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Tierschutzverein gründen

Leitfaden, Tipps, Herausforderungen


Themenüberblick:

  • Zweck eines Tierschutzvereins
  • Voraussetzungen für die Gründung eines Tierschutzvereins
  • Unterschied: Eingetragener und nicht eingetragener Tierschutzverein
  • Kosten für die Gründung eines Tierschutzvereins
  • Antrag auf Gemeinnützigkeit und die Eintragung ins Vereinsregister

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor der eigentlichen Gründung des Tierschutzvereins gilt es einen klaren Vereinszweck festzulegen. Dieser kann in der Eröffnung eines Tierheims, der Förderung einer Pflegestelle oder auch in der Vermittlung des Tierschutzes im Ausland bestehen.
  • Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen Tierschutzverein gründen, je nach Einrichtung muss jedoch ein Sachkundenachweis erbracht sowie baurechtliche Vorschriften eingehalten werden.
  • Zur Vereinsgründung benötigen Sie 2 bis 7 Gründungsmitglieder, eine Gründungsversammlung, eine Vereinssatzung und ein Gründungsprotokoll.
  • Tierschutzvereine profitieren zudem in besonderem Ausmaß von einem Antrag auf Gemeinnützigkeit sowie der Eintragung im Vereinsregister, da dies mit einem leichteren Zugang zu Spendengeldern einhergeht.
  • Alles in allem kostet die Gründung eines Tierschutzvereins etwas mehr als 100 Euro.

Laut aktuellen Zahlen des Welttierschutzgesellschaft e.V. gibt es in Deutschland an die 2 Millionen streunende Tiere. Dabei ist dies nur eines der vielen wichtigen Themen, die Tierschutzvereine angehen. Unter anderem engagieren sich Tierschutzvereine aber auch bei der Zusammenarbeit mit Pflegestellen und dem internationalen Tierschutz.

Wie auch Sie Ihrer Herzensangelegenheit nachgehen und einen eigenen Tierschutzverein gründen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag. So erfahren Sie welche finanziellen Herausforderungen bei der Gründung auf Sie zukommen, erhalten einen Leitfaden zur Vereinsgründung und abschließend gibt es dann noch einige Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit für Sie.

Zweck der Vereinsgründung – Wozu einen Tierschutzverein gründen?

Vor der eigentlichen Vereinsgründung gilt es den Zweck des zukünftigen Tierschutzvereins festzulegen. So hängen auch die Anforderungen und Auflagen an Ihren Tierschutzverein maßgeblich vom Vereinszweck ab.  

Folgende Fragen können Sie bei der Entscheidung unterstützen:

  • Wo sehen Sie Handlungsbedarf (z.B. Förderung der Ausbildung von Begleithunden)?
  • Wollen Sie sich lokal, in Deutschland oder international engagieren?
  • Welche Form von Tierschutz interessiert Sie (z.B. Wildtiere oder Streuner)?

Selbstständig machen mit einem Tierheim und Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes

Ein Tierheim zu gründen, zählt als Gewerbegründung. Demzufolge werden an den Gründer Auflagen in Bezug auf Sachkunde und Baurecht gestellt. In diesem Sinne ist eine Gewerbeanmeldung für das Tierheim erforderlich.

Dazu gehört im Übrigen auch, dass Sie einen sogenannten Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz einreichen. Diesen erhalten Sie nach einer Qualifikationsprüfung über das zuständige Veterinäramt.

Zudem muss im Tierheim eine artgerechte Haltung der Tiere ermöglicht werden. Wie die Räumlichkeiten dabei konkret auszusehen haben, regelt das Tierschutzgesetz. Ebenfalls sind zusätzliche Versicherungen erforderlich. Abschließend sollten Sie außerdem potenzielle Personalkosten (z.B. für Tierpfleger) in die Planung einbeziehen.

Tierheim im Ausland eröffnen

Grundsätzlich ist es auch möglich ein Tierheim im Ausland zu eröffnen, diese erfordert jedoch einiges an organisatorischem Mehraufwand. Folgende Aspekte gilt es dabei zu beachten:

  • Informieren Sie sich gründlichst über die rechtliche Lage in Ihrem Zielland (z.B. lokale Gesetze, Vorschriften in Bezug auf den Betrieb eines Tierheims, Tierhaltung, Tierschutzbestimmungen und erforderliche Genehmigungen)
  • Wählen Sie einen passenden Standort für Ihr Tierheim und bedenken Sie Zugänglichkeit, Platzbedarf für die Tiere, tierfreundliche Umgebung und die Nähe zu Tierärzten
  • Erstellen Sie einen Geschäftsplan und ermitteln Sie die zentralen Kostenpunkte
  • Organisieren Sie qualifiziertes Personal und überlegen Sie sich einen Plan, wie Sie auch Freiwillige anwerben können
  • Suchen Sie nach Kooperationen mit örtlichen Tierärzten, Tierschutzorganisationen und anderen Akteuren, die Sie bei Spenden und der Platzierung von Tieren unterstützen können

Zusammenarbeit mit Pflegestellen

Pflegestellen vermitteln heimatlose Tiere an Familien. Die Suche nach interessierten Familien ist dabei jedoch oft kompliziert, weshalb sich Pflegestellen oftmals mit Tierschutzvereinen zusammentun.

