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Das Wichtigste in Kürze:
Laut aktuellen Zahlen von Statista verfügt allein der FC Bayern München über 4.400 Fanclubs, die ihn tatkräftig unterstützen. Dabei sind Fanclubs nicht nur im Fußball sehr beliebt, in allen Bereichen des öffentlichen Lebens finden Fanclubs Ihren Platz. In folgendem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten einen Fanclub gründen und in welche Fallen Sie nicht tappen sollten.
So erfahren Sie: Was Sie tun müssen, um einen Fanclub zu gründen, wie Sie Ihren Fanclub organisieren und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, damit Ihr Fanclub stetig wächst.
Ein Fanclub ist eine von Fans gegründete Organisation, die gegründet wird, um eine öffentliche Person, Gruppe, Band, Sportmannschaft u.ä. zu unterstützen. Ferner noch nutzen Fans Fanclubs, um sich innerhalb einer Gemeinschaft zu engagieren, die Ihre Leidenschaft teilt (Zahlen von Statista).
Unter anderem organisieren Fanclubs gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Treffen, Konzertbesuche, Autogrammstunden, Merchandise-Verkäufe, Fan-Aktionen.
Um einen Fanclub zu gründen, gilt es zunächst einige organisatorische Angelegenheiten zu klären. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen und schriftlich festzuhalten:
Management kontaktieren
In einem ersten Schritt müssen Sie Kontakt zum Management des Vereins, Künstlers oder der Gruppe aufnehmen, die Sie in Form des Fanclubs unterstützen wollen.
Die Kontaktdaten finden Sie für gewöhnlich im Impressum der Webseite des Künstlers oder einem Verweis auf den Kontakt. Das Management wird Ihnen dann Auskunft darüber geben, ob bereits ein offizieller Fanclub besteht.
Besteht kein offizieller Fanclub, so können Sie dem Management anbieten einen solchen in die Welt zu rufen und die Leitung zu übernehmen. Bestenfalls haben Sie auch bereits einige potenzielle Mitglieder, die bereits sind, am Fanclub teilzunehmen.
Hierzu könne Sie beispielsweise eine Unterschriftensammlung der werdenden Mitglieder inklusive Kontaktinformationen vorlegen.
Besonders wichtig ist auch, dass Sie die rechtlichen Vorgaben mit dem Management abklären. Dazu gehören z.B. Punkte wie die Verwendung des Logos oder der Verkauf von Fanartikeln. All diese Regelungen sollten in einem Vertrag festgehalten werden.
Die meisten großen Vereine und Künstler verfügen dabei bereits über Fanclubs, weshalb es meistens sinnvoller ist, einen kleineren aufsteigenden Künstler oder Verein zu unterstützen. Dort ist größtenteils auch der Kontakt viel persönlicher.
Ziele des Fanclubs festlegen
Ziel eines Fanclubs sollte es stets sein, eine bestimmte Gruppe oder einen bestimmten Künstler zu fördern. Nicht sinnvoll ist es, einen Fanclub zu gründen, um mit der geförderten Person oder Gruppe in Kontakt zu treten. In den allermeisten Fällen treten Sie nämlich ausschließlich mit dem Management in Kontakt.
Standort für den Fanclub heraussuchen
Legen Sie bereits möglichst früh einen Standort für den Treffpunkt Ihres Fanclubs fest. Unter Umständen benötigen Sie nämlich eine Reservierung oder eine Genehmigung für die jeweilige Räumlichkeit. Dies kann z.B. ein Restaurant, ein Gemeindesaal oder ein Clubhaus sein. In jedem Fall sollte genügend Raum für alle Mitglieder zur Verfügung stehen (siehe auch).
Beschaffen von Startkapital
In der Regel benötigen Sie kein hohes Startkapital, um einen Fanclub zu gründen. Je nachdem wie aufwendig Ihr Vorhaben ist, kann es jedoch sein, dass Sie in der Anfangsphase der Gründung einen Kredit aufnehmen müssen, um Ausstattung, den Standort, Fanartikel und Werbung zu finanzieren.
Neben den organisatorischen Angelegenheiten sind darüber hinaus noch einige rechtliche Voraussetzungen bei der Gründung des Fanclubs zu bedenken:
Wie viele Leute bilden einen Fanclub?
Planen Sie Ihren Fanclub bei der Gründung im Vereinsregister einzutragen, so gilt dieser als eingetragener Verein (e.V). Ergo benötigen Sie in diesem Fall mindestens 7 Gründungsmitglieder, um den Fanclub ins Leben zu rufen. Verzichten Sie auf die Eintragung im Vereinsregister, so sind nur 2 Mitglieder für die Gründung erforderlich.
Kann man einen Fanclub ohne Eintragung gründen?
Fanclubs agieren für gewöhnlich als Verein und haben somit die Möglichkeit sich im Vereinsregister, beim zuständigen Amtsgericht eintragen zu lassen. Es ist jedoch nicht verpflichtend, den Fanclub, als Verein zu melden. Die Eintragung im Vereinsregister geht allerdings mit einigen Vorteilen einher.
Wesentlich ist dabei die Frage der Haftung. So haftet ein eingetragener Verein (e.V.) in den allermeisten Fällen als juristische Person nur mit dem Vereinsvermögen.
