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Hundeverein gründen

Die ultimative Anleitung


Themenüberblick:

  • Das Wichtigste zum Hundeverein
  • Voraussetzungen für die Gründung eines Hundevereins
  • Gemeinnützigkeit und Eintrag des Hundevereins ins Vereinsregister
  • Kosten für die Gründung eines Hundevereins
  • Alternativen zum Hundeverein

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Hundeverein ist ein Zusammenschluss von Personen, welche gemeinsam Zucht, Hundetraining, Erziehung und Hundesport betreiben.
  • Für die Gründung eines Hundevereins benötigen Sie 2 bis 7 Gründungsmitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und ein Gründungsprotokoll.
  • Sie können den Hundeverein zudem im Vereinsregister eintragen und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.
  • Alles in allem kostet die Gründung eines Hundevereins ca. 100 bis 150 Euro.
  • Alternativen zum Hundeverein sind der Hundesportverein, die Hundeschule und die Hundepension. Bei der Gründung sind hier zusätzliche Sachkundenachweise und rechtliche Auflagen zu beachten.

Der Hund ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland. So halten, gemäß Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF), über 10 Millionen Deutsche einen Hund im Haushalt. Oft wird die Beziehung zum Hund dann sogar so eng, dass Hundehalter einen Großteil Ihrer Freizeit in die Betätigung mit dem Vierbeiner investieren, z.B. im Rahmen eines Hundevereins.

In folgendem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren eigenen Hundeverein gründen. Unter anderem erfahren Sie: Was benötigt wird, um einen Hundeverein zu gründen, wie viel die Gründung eines Hundevereins kostet und welche anderen Organisationen sich der Arbeit mit Hunden widmen.

Was ist ein Hundeverein?

Ein Hundeverein, beschäftigt sich mit der gemeinschaftlichen Zucht, dem Hundetraining, der Hundeerziehung und dem Hundesport. Zudem ist stets ein erfahrener Trainer anwesend, der jederzeit Hilfestellungen geben kann (siehe auch).

Darüber hinaus bieten Hundevereine Welpenspielgruppen und Ausbildungen von Rettungshunden an. Laut Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gibt es insgesamt ca. 5.000 Übungsplatz für Hunde in Deutschland (Zahlen des VDH).

Wer darf einen Hundeverein gründen?

Grundgesetz Art. 9 zu Folge hat jeder Staatsbürger ein Recht auf Vereinsfreiheit. Somit kann auch jeder einen Hundeverein gründen, solange dieser nicht gegen das Strafrecht oder die Verfassung verstößt.

Wie viele Leute braucht man, um einen Hundeverein zu gründen?

Je nach Rechtsform des Hundevereins benötigen Sie zwischen 2 (nicht rechtsfähiger Verein) und 7 (eingetragener Verein) Mitgliedern, um einen Hundeverein zu gründen.

Wie meldet man einen Hundeverein an?

Der Vorstand meldet Ihren Hundeverein durch eine schriftliche Erklärung beim Vereinsregister (örtliches Amtsgericht). Diese muss des Weiteren von den Gründungsmitgliedern des Hundevereins unterschrieben und von einem Notar beglaubigt werden. 

Wie lange dauert es, bis ein Hundeverein eingetragen ist?

Es dauert ca. 4 bis 6 Wochen, bis ein Hundeverein vollständig im Vereinsregister eingetragen ist. Im Anschluss erhalten Sie eine Eintragungsmeldung für Ihren Verein.

Ist ein Hundeverein gemeinnützig?

Vereine gelten laut Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig, sobald sie einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Zu den gemeinnützigen Zwecken zählen dabei im Übrigen auch die Tierzucht und der Hundesport. Entsprechend sind Hundevereine in der Regel gemeinnützige Vereine.  

Was benötigt man, um einen Hundeverein zu gründen?

Um einen Hundeverein zu gründen, sind folgende 6 Bedingungen zu erfüllen:

1. Gründungsmitglieder

Zunächst benötigen Sie je nach Vereinsform eine entsprechende Anzahl an Gründungsmitgliedern. Bei einem nicht eingetragenen Verein sind nur 2 Mitglieder für die Vereinsgründung erforderlich. Bei einem eingetragenen Verein (e.V.) sind es sogar 7 Gründungsmitglieder.