Als Tierschutzverein kommt es dann darauf an, bereits im Vorhinein Pflegestellen, ihre Tätigkeiten und ihre Kompetenz zu recherchieren, um an fähige Kooperationspartner zu kommen.

Vermittlung aus dem Ausland

Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit Tierheimen aus dem Ausland möglich. Der Tierschutzverein agiert hierbei als Vermittler in Deutschland. Ist dann schließlich ein Besitzer für das jeweilige Tier gefunden, so wird es mit Flugpaten nach Deutschland gebracht.

Beschaffung von finanziellen Mitteln

Ein weiteres wesentliches Aufgabenfeld des Tierschutzvereins ist die Beschaffung von finanziellen Mitteln z.B. für die verbesserte Haltung der Tiere, die Kastration von Streunern oder den generellen Tierschutz.  

In der Regel agiert der Tierschutzverein dann wie ein Förderverein und sammelt Geld- und Sachspenden, die er dann an die jeweilige zu fördernder Einrichtung weiterleitet. Gängig sind unter anderem auch Kooperationen mit Tierärzten in der Region.

Pflege von Wildtieren

Ebenso sind Tierschutzvereine eng in die Pflege von Wildtieren eingebunden. Hier sind insbesondere Kooperationen mit Jägern und Förstern üblich.

Gnadenhof bzw. Lebenshof gründen

Auf einem Gnadenhof oder auch Lebenshof werden Haustiere, Nutztiere und Wildtiere gehalten und versorgt. Der Unterschied zu einem Tierheim oder einer Pflegestelle besteht darin, dass hier keine Tiere vermittelt, sondern dauerhaft in der Auffangstation gehalten werden. Üblicherweise handelt es sich dabei, um kranke oder misshandelte Tiere.

Private Notstation gründen

Alternativ zum Tierschutzverein besteht zudem auch die Möglichkeit, eine private Notstation zu gründen. Diese wird auch tierheimähnliche Einrichtung genannt (siehe § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des deutschen Tierschutzgesetzes [TierSchG]).

Private Notstationen nehmen ähnlich wie ein Tierheim pflegebedürftige Tiere auf. Genauso unterliegen private Notstationen denselben Auflagen durch die Veterinärbehörde und das Baurecht wie ein Tierheim.

Im Gegensatz zu einem Tierheim werden Notstationen allerdings von Privatpersonen geleitet und demnach auch nicht staatlich gefördert.

Was braucht man, um einen Tierschutzverein zu gründen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen eigenen Tierschutzverein zu gründen:

  • Einen auf den Tierschutzverein zugeschnittenen Vereinszweck
  • Mindestens sieben volljährige und geschäftsfähige Personen, die als Gründungsmitglieder dienen
  • Eine Gründungsversammlung, auf der die 7 Gründungsmitglieder gemeinsam die Vereinssatzung beschließen
  • Anfertigung eines Gründungsprotokolls zur Gründungsversammlung
  • Eintragung im Vereinsregister beim verantwortlichen Amtsgericht (freiwillig)
  • Beglaubigung der Eintragung durch einen Notar
  • Stellen eines Antrages auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt (freiwillig)
  • Aufbau von Kontakten mit anderen Tierschutzvereinen und ähnlichen Organisationen

Wer darf einen Tierschutzverein gründen?

Gemäß Grundgesetz Art. 9 hat jede volljährige Person das Recht einen Verein zu gründen. Das gilt auch für die Gründung eines Tierschutzvereins. Überwacht wird der Tierschutzvereine jedoch abgesehen vom Finanzamt auch noch durch das Veterinäramt und das Ordnungsamt.

Wo gründe ich einen Verein?

Generell kann ein Tierschutzverein überall dort gegründet werden, wo es die Regelungen der jeweiligen Region zulassen. Im Regelfall werden Tierschutzvereine an folgenden Orten gegründet:

  • Auf dem Land
  • In einer Stadt oder Gemeinde
  • Online

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich vor der Gründung detailliert, darüber informieren, welche Gesetze, Anforderungen und Dokumente in der entsprechenden Region eingehalten werden müssen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem eingetragenen und nicht eingetragenen Tierschutzverein?

