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Wie funktioniert mobiles Arbeiten gewinnbringend? – Der ultimative Guide für Unternehmen


Mobiles Arbeiten

Laut einer aktuellen Prognose von Upwork werden bis 2025 ganze 22 % der Angestellten mobil tätig sein. Wer sich im Wettbewerb um Fachkräfte behaupten will, wird also kaum darum herumkommen, mobiles Arbeiten, zumindest teilweise, in sein Unternehmen zu integrieren.

Nichtsdestotrotz sind Arbeitgeber häufig zögerlich, Remote Work langfristig in ihrem Betrieb einzuführen. Denn die Umstellung geht mit erheblichem Aufwand einher und auch die Kommunikation im Team könnte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im folgenden Guide erfahren Sie, wie Sie mobiles Arbeiten so in Ihrem Unternehmen einrichten, dass es definitiv gewinnbringend funktioniert!

Unter anderem zeigen wir Ihnen: wie Ihr Betrieb vom mobilen Arbeiten profitiert, was die wesentlichen Schritte zur Einführung von mobiler Arbeit sind und was Sie bei der Integration von Remote Work beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mobiles Arbeiten bezeichnet ein ortsunabhängiges Arbeitsmodell, bei dem Mitarbeiter keinen festen Arbeitsplatz haben und von verschiedenen Orten aus arbeiten können.
  • Obwohl umgangssprachlich oft gleichgesetzt, bestehen rechtliche Unterschiede zwischen mobilem Arbeiten und Homeoffice. Homeoffice ist klar in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, während mobiles Arbeiten weniger rechtliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber mit sich bringt.
  • Die Einführung von mobilem Arbeiten erfordert eine strukturierte Herangehensweise. Neben anderem müssen rechtliche Grundlagen geklärt, Richtlinien ausgearbeitet, geeignete Arbeitszeitmodelle gewählt und Vertragsanpassungen vorgenommen werden.
  • Aktuell gibt es kein eigenes Gesetz für mobiles Arbeiten. Die rechtliche Handhabung erfolgt unter dem Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
  • Bei der Einführung von mobilem Arbeiten ist die Beteiligung des Betriebsrats erforderlich. Ferner noch hat dieser ein Mitbestimmungsrecht.

1. Definition – Was bedeutet mobiles Arbeiten?     

Mobiles Arbeiten ist ein ortsunabhängiges Arbeitsmodell. Mitarbeiter haben in diesem Sinne keinen festen Arbeitsplatz, sondern arbeiten an einem Ort Ihrer Wahl. Beispielsweise aus dem Homeoffice, einem Café, einem Co-Working-Space oder einem anderen Land. Alternativ wird das mobile Arbeiten auch als Remote Work bezeichnet.

 

Was fällt unter mobiles Arbeiten?

Unter mobiles Arbeiten fallen prinzipiell alle Tätigkeiten, die nicht ortsgebunden sind. Darunter zum Beispiel:

  • IT- und Softwareentwicklung
  • Webdesign und -entwicklung
  • Marketing und Vertrieb
  • Kundenservice
  • Texterstellung und Redaktion
  • Übersetzung
  • Beratung und Coaching

Auch Tätigkeiten, die Flexibilität erfordern wie Reisetätigkeiten, der Außendienst und Projektarbeit können zu Remote Work zählen.

► zur Upwork-Studie

2. Was ist der Unterschied zwischen dem mobilen Arbeiten und Homeoffice?

Umgangssprachlich werden mobiles Arbeiten und Homeoffice häufig gleichgesetzt. Rechtlich betrachtet bestehen jedoch einige Unterschiede zwischen den beiden Modellen.

So ist das Homeoffice in Form der Telearbeit klar in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Ein Bildschirmarbeitsplatz außerhalb des Unternehmens (in der Regel das Zuhause des Arbeitnehmers) ist demnach sein Arbeitsplatz.   

Hiermit gehen zusätzliche Vorgaben für den Arbeitgeber einher. Beispielsweise muss er dem Mitarbeiter einen festen Arbeitsplatz stellen, inklusive Arbeitsmittel wie einem Computer und Büroausstattung. Üblicherweise steht überdies ein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung.

Darüber hinaus sind im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verbindliche Bedingungen an die Arbeitszeit und die Kostenübernahme der Arbeitsmittel geregelt. Letztlich sind die gesetzlichen Vorgaben zur Telearbeit einzuhalten.