Ein nicht eingetragener Verein gilt, hingen nicht als juristische Person, weshalb die Mitglieder als natürliche Personen mit Ihrem Privatvermögen haften. Deshalb wird der nicht eingetragene Verein auch als nicht rechtsfähiger Verein bezeichnet.
Soll der Fanclub im Vereinsregister eingetragen werden, so müssen Sie wie für einen eingetragenen Verein üblich folgende Voraussetzungen erfüllen:
Darüber hinaus benötigen Sie für die Eintragung im Vereinsregister eine notarielle Beglaubigung der Satzung. Ebenso ist das Gründungsprotokoll der Gründungsversammlung mit einzureichen. Anschließend erhalten Sie einen Registerauszug, mit dem Sie schließlich ein Vereinskonto eröffnen, sowie den Fanclub beim Finanzamt melden können.
Wie muss die Satzung eines Fanclubs aussehen?
Folgende Aspekte sollte die Satzung Ihres Fanclubs abdecken:
Fanclub gründen – So funktioniert die Anmeldung beim Gewerbeamt
Wie schon zuvor angerissen, gilt der Verkauf von Fanartikeln als gewerblicher Akt. Dementsprechend ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, um legal Fanartikel verkaufen zu dürfen.
Das zuständige Finanzamt gibt Ihnen nach der Anmeldung eine Rückmeldung in Bezug auf die steuerliche Erfassung des Fanclubs. Sie erhalten im Anschluss an die steuerliche Überprüfung eine eigene Steuernummer für den Fanclub, mit der Sie offiziell auch Rechnungen ausstellen dürfen.
Braucht man Personal für die Gründung eines Fanclubs?
Ob Sie Personal für die Gründung eines Fanclubs benötigen, hängt maßgeblich von der Größe des Clubs ab. Bei größeren Clubs sind zusätzliche Mitarbeiter sicherlich eine gute Investition. Ebenso ist es sinnvoll, Experten für den Verkauf von Fanartikeln oder Events zu beauftragen.
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Was ist mit dem „Selbstverständnis“ eines Fanclubs gemeint?
Das „Selbstverständnis“ eines Fanclubs legt die Richtlinien zur Mitgliedschaft beim Fanclub fest. Auf diese Weise wird direkt ersichtlich, welche Zielsetzung der Fanclub verfolgt und welches Verhalten unerwünscht ist.
Neue Mitglieder müssen sich vor der Mitgliedschaft Gedanken machen, ob Sie mit den Regelungen des Selbstverständnisses übereinstimmen. Von aktiven Mitgliedern wird erwartet, die entsprechenden Richtlinien einzuhalten.
Folgende Punkte sollte ein Selbstverständnis enthalten:
Was ist eine Fanbetreuung?
Grundsätzlich stellt das Management auch eine Fanbetreuung bereit. Ein Fanbeauftragter dient dabei als Ansprechpartner für den Fanclub. Zu den Aufgaben der Fanbetreuung gehören neben anderem die Organisation von Fan-Treffen und Autogrammstunden.
Was ist ein Fanclubsprecherrat?
In einigen Bereichen gibt es darüber hinaus einen Fanclubsprecherrat (FCSR). Dieser organisiert die unterschiedlichen Fanclubs eines bestimmten Genres untereinander und ist für Veranstaltungen zwischen den Fanclubs verantwortlich. Gleichzeitig ist der FCSR als Ansprechpartner für externe Anfragen tätig. Der FCSR wird alle 2 Jahre von den Delegierten der jeweiligen Fanclubs gewählt.
Gibt es Dachverbände für einen Fanclub?
Ebenso gibt es die Option, Ihren Fanclub in einem Dachverband einzutragen. Im Dachverband schließen sich Vereine und Fanclubs zusammen, die über ähnliche Themen, Strukturen oder regionale Bezüge verbunden sind. Unter anderem legen Dachverbände Richtlinien für die Mitgliedsvereine fest, führen rechtliche Beratungen durch und dienen als Networking-Plattform.
Mit folgenden Kosten ist bei der Gründung eines Fanclubs zu rechnen:
Fanclubs leben von Ihren Mitgliedern. Das Marketing nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Dabei stehen dem Club vielfältige Marketingkanäle zur Verfügung, darunter:
Hinweis: Vergessen Sie nicht ein Impressum für Ihre Webseite zu hinterlegen, ansonsten kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. Folgende Punkte muss Ihr Impressum enthalten:
Ist der Fanclub so erfolgreich, dass er allmählich den Rahmen eines Vereins sprengt, so ist es außerdem möglich, den Fanclub in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln und so das Wachstum des Fanclubs weiter voranzutreiben (mehr zum Thema gGmbH).
Fanclubs zählen als Vereine und haften somit grundsätzlich für alle Schäden, die Dritten im Rahmen der Vereinstätigkeit widerfahren. Die private Haftpflichtversicherung der Mitglieder greift dabei im Schadensfall nur verzögert oder im schlimmsten Fall gar nicht.
Die Vereinshaftpflicht deckt im Worst Case die Haftungsrisiken des Vereins oder Mitgliedes. Dies macht die Vereinshaftpflicht zur wichtigsten Versicherung für Vereine aller Art.
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