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Fanclub gründen

Tipps und Tricks für den Aufbau eines engagierten Fanclubs


Themenüberblick:

  • Was Fanclubs machen
  • Was man tun muss, um einen Fanclub zu gründen
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Fanclub zu gründen
  • Kosten für die Fanclubgründung 
  • Organisation eines Fanclubs
  • Marketing für Fanclubs 

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fanclubs werden von Fans einer Gruppe oder eines Künstlers in die Welt gerufen, um diese Gruppe bzw. Künstler gemeinschaftlich zu unterstützen.
  • Um einen Fanclub zu gründen, müssen Sie zunächst das Management des Künstlers kontaktieren, die Ziele des Fanclubs festlegen, einen Treffpunkt heraussuchen und das Startkapital beschaffen.
  • Rechtlich betrachtet sind stets die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Verkauf von Fanartikeln, der Namenswahl und dem Logo des Fanclubs einzuhalten. Außerdem sollten keine Entscheidungen ohne Zustimmung des Managements getroffen werden.
  • Für die Organisation des Fanclubs ist in erster Linie das Selbstverständnis des Fanclubs interessant, hier werden die wichtigsten Zielsetzungen und Verhaltensrichtlinien festgelegt.
  • Kosten fallen für Werbung, Beratung, die Eintragung im Vereinsregister, die notarielle Beglaubigung und Rücklagen an.

Laut aktuellen Zahlen von Statista verfügt allein der FC Bayern München über 4.400 Fanclubs, die ihn tatkräftig unterstützen. Dabei sind Fanclubs nicht nur im Fußball sehr beliebt, in allen Bereichen des öffentlichen Lebens finden Fanclubs Ihren Platz. In folgendem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten einen Fanclub gründen und in welche Fallen Sie nicht tappen sollten.

So erfahren Sie: Was Sie tun müssen, um einen Fanclub zu gründen, wie Sie Ihren Fanclub organisieren und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, damit Ihr Fanclub stetig wächst.

Was macht ein Fanclub?

Ein Fanclub ist eine von Fans gegründete Organisation, die gegründet wird, um eine öffentliche Person, Gruppe, Band, Sportmannschaft u.ä. zu unterstützen. Ferner noch nutzen Fans Fanclubs, um sich innerhalb einer Gemeinschaft zu engagieren, die Ihre Leidenschaft teilt (Zahlen von Statista).

Unter anderem organisieren Fanclubs gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Treffen, Konzertbesuche, Autogrammstunden, Merchandise-Verkäufe, Fan-Aktionen.

Was muss man tun, um einen Fanclub zu gründen?

Um einen Fanclub zu gründen, gilt es zunächst einige organisatorische Angelegenheiten zu klären. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen und schriftlich festzuhalten:

  • Ziele des Fanclubs  
  • Treffpunkt des Fanclubs
  • Beschluss einer Satzung
  • Verkauf von Fanartikeln
  • Akquise von Mitgliedern
  • Meldung beim Finanz- und Gewerbeamt

Management kontaktieren

In einem ersten Schritt müssen Sie Kontakt zum Management des Vereins, Künstlers oder der Gruppe aufnehmen, die Sie in Form des Fanclubs unterstützen wollen.

Die Kontaktdaten finden Sie für gewöhnlich im Impressum der Webseite des Künstlers oder einem Verweis auf den Kontakt. Das Management wird Ihnen dann Auskunft darüber geben, ob bereits ein offizieller Fanclub besteht.

Besteht kein offizieller Fanclub, so können Sie dem Management anbieten einen solchen in die Welt zu rufen und die Leitung zu übernehmen. Bestenfalls haben Sie auch bereits einige potenzielle Mitglieder, die bereits sind, am Fanclub teilzunehmen.

Hierzu könne Sie beispielsweise eine Unterschriftensammlung der werdenden Mitglieder inklusive Kontaktinformationen vorlegen.

Besonders wichtig ist auch, dass Sie die rechtlichen Vorgaben mit dem Management abklären. Dazu gehören z.B. Punkte wie die Verwendung des Logos oder der Verkauf von Fanartikeln. All diese Regelungen sollten in einem Vertrag festgehalten werden. 

Die meisten großen Vereine und Künstler verfügen dabei bereits über Fanclubs, weshalb es meistens sinnvoller ist, einen kleineren aufsteigenden Künstler oder Verein zu unterstützen. Dort ist größtenteils auch der Kontakt viel persönlicher. 