Die mobile Arbeit ist nicht rechtlich definiert. Dementsprechend hat der Arbeitgeber weniger Verpflichtungen als im Homeoffice. Er muss etwa keine Büroausstattung bereitstellen. Für den Mitarbeiter heißt das, er verfügt über keinen festen Arbeitsplatz und kann frei wählen, wo er arbeitet.

Für gewöhnlich stellt der Arbeitgeber aber trotzdem die essentiellen Arbeitsutensilien, z.B. einen Laptop, bereit, damit der Angestellte produktiv seiner Tätigkeit nachgehen kann.

 

Homeoffice vs. mobile Arbeit – Was ist der steuerrechtliche Unterschied?

Im Gegensatz zum Homeoffice ist der Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten nicht verpflichtet, seinen Angestellten die Büroausstattung zu erstatten. Falls sich der Arbeitgeber tatsächlich dagegen entscheidet, die Kosten für die Büroausstattung zu übernehmen, können diese Aufwendungen (Arbeitszimmerkosten) stattdessen bis zu einer Höchstgrenze von 1.250 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.

3. Warum mobiles Arbeiten nutzen? – Das sind die Vorteile und Nachteile

Ob es sich lohnt, das mobile Arbeiten in Ihr Unternehmen zu integrieren, hängt maßgeblich von Ihrer Unternehmenskultur, Ihrem Team und den Arbeitsabläufen in Ihrem Betrieb ab. In diesem Sinne ist es ratsam, zunächst Vorteile und Nachteile des mobilen Arbeitens abzuwägen, bevor Sie Ihre finale Entscheidung treffen.

Folgende Punkte sind dabei zu bedenken:

Vorteile des mobilen Arbeitens

  • Bessere Work-Life-Balance
  • Verbessertes Employer Branding
  • Höhere Flexibilität für das Personal
  • Zeitersparnis für die Mitarbeiter
  • Ersparnis von Anreisekosten für Mitarbeiter
  • Kostenersparnis für Büroräume
  • Gesteigerte Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Fördert das Verantwortungsbewusstsein des Personals
  • Höhere Produktivität
  • Möglichkeit, die Talentakquise auf ganz Deutschland oder ins Ausland zu erweitern

Nachteile des mobilen Arbeitens

  • Tendenz zur Mehrarbeit und Vernachlässigen der gesetzlichen Ruhezeiten
  • Work-Life-Blending
  • Erschwerte Kommunikation im Kollegium
  • Beeinträchtigte Teamdynamik
  • Doppelbelastung (z.B. bei Erziehung oder Pflege)
  • Arbeiten bei Krankheit
  • Arbeit zu ungünstigen Zeiten (z.B. spätabends, am Wochenende oder an Feiertagen)
  • Unvollständige Informationslage
  • Keine geeigneten Arbeitsräumlichkeiten
  • Dauerhafte Verfügbarkeit

4. Wie können Sie mobile Arbeit umsetzen? – Die wesentlichen Schritte im Überblick 

Damit mobiles Arbeiten gewinnbringend in Ihrem Unternehmen funktioniert, ist einiges an organisatorischem Aufwand und Regulierung erforderlich. Im Folgenden die wesentlichen Schritte:

  • Rechtsgrundlagen abklären (z.B. Datenschutz, Betretungsrecht, Zeiterfassung, Widerrufsklausel).
  • Festlegen von Remote-Work-Richtlinien sowie Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Auswahl eines Arbeitszeitmodells und eines Systems zur Arbeitszeiterfassung (z.B. feste Arbeitszeiten, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit).
  • Aufsetzen neuer Verträge bzw. erweitern alter Verträge.
  • Erstellen von Checklisten für den Arbeitsschutz.
  • Planung der internen Unternehmenskommunikation zwischen Belegschaft und Führungskräften (z.B. via Firmenchat, Plattformen für Calls und Diensthandy).
  • Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit.
  • Erläuterung der Vorgehensweise bei technischen Problemen.
  • Terminplanung für den Dialog zwischen Geschäftsführung und Personal, mit dem Zweck, die Mitarbeitermotivation und Arbeitsergebnisse einzuschätzen.

5. Was ist beim mobilen Arbeiten zu beachten?

Haben Sie sich dazu entschieden, mobiles Arbeiten in Ihrem Unternehmen einzuführen, gilt es zudem, die folgenden Aspekte in Bezug auf das Arbeitsrecht und die Zusammenarbeit im Team zu beachten: 

Arbeitsschutz

Grundsätzlich greift beim mobilen Arbeitsplatz weiterhin der Arbeitsschutz. Folglich trägt der Arbeitgeber die Schutzpflicht und hat somit Sorge zu tragen, dass sein Personal vor psychischen und körperlichen Gefahren sicher ist.