Eingetragene Vereine und nicht eingetragene Vereine unterscheiden sich in erster Linie darin, dass ein eingetragener Verein im Vereinsregister eingetragen ist und somit als rechtsfähig gilt und ein nicht eingetragener Verein keinen Eintrag im Vereinsregister hat und deshalb als nicht rechtsfähiger Verein agiert.

Dementsprechend ist es dem eingetragenen Verein gestattet, Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheidungen auszustellen. Unternehmen sind dann tatsächlich auch eher bereit an einen e.V. zu Spenden, da Sie die Spende von der Steuer absetzten lassen können. Dem nicht eingetragenen Verein bleibt diese Möglichkeit verwehrt.

Ein weiterer großer Unterschied: Für die Gründung eines eingetragenen Tierschutzvereins benötigen sie mindestens 7 Gründungsmitglieder. Dem nicht eingetragenen Verein genügen dagegen bereits 2 Personen für die Vereinsgründung. Es ist demnach durchaus einfacher, einen nicht eingetragenen Verein zu gründen.

Da sich ein Tierschutzverein maßgeblich über Spendengelder und staatliche Fördermittel finanziert, ist für die Gründung eines Tierschutzvereines, die Vereinsform des eingetragenen Vereins üblicherweise besser geeignet.

Sind Tierschutzvereine gemeinnützig?

Tierschutzvereine sind im Regelfall eingetragene Vereine mit gemeinnützigem Vereinszweck. Allerdings ist der Tierschutzverein weder gezwungen, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, noch sich im Vereinsregister einzutragen.

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Leitfaden - Wie gründet man einen Tierschutzverein in Deutschland?

Einen Tierschutzverein gründet man in Deutschland nach demselben Ablauf, wie auch bei anderen Vereinen. Unten haben wir einen Leitfaden für Sie zusammengestellt, der jeden Schritt auf dem Weg zur Gründung eines Tierschutzvereins detailliert erläutert.

Satzung des Tierschutzvereins

Die Satzung fungiert als Verfassung des Tierschutzvereines. So legt die Satzung den Vereinszweck fest, beschließt die Aufgaben der Gründungsmitglieder, listet die Ziele des Tierschutzvereins auf und regelt die Grundsätze des Vereins.

Ebenfalls verankert die Vereinssatzung die Gebühren und Mindestbeiträge des Tierschutzvereins. Darüber hinaus sollte die Vereinssatzung regeln, wie bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins verfahren werden soll. Zusätzlich muss es allen Mitgliedern möglich sein, problemlos aus dem Verein auszutreten.

Satzungsänderungen sind grundsätzlich ebenfalls möglich, können jedoch aufwendig sein und müssen mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen. Deshalb sollten Details zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Dokument verankert werden, z.B. in der Beitragsordnung.

Ist die Satzung endgültig beschlossen, so wird sie von den Gründungsmitgliedern des Tierschutzvereins unterzeichnet und kann in Folge dem Notar sowie anschließend dem Amtsgericht vorgelegt werden.

  • Tipp: Vorlagen für die Vereinssatzung erhalten Sie bei ehrenamt24. Sie können dort auch mithilfe des Dokumenten-Generators in wenigen Minuten eine eigene Vereinssatzung erstellen. In jedem Fall lohnt es sich außerdem rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Gründungsversammlung des Tierschutzvereins

Bei der Gründungsversammlung kommen die Gründungsmitglieder zusammen, um den Tierschutzverein in die Welt zu rufen. Diese kann im Übrigen auch Online per Videokonferenz oder als Telefonkonferenz abgehalten werden.

Dabei ist die Gründungsversammlung nur dann rechtskräftig, wenn auch alle Gründungsmitglieder ordnungsgemäß zur Versammlung eingeladen wurden.

Folgende Angelegenheiten sind bei der Gründungsversammlung zu regeln:

Gründungsprotokoll im Tierschutzverein

Folgende Aspekte sollte das Gründungsprotokoll eines Tierschutzvereines enthalten:

  • Ort und Tag der Gründungsversammlung
  • Namen des Protokollführers und des Versammlungsleiters
  • Wahlergebnisse und alle gefassten Beschlüsse
  • Name, Anschrift und berufliche Tätigkeit der gewählten Vorstandsmitglieder
  • Unterschriften des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden

Antrag auf Gemeinnützigkeit im Tierschutzverein

Der Antrag auf Gemeinnützigkeit ist grundsätzlich freiwillig. Insbesondere Tierschutzvereine sind jedoch maßgeblich von Zuwendungen und Spenden zur Finanzierung der Vereinsaktivitäten abhängig. Dementsprechend ist der Antrag auf Gemeinnützigkeit Tierschutzvereinen deutlichst zu empfehlen.