  • Hinweis: Sie können auch unabhängig davon, ob bereits ein offizieller Club besteht einen eigenen Fanclub gründen, dies führt jedoch oftmals zu Konflikten.

Ziele des Fanclubs festlegen

Ziel eines Fanclubs sollte es stets sein, eine bestimmte Gruppe oder einen bestimmten Künstler zu fördern. Nicht sinnvoll ist es, einen Fanclub zu gründen, um mit der geförderten Person oder Gruppe in Kontakt zu treten. In den allermeisten Fällen treten Sie nämlich ausschließlich mit dem Management in Kontakt.

Standort für den Fanclub heraussuchen

Legen Sie bereits möglichst früh einen Standort für den Treffpunkt Ihres Fanclubs fest. Unter Umständen benötigen Sie nämlich eine Reservierung oder eine Genehmigung für die jeweilige Räumlichkeit. Dies kann z.B. ein Restaurant, ein Gemeindesaal oder ein Clubhaus sein. In jedem Fall sollte genügend Raum für alle Mitglieder zur Verfügung stehen (siehe auch).

Beschaffen von Startkapital

In der Regel benötigen Sie kein hohes Startkapital, um einen Fanclub zu gründen. Je nachdem wie aufwendig Ihr Vorhaben ist, kann es jedoch sein, dass Sie in der Anfangsphase der Gründung einen Kredit aufnehmen müssen, um Ausstattung, den Standort, Fanartikel und Werbung zu finanzieren.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Fanclub zu gründen?

Neben den organisatorischen Angelegenheiten sind darüber hinaus noch einige rechtliche Voraussetzungen bei der Gründung des Fanclubs zu bedenken:

  • Lehnt das Management die Gründung des Fanclubs ab, so sollten Sie darauf verzichten diesen zu gründen. Gründen Sie dennoch einen Fanclub unabhängig von den Wünschen des Managements, drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen.
  • Planen Sie den Verkauf von Fanartikeln wie T-Shirts, Mitgliedszeitschriften oder Mitgliedsausweise, so ist Ihr Fanclub rechtlich betrachtet gewerblich tätig. Folglich müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt registrieren sowie die entsprechenden Einnahmen beim Finanzamt versteuern.
  • Bei der Namenswahl Ihres Fanclubs müssen Sie darauf achtgeben, einen originellen Namen zu wählen, der nicht bereits vergeben ist. Ist ein Name lizenziert, dürfen Sie diesen nicht benutzten bzw. müssen dafür zahlen. Verwenden Sie unbefugt einen lizenzierten Namen für Ihren Fanclub, gilt dies als Verstoß gegen das Urheberrecht und Sie müssen Bußgeld zahlen.
  • Auch sollte geklärt sein, ob das Logo und der Name des Künstlers oder Vereins verwendet werden darf. Um sicherzugehen, besteht zudem die Möglichkeit beim Patent- und Markenamt nachzuhaken, welche Namen bereits eingetragen sind

Wie viele Leute bilden einen Fanclub?

Planen Sie Ihren Fanclub bei der Gründung im Vereinsregister einzutragen, so gilt dieser als eingetragener Verein (e.V). Ergo benötigen Sie in diesem Fall mindestens 7 Gründungsmitglieder, um den Fanclub ins Leben zu rufen. Verzichten Sie auf die Eintragung im Vereinsregister, so sind nur 2 Mitglieder für die Gründung erforderlich.

Kann man einen Fanclub ohne Eintragung gründen?

Fanclubs agieren für gewöhnlich als Verein und haben somit die Möglichkeit sich im Vereinsregister, beim zuständigen Amtsgericht eintragen zu lassen. Es ist jedoch nicht verpflichtend, den Fanclub, als Verein zu melden. Die Eintragung im Vereinsregister geht allerdings mit einigen Vorteilen einher.

Wesentlich ist dabei die Frage der Haftung. So haftet ein eingetragener Verein (e.V.) in den allermeisten Fällen als juristische Person nur mit dem Vereinsvermögen.

Ein nicht eingetragener Verein gilt, hingen nicht als juristische Person, weshalb die Mitglieder als natürliche Personen mit Ihrem Privatvermögen haften. Deshalb wird der nicht eingetragene Verein auch als nicht rechtsfähiger Verein bezeichnet.