Dazu zählen: Unfallverhütungsvorschriften, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ebenfalls sollten eine ausreichende Raumgröße und Möglichkeiten für Belüftung und Heizung am mobilen Arbeitsplatz gegeben sein.

Nun ist die Überprüfung jedes einzelnen Mitarbeiters im Homeoffice schwer möglich. Für gewöhnlich greifen Arbeitgeber deshalb auf Checklisten zurück, in denen die wichtigsten Schutzmaßnahmen abgefragt werden. Anschließend bestätigt der Mitarbeiter mit seiner Unterschrift, dass alle Vorkehrungen erfüllt sind.

  • Tipp: Um gesundheitlichen Folgen vorzubeugen, können Sie sich an den Empfehlungen der Unfallversicherungsträger in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung orientieren: 

► Empfehlungen der Unfallversicherungsträger

Unfallversicherung - Was passiert, wenn im Homeoffice ein Unfall geschieht?

Bis dato besteht keine eigenständige Rechtslage für Mitarbeiter, die mobil tätig sind. Als Orientierung dienen lediglich die Homeoffice-Regelungen. Konkret heißt das, im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt im Übrigen nicht nur in den eigenen Räumlichkeiten, sondern auch beim Bringen und Abholen der Kinder in eine Tagesstätte. 

  • Tipp: Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Unfällen während der Arbeit sowie auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht abgesichert. Beim mobilen Arbeiten kann diese Grenze dabei durchaus verschwimmen. Eine private Unfallversicherung schafft an dieser Stelle Abhilfe, indem sie auch Schadensfälle außerhalb der Arbeit abdeckt.

► mehr Informationen zur privaten Unfallversicherung

Wie lange ist mobiles Arbeiten erlaubt?

Genauso wie am regulären Arbeitsplatz greift beim mobilen Arbeiten das Arbeitszeitgesetz. Demzufolge darf ein Mitarbeiter, der mobil tätig ist, nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten.

Ebenso sind ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden sind 45 Minuten Pause verpflichtend. Schließlich ist zwischen Arbeitseinheiten eine Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben (siehe § 5 Abs. 1 ArbZG).

  • Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Personal die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes tatsächlich einhält. Oftmals tendieren Mitarbeiter nämlich dazu, Überstunden zu leisten oder unabhängig von Krankheit weiterzuarbeiten. Dies ist nicht nur schlecht für deren Gesundheit, sondern senkt zudem die Produktivität und Arbeitsqualität. 

Wer bezahlt die Ausstattung beim mobilen Arbeiten?

Im Grunde muss der Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten keinerlei Kosten übernehmen. Immerhin existiert kein fester Arbeitsplatz. Allgemein hin ist es dennoch für beide Seiten vorteilhafter, wenn dem Mitarbeiter technisches Equipment und Büroutensilien bereitgestellt werden, damit er ohne Hindernisse seiner Arbeit nachgehen kann.

Muss der Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten einen Teil der Kosten für Strom, Internet und Heizung übernehmen?

Falls keine vertragliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an Strom, Internet und Heizung gegeben ist, erfolgt eine Beteiligung ausschließlich, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der mobilen Arbeit dominiert.

  • Hinweis: Kommt es zum Konflikt bezüglich der Kostenübernahme, ist es für den Arbeitnehmer möglich, sich ans Arbeitsgericht zu wenden.

Datenschutz

Beim mobilen Arbeiten sind weiterhin alle Richtlinien in Bezug auf den Datenschutz einzuhalten. Dies betrifft sowohl das Erheben und Speichern von persönlichen Daten des Arbeitgebers als auch die Cybersicherheit von Computern und Cloudsystemen.

Die Kontrolle des Personals fällt hier oft schwer, da Arbeitszeiten unter den Mitarbeitern fluktuieren. Zumindest sollten Sie aber Aufklärung in Bezug auf Datensicherheit betreiben und die einzelnen Aufgaben hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien überprüfen. 

  • Tipp: Zusätzlich können Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter mit einer Cyber-Risk-Versicherung (Cyber-Versicherung) gegen einen Hacker Angriff und Cyberkriminalität absichern.