Folgende Vorteile gehen außerdem noch mit der Gemeinnützigkeit einher:

Eintragung des Tierschutzvereins in das Vereinsregister

Auch die Eintragung ins Vereinsregister ist zwar freiwillig, im Falle eines Tierschutzvereins jedoch durchaus ratsam, denn über die Eintragung erhält dieser seine Rechtsfähigkeit. Ergo kann er Spenden erhalten und Spendenbescheinigungen ausstellen. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, in der Gemeinde, in dem der Verein ansässig ist.

Für die Anmeldung ist der gewählte Vorstand verantwortlich. Zusätzlich ist gemäß § 77 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine notariell beglaubigte Erklärung mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder einzureichen.

Des Weiteren sind gemäß § 59 Abs. 2 BGB eine Vereinssatzung und die Urkunden zur Vorstandwahl, beides in Abschrift, beizufügen.

Wie viel kostet es, einen Tierschutzverein zu gründen?

Alles in allem fallen für die Gründung eines Tierschutzvereins Kosten für etwas mehr als 100 Euro an. Dabei sind folgende Kostenpunkte zu bedenken:

  • Notargebühren (ca. 25,00 Euro, zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
  • Registergebühr für die Eintragung beim Amtsgericht (ca. 50 Euro)
  • Bekanntmachung der Eintragung (in etwa 10 bis 30 Euro)

 

Wie finanziert sich ein Tierschutzverein?

Ein Tierschutzverein finanziert sich durch folgende Einnahmequellen:

  • Spenden
  • Mitgliedsbeiträge
  • Fundraising-Veranstaltungen (z.B. Galas, Spendenläufe, Flohmärkte oder Benefizkonzerte)
  • Gebühren für Patenschaften und Adoptionen
  • Fördermittel und Zuschüsse von Regierung und Stiftungen
  • Sponsoring

 

Werden Tierschutzvereine vom Staat unterstützt?        

Grundsätzlich werden Tierschutzvereine über Zuschüsse und Fördermittel der jeweiligen Landesregierung unterstützt. Je nach Bundesland variiert dann auch die Fördermenge und Art der Förderung. Das Bundesland Sachsen stellt unter anderem folgende Fördermöglichkeiten für Tierschutzvereine bereit:

 

Sachkosten

  • zum Betrieb des Tierheimes
  • für die Anschaffung von Tierbedarfsgegenständen und Tierfanggeräten
  • für Futtermittel
  • zur Kastration und dem Chippen von Katzen
  • für Zoonoseimpfungen

 

Investitionen (nur noch bis 2024)

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten
  • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene
  • Schaffen, Ausbauen und Optimierung von Quarantäneplätzen

Mehr Informationen dazu gibt es bei der Landesdirektion Sachsen.

Name des Tierschutzvereins – Worauf Sie achten, sollten

Bei der Wahl des Namens Ihres Tierschutzvereins kommen drei Schutzrechte ins Spiel:

Vereinsrechtlicher Namensschutz

Laut § 57 Abs. 2 BGB unterliegen Vereine dem vereinsrechtlichen Namensschutz durch das Vereinsregister. Dieses besagt, dass der Name eines Vereins sich deutlich von dem Namen anderer Vereine in derselben Gemeinde, also im Gebiet des Vereinsregisters unterscheiden muss.

Namensschutz nach § 12 BGB

Der Namensschutz nach § 12 BGB erstreckt sich hingegen über die gesamte Bundesrepublik. Derselbe Name kann dementsprechend nicht von zwei unterschiedlichen Vereinen verwendet werden. Er tritt in Kraft, sobald Verwechslungsgefahr zwischen zwei Vereinen besteht. Dies gilt im Übrigen auch für Abkürzungen, sofern diese „Verkehrsgeltung“ haben, d.h. wenn der Name in einem bestimmten Kreis Bekanntheit erlangt hat. Der Umfang der Verkehrsgeltung hängt dabei von der "Kennzeichnungskraft" des Namens ab. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gewinnt also der Namensträger mit der größeren Bekanntheit.

Markenschutz

Darüber hinaus lässt sich der Name des Tierschutzvereins über den Markenschutz sichern. Hier handelt es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag des Namens beim Deutschen Patentamt. Der Name fungiert folglich als Wortmarke und ist für den gewerblichen Gebrauch abgesichert.