Soll der Fanclub im Vereinsregister eingetragen werden, so müssen Sie wie für einen eingetragenen Verein üblich folgende Voraussetzungen erfüllen:

Darüber hinaus benötigen Sie für die Eintragung im Vereinsregister eine notarielle Beglaubigung der Satzung. Ebenso ist das Gründungsprotokoll der Gründungsversammlung mit einzureichen. Anschließend erhalten Sie einen Registerauszug, mit dem Sie schließlich ein Vereinskonto eröffnen, sowie den Fanclub beim Finanzamt melden können.

Wie muss die Satzung eines Fanclubs aussehen?

Folgende Aspekte sollte die Satzung Ihres Fanclubs abdecken:

  • Name des Fanclubs
  • Sitz des Fanclubs
  • Zweck des Fanclubs
  • Regelungen zur Wahl des Vorstandes
  • Bestimmungen zum Austritt und Eintritt von Mitgliedern
  • Beitragsordnung für Mitgliedsbeiträge
  • Vorgaben zur Eintragung des Vereins
  • Regeln zur Protokollführung von Beschlüssen
  • Richtlinien zur Einberufung der Mitgliederversammlung

Fanclub gründen – So funktioniert die Anmeldung beim Gewerbeamt

Wie schon zuvor angerissen, gilt der Verkauf von Fanartikeln als gewerblicher Akt. Dementsprechend ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, um legal Fanartikel verkaufen zu dürfen.

Das zuständige Finanzamt gibt Ihnen nach der Anmeldung eine Rückmeldung in Bezug auf die steuerliche Erfassung des Fanclubs. Sie erhalten im Anschluss an die steuerliche Überprüfung eine eigene Steuernummer für den Fanclub, mit der Sie offiziell auch Rechnungen ausstellen dürfen.

  • Hinweis: Beachten Sie ebenfalls, dass Sie zum Verkauf von Fanartikeln die Zustimmung des jeweiligen Managements des Künstlers, Vereins usw. benötigen.

Braucht man Personal für die Gründung eines Fanclubs?

Ob Sie Personal für die Gründung eines Fanclubs benötigen, hängt maßgeblich von der Größe des Clubs ab. Bei größeren Clubs sind zusätzliche Mitarbeiter sicherlich eine gute Investition. Ebenso ist es sinnvoll, Experten für den Verkauf von Fanartikeln oder Events zu beauftragen.

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Fanclub organisieren – Das sollten Sie beachten

Was ist mit dem „Selbstverständnis“ eines Fanclubs gemeint?

Das „Selbstverständnis“ eines Fanclubs legt die Richtlinien zur Mitgliedschaft beim Fanclub fest. Auf diese Weise wird direkt ersichtlich, welche Zielsetzung der Fanclub verfolgt und welches Verhalten unerwünscht ist.

Neue Mitglieder müssen sich vor der Mitgliedschaft Gedanken machen, ob Sie mit den Regelungen des Selbstverständnisses übereinstimmen. Von aktiven Mitgliedern wird erwartet, die entsprechenden Richtlinien einzuhalten.

  • Hinweis: Es ist empfehlenswert das Selbstverständnis aufzustellen noch bevor der Fanclub gegründet ist

Folgende Punkte sollte ein Selbstverständnis enthalten:

  • Zweck des Fanclubs (z.B. Unterstützung eines Fußballvereins)
  • Werte des Fanclubs (z.B. Respekt)
  • Kontakt zu anderen Fanclubs
  • Zusammenarbeit mit dem Fanclubsprecherrat
  • Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen und privaten Ordnungen bei Veranstaltungen (z.B. Stadionordnung)
  • Aufzählung unerwünschter Verhaltensweisen (z.B. Diskriminierung oder Hooliganismus)
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Selbstverständnisses als Voraussetzung für die Mitgliedschaft

Was ist eine Fanbetreuung?

Grundsätzlich stellt das Management auch eine Fanbetreuung bereit. Ein Fanbeauftragter dient dabei als Ansprechpartner für den Fanclub. Zu den Aufgaben der Fanbetreuung gehören neben anderem die Organisation von Fan-Treffen und Autogrammstunden.

Was ist ein Fanclubsprecherrat?