► mehr Informationen zur Cyber-Risk-Versicherung

Mobiles Arbeiten im Arbeitsvertrag

Folgende Inhalte dürfen in Bezug auf das mobile Arbeiten nicht im Arbeitsvertrag fehlen: 

  • Umfang des mobilen Arbeitens (z.B. nur an gewissen Tagen, nur für bestimmte Aufgaben)
  • Verteilung der Arbeitstage (z.B. Anzahl der Arbeitstage beschränkt oder flexibel)
  • Regelungen zur Arbeitszeit (z.B. wie im Büro, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, flexibel)
  • Regelungen zur Erreichbarkeit (z.B. muss der Mitarbeiter aus dem Homeoffice erreichbar sein und zu welchen Zeiten)
  • Technische und organisatorische Voraussetzungen

Wichtig: Des Weiteren sollten Sie Folgendes beim Aufsetzen des Arbeitsvertrages beachten:

  • Die Vereinbarung über das mobile Arbeiten sollte schriftlich erfolgen. Gleiches zählt bei jeglichen Änderungen der Vereinbarung.
  • Der Arbeitsvertrag muss durchweg unmissverständlich formuliert sein.
  • Die Vereinbarung sollte die Interessen beider Parteien abdecken.

Betriebsvereinbarung

In Unternehmen mit einem Betriebsrat (im Regelfall Großunternehmen) werden die Bestimmungen rund ums mobile Arbeiten in der sogenannten Betriebsvereinbarung verankert. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen Unternehmen und Betriebsrat geschlossen wird, um die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zu fixieren.

  • Wichtig: Mobiles Arbeiten ist kein juristischer Begriff, definieren Sie in der Betriebsvereinbarung deshalb genau, was mobiles Arbeiten bedeutet.

Wird die Arbeitszeit beim mobilen Arbeiten erfasst?

Gemäß dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 gilt in Deutschland die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Darüber hinaus ist das Unternehmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in der Pflicht, ein System vorzugeben, das es dem Personal ermöglicht, seine abgeleisteten Stunden zu erfassen.

Geben Sie bestenfalls Arbeits- oder zumindest Erreichbarkeitszeiten vor, um Mehrarbeit vorzubeugen. In etwa Vertrauensarbeitszeit bietet sich gut an.

  • Hinweis: Sofern die Zeiterfassung auf technologischem Wege erfolgt, erhält der Betriebsrat bzw. Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung.

Digitale Zusammenarbeit

Um eine reibungslose Zusammenarbeit im Team zu gewährleisten, sind digitale Werkzeuge unerlässlich für das mobile Arbeiten. Dazu zählen interne Firmenchats, interaktive Brainstorming-Tools, Plattformen für Video-Konferenzen und Projektmanagement-Tools.

Über einen internen Newsletter oder ein Wiki können Sie derweil wichtige Informationen und Neuigkeiten unter der Belegschaft verbreiten. Obendrein ist ein IT-Support essentiell, um der Belegschaft bei technischen Problemen unter die Arme zu greifen. 

  • Tipp: In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die 5 besten Projektmanagement-Tools für Ihr Unternehmen vor:

► zum Artikel

6. Mobile-Arbeit-Gesetz – Ist mobiles Arbeiten gesetzlich geregelt?

Aktuell gibt es noch kein gesondertes Gesetz für das mobile Arbeiten. So ist Remote Work derzeit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unterworfen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) greift dagegen aufgrund der Ortsunabhängigkeit nicht.

Arbeitsrechtlich wird mobile Arbeit demnach auf einem der folgenden Wege gehandhabt:

  • Mobile Arbeit als Auftrag: Die mobile Arbeit ist im Arbeitsvertrag des Beschäftigten verankert. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sich der Angestellte an das ArbZG hält. Bei der Einhaltung der Regelarbeitszeit muss er sich wiederum auf den Mitarbeiter verlassen. Üblich wird diese Regelung bei Beschäftigten genutzt, die regelmäßig Geschäftsreisen oder eine Dienstreise tätigen. 
  • Mobile Arbeit als Möglichkeit: Die mobile Arbeit wird dem Arbeitnehmer als Möglichkeit offengelegt. Er kann also je nach Wunsch von den festen Arbeitszeiten abweichend arbeiten. Normalerweise ist diese Option allerdings mit gewissen Vorgaben wie zeitlichen Einschränkungen verbunden.

 

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf mobiles Arbeiten?

