betrag seines Bruttogehalts überhat. Im Folgenden einige Beispiele für Fringe Benefits:
Tipp: Sachleistungen bis zu 50 Euro im Monat sind im Übrigen steuerfrei (siehe § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Im Kontext betrieblicher Sozialleistungen versteht man unter Dienstleistungen die individuell abgestimmten Mitarbeitervorteile. Welche genau das sind, hängt dementsprechend mit den persönlichen Vorlieben des Mitarbeiters zusammen. So handelt es sich beispielsweise um:
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell im Ruhestand abzusichern. Eine gute Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how können wir Ihnen bei der Auswahl und Durchführung der bAV im Unternehmen helfen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Vertrauen Sie auf die Expertise der Bernhard Assekuranz.