In einigen Bereichen gibt es darüber hinaus einen Fanclubsprecherrat (FCSR). Dieser organisiert die unterschiedlichen Fanclubs eines bestimmten Genres untereinander und ist für Veranstaltungen zwischen den Fanclubs verantwortlich. Gleichzeitig ist der FCSR als Ansprechpartner für externe Anfragen tätig. Der FCSR wird alle 2 Jahre von den Delegierten der jeweiligen Fanclubs gewählt.

Gibt es Dachverbände für einen Fanclub?

Ebenso gibt es die Option, Ihren Fanclub in einem Dachverband einzutragen. Im Dachverband schließen sich Vereine und Fanclubs zusammen, die über ähnliche Themen, Strukturen oder regionale Bezüge verbunden sind. Unter anderem legen Dachverbände Richtlinien für die Mitgliedsvereine fest, führen rechtliche Beratungen durch und dienen als Networking-Plattform.

  • Tipp: Bei unserem Kooperationspartner Campai erhalten Sie eine leicht zugängliche Vereinssoftware, die Ihnen bei der Organisation Ihres Fanclubs unter die Arme greift.

Welche Kosten fallen bei der Gründung eines Fanclubs an?

Mit folgenden Kosten ist bei der Gründung eines Fanclubs zu rechnen:

  • Startkapital für die Anfangsphase des Fanclubs (z.B. für Werbung)
  • Beratungskosten
  • Bürokratiekosten (z.B. für Anmeldung beim Finanzamt)
  • Eintragung beim Vereinsregister
  • Notarielle Beglaubigung der Satzung
  • Rücklagen

 

Marketing-Maßnahmen für Ihren Fanclub

Fanclubs leben von Ihren Mitgliedern. Das Marketing nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Dabei stehen dem Club vielfältige Marketingkanäle zur Verfügung, darunter:

  • Werbemaßnahmen (z.B. Trikots, Fanclub-Magazine, Flyer oder Poster in der Region)
  • Webseite des Fanclubs (diese sollte ästhetisch und benutzerfreundlich sein, die Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen des Vereins informieren und Termine bereitstellen)
  • Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook oder Instagram)

 

Hinweis: Vergessen Sie nicht ein Impressum für Ihre Webseite zu hinterlegen, ansonsten kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. Folgende Punkte muss Ihr Impressum enthalten:

  • Name und Vereinsform des Fanclubs
  • Adresse des Fanclubs
  • Registergericht des Fanclubs
  • Vereinsregisternummer
  • Umsatzsteuer-Identifikations­nummer
  • Fanclub-Vorstand

 

Vom Fanclub zur gGmbH

Ist der Fanclub so erfolgreich, dass er allmählich den Rahmen eines Vereins sprengt, so ist es außerdem möglich, den Fanclub in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln und so das Wachstum des Fanclubs weiter voranzutreiben (mehr zum Thema gGmbH).

Fanclub gründen - Checkliste

  • Kontakt zum Management aufnehmen und nachfragen, ob es bereits einen Fanclub gibt und sofern nicht, ob Interesse besteht einen aufzubauen
  • Absprache zu den rechtlichen Vorgaben (Verwendung des Namens oder Logos des Künstlers etc.) mit dem Management
  • Legen Sie die Rechtsform des Fanclubs fest und kümmern Sie sich um die jeweiligen Voraussetzungen für die Vereinsgründung (7 bzw. 2 Mitglieder, Satzung, Mitgliederversammlung, Vorstand und Gründungsprotokoll)
  • Ist der Verkauf von Fanartikeln, Zeitschriften, Mitgliedsausweisen u.ä. in Sicht, so müssen Sie den Fanclub als Gewerbe anmelden
  • Nutzen Sie die unterschiedlichen Marketing-Kanäle (Werbung, Webseite und Social-Media) in Ihrem Fanclub, um das Wachstum des Fanclubs voranzutreiben

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Fanclubs zählen als Vereine und haften somit grundsätzlich für alle Schäden, die Dritten im Rahmen der Vereinstätigkeit widerfahren. Die private Haftpflichtversicherung der Mitglieder greift dabei im Schadensfall nur verzögert oder im schlimmsten Fall gar nicht.

Die Vereinshaftpflicht deckt im Worst Case die Haftungsrisiken des Vereins oder Mitgliedes. Dies macht die Vereinshaftpflicht zur wichtigsten Versicherung für Vereine aller Art.

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