Wie gründet man einen eingetragenen Verein?
Die Gründung eines eingetragenen Vereines läuft in der Regel in folgenden 7 Schritten ab:
Schritt 1: Gründungsmitglieder organisieren
Zur Gründung eines eingetragenen Vereins benötigen Sie zunächst geschäftsfähige Personen, die Ihre Vision teilen und sich dazu bereit erklären, als Gründungsmitglieder für Ihren Verein aufzutreten. Insgesamt sind zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins 7 Gründungsmitglieder erforderlich (siehe BGB § 56).
Gibt es bereits bei der Mitgliedersuche Schwierigkeiten, kann es sinnvoll sein, vorübergehend einen nicht rechtsfähigen Verein zu gründen. Hier benötigen Sie nämlich nur 2 Mitglieder zur Vereinsgründung. Die Eintragung des Vereins können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Schritt 2: Gründungsversammlung einberufen
Sind die Gründungsmitglieder beisammen, so folgt in einem nächsten Schritt die Organisation der Gründungsversammlung. Essenziell ist es, dass alle 7 Gründungsmitglieder zur Gründungsversammlung anwesend sind, diese schriftlich dazu eingeladen werden und sie das Gründungsprotokoll unterzeichnen. Nur so ist die Gründung rechtskräftig.
Auf der Gründungsversammlung wird zunächst der Name des Vereins festgelegt. Anschließend wird der Vereinsvorstand gewählt, der die Geschäftsführung des eingetragenen Vereins übernimmt und diesen nach außen vertritt. Die Rolle des Vorstandes übernimmt ein einzelnes Mitglied oder auch gleich mehrere Vereinsmitglieder.
Mit Abschluss der Gründungsversammlung werden die Aufgaben dieser zukünftig von der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung übernommen. Die Mitgliederversammlung ist im Übrigen neben dem Vorstand, das einzige Pflichtorgan des eingetragenen Vereins. Alle weiteren Vereinsorgane, wie Schriftführer oder Kassenwart, können darüber hinaus freiwillig ernannt werden.
Eine Gründungsversammlung sollte in etwa nach folgendem Schema ablaufen:
- Fristgerechtes Versenden der Einladung an alle Gründungsmitglieder und Beitrittsinteressenten
- Erstellen der Tagesordnung (übliche Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Überprüfung der Anwesenheit, Wahl eines Versammlungsleiters nach einfacher Mehrheit, Beschluss der Vereinsgründung und Eintragung, Beschluss der Satzung, Vorstandswahl, sonstige Punkte, Abschluss der Sitzung)
- Anfertigen einer Teilnehmerliste
- Aufstellen einer vorläufigen Satzung
- Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Beschlussfassung zur Vereinsgründung und der Satzung
- Wahl des Vorstandes und Anmeldung der Satzung
Schritt 3: Erstellen der Vereinssatzung
Des Weiteren ist der Beschluss einer Vereinssatzung wesentlich für die Gründung und Eintragung Ihres Vereins. Auch diese wird in der Regel auf der Gründungsversammlung verhandelt und beschlossen.
Steht die Vereinssatzung schließlich, so muss sie von allen 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Erst mit den gesammelten Unterschriften ist sie offiziell gültig.
Folgende Punkte muss die Satzung eines eingetragenen Vereins laut § 57 und 58 BGB enthalten:
- Name des Vereins
- Vereinssitz
- Vereinszweck
- Beschluss zur Eintragung des Vereins
- Vorgaben zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
- Beschlüsse zur Beitragsordnung und der Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Ablauf zur Vorstandsbildung
- Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung
- Form der Mitgliederversammlung
- Regelungen zur Protokollführung im Verein
Eine Mustersatzung für den eingetragenen Verein erhalten Sie auf ehrenamt24.
Schritt 4: Erstellen eines Gründungsprotokolls
Abgesehen von der Satzung muss zudem ein Gründungsprotokoll bei der Gründungsversammlung geführt sowie anschließend von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.
In welcher Form der eingetragene Verein, das Protokoll führt, ist ihm dabei selbst überlassen. So muss nicht der gesamte Verlauf der Sitzung festgehalten werden. Wesentlich ist, dass vor allem die wichtigsten Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert werden.
In diesem Sinne sollten Sie folgende Inhalte in Gründungsprotokoll aufnehmen:
- Den Ort der Gründungsversammlung
- Den Tag bzw. das Datum der Gründungsversammlung
- Den Namen des Protokollführers
- Den Namen des Versammlungsleiters
- Die Wahlergebnisse
- Alle gefassten Beschlüsse
- Name, Anschrift und Beruf der Vorstandsmitglieder
- Unterschriften des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden
Auch für das Gründungsprotokoll gibt es Mustervorlagen bei ehrenamt24.
Schritt 5: Gemeinnützigkeit beantragen
Wenn Sie darüber hinaus von Steuervergünstigungen profitieren wollen, dann können Sie den eingetragenen Verein vom Finanzamt als gemeinnützig einstufen lassen. Dazu gehört insbesondere:
Voraussetzung ist, dass Sie dem Finanzamt die Vereinssatzung vorlegen. Diese muss die Anforderungen nach § 52 der Abgabenordnung (AO) erfüllen. Der eingetragene Verein ist demnach verpflichtet, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu dienen. Orientierung für eine ordnungsgemäße Satzung, bietet die Mustersatzung der Finanzverwaltung.
Wird die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins anerkannt, so kontrolliert der Fiskus im Rahmen eine Steuerprüfung alle 3 Jahre, ob der Verein noch alle Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt.
- Hinweis: Der Antrag auf die Gemeinnützigkeit ist nicht verpflichtend und sollte wohlüberlegt sein. So geht die Gemeinnützigkeit nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten einher (z.B. zeitnahe Mittelverwendung, Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung, Vermögensbindung bei Vereinsauflösung und Buchführungspflichten). Zudem können Sie zukünftig nicht mehr auf die Gemeinnützigkeit verzichten, ohne dass dies mit Steuernachzahlungen und der Haftung des Vorstandes einhergeht.
Schritt 6: Eintragung im Vereinsregister
Im sechsten Schritt wird der Verein dann endlich zum eingetragenen Verein, und zwar durch seine Eintragung im Vereinsregister. Diese Aufgabe übernimmt der gewählte Vorstand. Zu diesem Zweck müssen jedoch zuvor die Unterschriften der Gründungsmitglieder auf der Vereinssatzung und dem Gründungsprotokoll bei einem Notar beglaubigt werden.
Die Satzung wird dann gemeinsam mit dem Gründungsprotokoll der Gründungsversammlung und einem Anmeldeschein dem zuständigen Vereinsregister überreicht. Dieses leitet dann einen Registerauszug an Ihren Verein weiter. Den Registerauszug müssen Sie wiederum an das Finanzamt überreichen, um es über die Eintragung zu informieren.
Schritt 7: Vereinskonto eröffnen
Im letzten Schritt gilt es dann nur noch ein eigenes Geschäftskonto für den eingetragenen Verein einzurichten, über das in Zukunft alle Vereinsfinanzen laufen. Hierbei bietet es sich an, auf ein Vereinskonto zurückzugreifen, das ohnehin von den meisten Banken angeboten wird. In diesem Sinne ist der Bank dann noch der Registerauszug vorzulegen.