Arbeitnehmer haben allgemein kein Recht auf mobiles Arbeiten. Grundsätzlich entscheidet stets der Arbeitgeber, ob das Personal als Zusatzleistung mobil arbeiten darf.

 

Müssen Arbeitnehmer permanent bei der mobilen Arbeit zu erreichen sein?

Arbeitnehmer müssen nicht permanent bei der mobilen Arbeit zu erreichen sein. Das gilt sowohl für den Telefonkontakt als auch für die Annahme ergänzender Aufgaben. Erreichbar muss der Mitarbeiter lediglich im Rahmen der im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelten Arbeitszeit sein.

 

Kann vom Arbeitgeber mobiles Arbeiten angeordnet werden? 

Der Arbeitgeber verfügt über das Direktionsrecht und kann somit den Arbeitsort des Mitarbeiters festlegen. Einen Einfluss auf die privaten Räumlichkeiten des Beschäftigten gibt das Direktionsrecht hingegen nicht vor. Und auch die Verpflichtung seitens einer Betriebsvereinbarung ist diesbezüglich nicht rechtens. 

Kurzum: Mobiles Arbeiten kann nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden. Überdies darf der Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, wenn er das Angebot auf Remote Work ablehnt (oder zustimmt) und verfügt sogar über ein Rückkehrrecht an seinen festen Arbeitsplatz. Begründen muss er seine Entscheidung im Übrigen nicht.

 

Ist mobiles Arbeiten im Ausland möglich?

Im Grunde ist das mobile Arbeiten im Ausland möglich, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sind.

  • Hinweis: Derweil sind die gesetzlichen Gegebenheiten des Gastlandes zu bedenken. Eventuell ist ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung nötig.

 

Ab wann kann man mobiles Arbeiten steuerlich absetzen?

Bedingung für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmerkosten ist, dass der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeit mobil ausübt (§ 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S 1 Nr. 6b EStG). Obendrein muss eine gesonderte Räumlichkeit vorhanden sein, die ausschließlich der Arbeit dient und sich klar vom restlichen Wohnort abgrenzt. Eine kleine Arbeitsecke genügt in diesem Zusammenhang nicht.

7. Wie beteiligt sich der Betriebsrat bei der Einführung von mobilem Arbeiten?

Planen Sie, die mobile Arbeit in Ihrem Unternehmen einzuführen, dann müssen Sie den Betriebsrat an Ihrem Vorhaben beteiligen. Immerhin zählt diese als Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Ergo verfügt der Betriebsrat über ein Mitbestimmungsrecht (siehe Betriebsrätemodernisierungsgesetz).

 

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?

Neben anderem hat der Betriebsrat dabei folgende Aufgaben:

  • Kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Verordnungen zu Arbeitszeit und Gesundheitsschutz (siehe § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 3 ArbSchG).
  • Der Betriebsrat hat das Initiativrecht und ist außerdem gezwungen, es zu gebrauchen, falls der Arbeitgeber die rechtlichen Verordnungen vernachlässigt.
  • Handelt betriebsspezifische Vereinbarungen zur mobilen Arbeit aus (z.B. in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen).
  • Regelt Kostenübernahme, Haftungsfragen, Zutrittsrechte, Rückkehrregelungen sowie die Bereitstellung von Hardware und Software mit dem Arbeitgeber.
  • Wirkt an der Einführung von Verfahren mit, die zur Erfassung von Arbeitszeit und Leistung dienen.

 

Wo gibt es Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen zur mobilen Arbeit?

  • ZDF: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat 2020 einen Tarifvertrag geschlossen, der mobile Arbeit beim öffentlich-rechtlichen Sender regelt.
    Unter anderem wird über diesen normiert, wer für die Ausgaben von Büroausstattung und Wartung im Falle von Remote Work aufkommt.
  • Bayerisches Rotes Kreuz: Auch das Bayerische Rote Kreuz einigt sich 2020 auf eine Vereinbarung zur mobilen Arbeit. Geregelt sind die eigenverantwortliche Arbeit und ergebnisorientierte Absprachen.
  • Telekom: Bei Telekom haben nach einer Betriebsvereinbarung im Jahr 2022 alle Mitarbeiter die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Die Arbeitszeit wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Zudem kommt die Telekom für Einrichtung, Wartung und den Betrieb des heimischen Arbeitsplatzes auf. Der Angestellte hat jedoch eigenständig zu gewährleisten, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen seiner Arbeit gerecht ist.

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