Sie können unter anderem auch Namensteile, Leistungen und Produkte sichern, nicht jedoch Sachbegriffe oder Namen von Gebietskörperschaften. Ein solcher Markenschutz ist insbesondere für überregionale Vereine interessant, die einen geringen Bekanntheitsgrad aufweisen und somit nicht über den Namensschutz des BGB gedeckt sind.

Domainnamen

Domainnamen haben keinen Namensschutz. Grundsätzlich gilt, wer zuerst einen Domainnamen belegt, darf diesen auch nutzen. Einzige Ausnahme sind sehr bekannte Namen, hier kann die DENIC (Registrierungsorganisation DE-Domains) die Verwendung des Namens verbieten. Ergo ist der Domainname nur dann sicher, wenn er sich mit einem der drei oben aufgeführten Schutzrechte überschneidet.

  • Hinweis: Auch noch zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Domainname als Marke eingetragen werden.

Was muss man bei der Gründung eines Tierschutzvereins ansonsten noch beachten?

Einen Tierschutzverein zu gründen ist grundsätzlich recht unkompliziert, es gibt jedoch einige Angelegenheiten, die Sie beachten sollten, damit die Gründung auch tatsächlich ohne Probleme gelingt. Die wesentlichen Aspekte haben wir unten für Sie zusammengefasst:

  • Entscheiden Sie, ob der Tierschutzverein ins Vereinsregister eingetragen werden soll oder nicht. In der Regel lohnt sich für Tierschutzvereine der Eintrag. Die finale Entscheidung hängt jedoch von der konkreten Zielsetzung Ihres Tierschutzvereins ab
  • Lassen Sie auch beim Tierschutzverein nicht die DSGVO aus dem Blick (mehr zum Thema)
  • Legen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Satzung des Tierschutzvereins. Diese muss alle Anforderungen gemäß Abgabenordnung (AO) erfüllen und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden
  • Erst mit Abschluss der Gründungsversammlung ist der Tierschutzverein offiziell gegründet
  • Bei der Wahl des Namens muss klar hervorgehen, dass der Verein als Tierschutzverein aktiv ist. Bestenfalls bleibt er außerdem leicht im Gedächtnis. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch stets auf Namensrechte. So darf sich der Name Ihres Tierschutzvereins nicht mit dem eines anderen Vereins doppeln und auch nicht irreführend sein

Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutzverein

Zuletzt ist auch die Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutzverein nicht zu unterschätzen. So sind Tierschutzvereine meist noch mehr als andere Vereinsformen auf Unterstützung durch Spenden angewiesen. Dabei gilt: Je bekannter der Verein und je besser sein Ruf, desto mehr engagierte Menschen kommen auf ihn zu (mehr zum Thema Marketing im Verein).

In diesem Sinne haben wir einige praktische Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Tierschutzverein für Sie zusammengestellt:

  • Stellen Sie ansehnliches Infomaterial für Ihren Verein bereit (z.B. Flyer, Newsletter oder auf der Webseite). Wichtig ist dabei, dass Sie die Ziele Ihres Tierschutzvereins leicht verständlich beschreiben. Im Anschluss darf zudem nicht der „call to action“ fehlen. Verweisen Sie in diesem Sinne kurz und prägnant darauf, wie der Interessent dem Verein helfen kann, z.B. durch die Botschaft „Spenden Sie jetzt!“
  • Führen Sie Veranstaltungen und Aktionen vor Ort durch, um Menschen für den eigenen Zweck zu begeistern und dem Verein ein Gesicht zu geben
  • Seien Sie auch online mit Ihrem Tierschutzverein präsent. In erster Linie sollten Sie hierzu eine eigene Vereinswebsite anlegen. Das geht beispielsweise über Wordpress
  • Darüber hinaus sollten Sie die sozialen Medien mit Inhalten bespielen. Entscheidend ist dabei, dass Sie diszipliniert bleiben und Ihre Kanäle regelmäßig mit neuem Content füllen sowie auch mit den Nutzern auf Ihren Seiten interagieren

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Bei der Arbeit mit Tieren muss oftmals mit angepackt werden und so kann es schnell passieren, dass ein aufgebrachtes Tier einen Mitarbeiter oder Ehrenamtler verletzt. Dies kann teuer für Ihren Tierschutzverein enden, denn Vereine haften für alle Sach- und Personenschäden, die einem Dritten bei der Vereinsarbeit zustoßen.

Eine Vereinshaftpflicht deckt die Kosten im Schadensfall und spart Ihnen somit viel Geld, dass Sie besser für das Tierwohl aufwenden können.

 

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