Wichtig ist dabei, dass Sie sich mit Menschen zusammentun, die Ihre Vision teilen und mit denen Sie sich vorstellen können über einen längeren Zeitraum zusammenzuarbeiten. Mindestens genauso wichtig ist es außerdem, dass Sie sich auf einen eindeutigen Vereinszweck einigen, denn dieser ist entscheidend, wenn Sie die Gemeinnützigkeit anstreben.

2. Gründungsversammlung

Danach wird die Gründungsversammlung einberufen. Diese dient dazu, den Namen des Hundevereins festzulegen, den Vereinsvorstand (Leitung des Hundevereins) zu wählen und die Vereinssatzung (Verfassung des Hundevereins) zu bestimmen. Zusätzlich werden hier ergänzende Vereinsorgane wie der Schatzmeister und Schriftführer einberufen.

3. Vereinssatzung

Die Vereinssatzung ist nicht nur die verpflichtende Verfassung des Hundevereins, sondern auch Voraussetzung für die Eintragung im Vereinsregister. Dementsprechend muss sie von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Natürlich gibt es zudem einige Inhalte, welche die Satzung enthalten muss. Dazu zählen:

  • Name des Hundevereins
  • Sitz des Hundevereins
  • Vereinszweck (z.B. Förderung des Hundesports)
  • Informationen zur Eintragung des Hundevereins ins Vereinsregister
  • Vorgaben zum Eintritt und Austritt von Vereinsmitgliedern
  • Höhe des Mitgliedsbeitrags
  • Regeln zur Zusammensetzung des Vorstands
  • Regelungen zur Form und Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Vorgaben zur Protokollführung

4. Gründungsprotokoll

Des Weiteren müssen die Beschlüsse der Gründungsversammlung in einem Gründungsprotokoll festgehalten werden. Auch dieses wird später bei der Eintragung unterschrieben und beglaubigt abgegeben. Folgende Punkte muss ein ordnungsgemäßes Protokoll enthalten:

  • Ort und Tag der Gründungsversammlung
  • Name des Protokollführers
  • Name des Versammlungsleiters
  • Zusammenfassungen der Wahlergebnisse und Beschlüsse
  • Name, Anschrift und berufliche Tätigkeiten des neugewählten Vorstands
  • Unterschriften von Protokollführer und 1. Vorsitzenden

5. Gemeinnützigkeit

Die allermeisten Hundevereine entscheiden sich in Anschluss an die Vereinsgründung zudem dafür, eine Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu machen. Wird der Hundeverein nämlich als gemeinnützig eingestuft, gehen damit Steuervergünstigungen einher.

Hierzu müssen Sie die Satzung Ihres Hundevereins beim Finanzamt einreichen. Im Übrigen spielt es dabei keine Rolle, ob Ihr Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.

Bestätigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit Ihres Hundevereins, so ist Ihr Verein ab diesem Zeitpunkt zu einer einfachen Buchführung verpflichtet. Das Finanzamt führt infolge alle 3 Jahre eine erneute steuerliche Überprüfung im Hundeverein durch.

6. Eintragung ins Vereinsregister

Eine weitere entscheidende Frage ist, ob der Hundeverein ins Vereinsregister eingetragen werden soll. Der große Vorteil der Eintragung: Der Hundeverein wird rechtsfähig, gilt als juristische Person und demnach ist es dem Hundeverein erlaubt zu klagen bzw. verklagt zu werden. Noch wichtiger ist jedoch, dass nicht die Mitglieder haften, sondern der Hundeverein mit seinen Vereinsvermögen. 

Der nicht eingetragene Verein haftet hingegen als GbR. Ergo müssen die Vereinsmitglieder im Falle der Haftung mit Ihrem persönlichen Vermögen für den Schaden aufkommen (siehe § 54 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Im Gegenzug ist die Gründung jedoch weitaus unkomplizierter und nach nur einem Tag bereits abgeschlossen.

Für den Eintrag ins Vereinsregister sind wie zuvor erwähnt die beglaubigte Satzung samt Unterschriften der Gründungsmitglieder und das Gründungsprotokoll beim örtlichen Amtsgericht abzugeben. Anschließend erhalten Sie einen Registerauszug und die Eintragung wird durch das Amtsgericht bekannt gemacht. Letztlich müssen Sie dann noch das Finanzamt über die Eintragung informieren.

7. Vereinskonto

In einem letzten Schritt müssen Sie dann nur noch ein Bankkonto für den Hundeverein eröffnen. Üblich sind in diesem Sinne Vereinskonten, die auch von den meisten Banken angeboten werden. Über das Vereinskonto laufen dann alle finanziellen Verpflichtungen (z.B. Steuern) des Hundevereins.

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Wie viel kostet es, einen Hundeverein zu gründen?

Je nach Bundesland kostet es summa summarum 150 Euro einen Hundeverein zu gründen. Hierbei fallen unter anderem Kosten für die notarielle Beglaubigung der Satzung, die Eintragung im Vereinsregister und deren Bekanntmachung an.

Was ist ein Hundesportverein?

Hundesportvereine sind Vereine, die sich auf verschiedene Formen des Hundesports konzentrieren, wie z.B. den Gebrauchshundesport, Agilitätstraining und Mantrailing. Je nach Verein wird aber auch Training für Begleithunde angeboten. Hundesportvereine sind in der Regel Mitglied beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH).

  • Hinweis: Im Hundesportverein muss stets mindestens ein Hundetrainer anwesend sein, der über die Sachkunde gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes verfügt.

Ist ein Hundesportverein ein Sportverein?

Da der Vereinszweck eines Hundesportvereins in der Förderung des Hundesports besteht, ist dieser auch den Sportvereinen zugeordnet.

Wie viel kostet Hundesport?

Gruppentrainings im Hundesport kosten durchschnittlich 25 Euro die Stunde. Einzelstunden sind da mit rund 40 Euro ein wenig kostspieliger. Für spezielle Kurse, dazu zählen unter anderem Clickertraining, Anti-Angst-Training und Welpentraining, fallen auch mal Kosten von über 100 Euro die Stunde an.

Individuelle Wünsche und Anfahrten im Falle von Heimtraining lassen die Kosten dann erneut in die Höhe schießen (z.B. zusätzliche Kosten pro Kilometer Anfahrt).

Die günstigere Alternative sind Hundesportvereine. Diese bieten oftmals ähnliche Leistungen (z.B. Gehorsamstraining und Alltagstraining) für einen vergleichsweise niedrigen monatlichen bzw. jährlichen Mitgliedsbeitrag an. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass hier zusätzlich Pflichtarbeitsstunden im Rahmen der Vereinsarbeit erbracht werden müssen. 

Wie wird man Hundetrainer?

Es gibt keine standardisierte Ausbildung zum Hundetrainer. Um gewerblich als Hundetrainer tätig zu sein, müssen Sie jedoch einen Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetz vorweisen. Wer ohne einen solchen Nachweis als Hundetrainer tätig ist, wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Was ist eine Hundeschule?

In einer Hundeschule lernen Hundehalter mithilfe eines Hundetrainers wie sie korrekt mit einem Hund umgehen und diesen erziehen. Je nach Inhaber setzten Hundeschulen dabei unterschiedliche Schwerpunkte.

Zu den typischen Angeboten einer Hundeschule gehören Kurse zum Alltagsgehorsam, Aggression und dem Umgang mit ängstlichen Hunden. Gewisse Hundeschulen bieten zudem Hundesport an.

 

Gründung einer Hundeschule – Das ist zu beachten

Neugegründete Hundeschulen werden grundsätzlich gleich zu Beginn als Gewerbe eingestuft. Hundetrainer entsprechend als Gewerbetreibende. Folglich sind folgende Vorkehrungen zur Gründung einer Hundeschule zu treffen:

  • Registrieren Sie Ihre Hundeschule beim Gewerbeamt. Hierzu ist eine Anmeldung einzureichen, die online zum Download zur Verfügung steht (Anmeldung Gewerbeamt). Zudem fällt je nach Gemeinde ein Betrag von 15 bis 65 Euro für die Gewerbegründung an
  • Als Gewerbe ist es verpflichtend, der IHK beizutreten. In einigen Gemeinden werden Hundeschulen automatisch angemeldet, in anderen sind sie selbst für die Anmeldung bei der IHK verantwortlich
  • Melden Sie die selbständige Tätigkeit im Rahmen Ihrer Hundeschule sowie die Gründung dieser beim Finanzamt an. Sie erhalten im Anschluss eine Steuernummer, die in Zukunft auf allen geschäftlichen Dokumenten anzugeben ist
  • Bestimmen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Hundeschule. Diese bestimmen die Regeln und Pflichten zwischen Hundeschule und Kunde. Achten Sie dabei stets darauf, dass keine Formfehler in den AGB vorliegen und lassen Sie diese am besten zusätzlich von einem Experten prüfen (Beratung durch Experten). Alternativ können Sie auch auf die AGB verzichten, dann greift stattdessen das BGB.

 

Was ist ein Hundeführerschein?

Mit einem Hundeführerschein weist ein Hundehalter nach, dass er die Kompetenz besitzt, seinen Hund sicher durch den Alltag zu führen. Auf diese Weise sollen Neuhundehalter in dem Umgang mit Ihrem Hund geschult werden.

Um einen Hundeführerschein zu erhalten, muss eine theoretische Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unter anderem wird hierbei getestet, wie gut der Hundehalter sich mit Gesundheit, Pflege und Sozialverhalten des Hundes auskennt. 

Wie gründet man eine Hundepension?

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, wenn Sie eine Hundepension gründen wollen:

Charakterliche Voraussetzungen

  • Leidenschaft für die Hundehaltung
  • Organisationsfähigkeiten
  • Kenntnisse aus Buchhaltung und Rechnungswesen
  • Offenheit und Empathie im Umgang mit Menschen und Tieren

Fachliche Voraussetzungen

  • Erfahrung im Umgang mit Hunden unterschiedlicher Rassen
  • Sachkundenachweis beim Veterinäramt
  • Grundkenntnisse der Veterinärmedizin
  • Ausbildung als Tierpfleger oder Tierarzthelfer

Rechtliche Auflagen

  • Gewerbeerlaubnis
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Wahl einer Rechtsform
  • Eintrag der Hundepension im Handelsregister

Wann ist Hundezucht gewerblich?

Hundezucht ist gewerblich, sobald eine Organisation mehr als 3 fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder die mehr als 3 Würfe im Jahr stattfinden. Die Hundezucht ist im Übrigen nach § 11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig.

Welche Hundeverbände gibt es?

Der größte Hundeverband Deutschlands ist der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Weitere Hundeverbände finden Sie hier.

 

Welche Zuchtverbände für Hunde gibt es?

Weitere Zuchtvereine für Hunde finden Sie unter folgender Adresse: Hundezüchter Vereine in Deutschland

Mitglied im Hundeverein werden – Vorteile

Für die Mitgliedschaft im Hundeverein fällt ein Mitgliedsbeitrag an, der je nach Ausrichtung des Vereins recht hoch sein kann. Die Anmeldung in einem Hundeverein ist also nur dann sinnvoll, wenn Sie dessen Angebot für einen längeren Zeitraum nutzen wollen. Ist das der Fall, so profitieren Sie von folgenden Vorteilen eines Hundevereins:

  • Beratung durch erfahrene Hundetrainer und andere Hundebesitzer 
  • Hilfestellungen rund um Erziehung, Pflege, Hundesport, Prüfungen, Zucht, Welpenwahl usw.
  • Nutzung von Trainingskursen und Vereinsflächen
  • Abschluss von Sachkunde Prüfungen im Rahmen des Vereins
  • Kostenlose Zustellung von Vereinszeitungen
  • Teilnahme an Wettkämpfen und Ausstellungen 
  • Vergünstigungen in Hundeschulen 

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Vor allem bei jungen Hunden kommt es bei der Erziehung häufig zu Unfällen wie beispielsweise Bissen oder der Beschädigung von Gegenständen. Die Haftung trägt bei Personen- oder Sachschäden dieser Art der Hundeverein.

Um nicht auf den teils hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist es ratsam, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Schadensersatz- und Reparaturkosten, wenn Dritte während der Vereinstätigkeit geschädigt werden.

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