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Eingetragenen Verein gründen

Ein Kurzleitfaden für die beliebteste Vereinsform


Themenüberblick:

  • Was ein eingetragener Verein ist
  • Welche Vorteile die Gründung eines e.V. hat
  • Voraussetzungen für die Gründung eines e.V
  • Kosten für die Gründung eines e.V.
  • Geld verdienen als e.V.
  • Steuerliche Behandlung eines e.V.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist und dadurch seine Rechtsfähigkeit erlangt.
  • Vorteile des eingetragenen Vereines sind: ein erleichterter Zugang zu Fördermitteln, der Erhalt der Rechtsfähigkeit und diverse Steuervergünstigungen.
  • Zur Gründung eines eingetragenen Vereins benötigen Sie: 7 Gründungsmitglieder, einen selbstlosen Vereinszweck, eine Gründungsversammlung, eine Satzung, ein Gründungsprotokoll und einen Vorstand.
  • Alles in allem kostet die Gründung eines eingetragenen Vereines in etwa 150 Euro.
  • Die Einnahmen aus dem ideellen Bereich des eingetragenen Vereins sind steuerfrei. Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die über 45.000 Euro im Jahr betragen, werden hingegen versteuert.

Mit über 600.000 Einträgen im Vereinsregister ist der eingetragene Verein (e.V.) die bei weitem beliebteste Vereinsform in Deutschland. Das ist nicht weiter überraschend, denn der eingetragene Verein profitiert von zahlreichen Vergünstigungen. Z.B. gelangt dieser leichter an Fördermittel, ist weitestgehend steuerfrei und zudem rechtsfähig.

Alles, was Sie zur Gründung eines eingetragenen Vereins wissen müssen, erklären wir Ihnen in folgendem Beitrag. Unter anderem erfahren Sie: Welche Voraussetzungen Sie zur Gründung eines e.V. mitbringen müssen und wie viel es kostet einen eingetragenen Verein zu gründen. Zudem bekommen Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vereinsgründung an die Hand.

Wann ist man ein Verein?

Ein Verein ist eine Organisation, in der sich mehrere natürliche und juristische Personen zusammenschließen, um einem gemeinschaftlichen Zweck nachzugehen (z.B. Sportvereine, der Fußballverein, der Förderverein oder auch der Fanclub). Im Regelfall sind Vereine jedoch nicht unternehmerisch, sondern gemeinnützig ausgerichtet. 

 

Warum sollte man einen Verein gründen?

Einen Verein zu gründen ist dann sinnvoll, wenn Sie sich in Ihrer Region engagieren wollen (Sozialvereine und Rettungsvereine), sich einem gesellschaftlichen Vorhaben annehmen (Gesellschaftsvereine) oder auch die Gründung eines gemeinnützigen Unternehmens in Aussicht haben (gGmbH und gUG).

Grundsätzlich also immer dann, wenn das Ziel der Organisation in einer gemeinnützigen oder mildtätigen Beschäftigung liegt. Ebenso bieten Vereine flache Hierarchien sowie Möglichkeiten, unmittelbar in der eigenen Gemeinde mitzuwirken.  

 

Wer kann einen Verein gründen?

Laut Art. 9 Grundgesetz, hat jeder deutsche Staatsbürger das Recht einen Verein zu gründen, solange dieser keine verfassungswidrigen Ziele verfolgt. 

Was ist ein eingetragener Verein?

Ein eingetragener Verein (auch Idealverein) ist ein Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist. Gemäß § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann sich dabei jeder Verein im Vereinsregister eintragen lassen, dessen Vereinszweck nicht kommerziell orientiert ist.

Mit der Eintragung im Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Er gilt also als juristische Person und darf somit eigenständig klagen und ebenso als juristische Person verklagt werden. Ergo müssen die Mitglieder des Vereins, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mit Ihrem Vereinsvermögen haften.

Darüber hinaus gelangen eingetragene Vereine leichter an Fördermittel und profitieren zudem durch steuerliche Vergünstigungen. Einen eingetragenen Verein erkennt man anhand des Kürzels e.V.

Vorteile

  • Erleichterter Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
  • Geringer Bürokratieaufwand im Vergleich zu kommerziellen Unternehmen
  • Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen (keine Mitgliederhaftung)
  • Kann als juristische Person klagen
  • Demokratisch organisiert
  • Vergleichsweise geringe Gründungskosten (kein Startkapital notwendig)

Nachteile

  • Darf wirtschaftliche Zwecke nur als Nebenzweck verfolgen
  • Es sind Minimum 7 Gründungsmitglieder notwendig
  • Die Anzahl der Mitglieder muss zu jedem Zeitpunkt mindestens 3 Personen umfassen
  • Vereinsvorstand und Mitgliederversammlung sind verpflichtend
  • Eine Vereinssatzung ist verpflichtend und muss beim Finanzamt eingereicht werden
  • Wiederholungen von Vorstandwahlen und Änderungen der Satzung sind bürokratisch aufwendig (Anmeldung beim Gericht erforderlich)

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Was brauche ich, um einen Verein zu gründen? - Die wesentlichen Voraussetzungen

Folgende sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Gründung eines eingetragenen Vereins:

  • Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich
  • Der Zweck des Vereins muss genau ausdefiniert sein (darf beim e.V. nicht wirtschaftlich sein) und in einer Vereinssatzung festgehalten werden
  • Nach der Gründung darf die Mitgliederzahl nicht weniger als 3 Mitglieder betragen
  • Für die Gründung eines eingetragenen Vereins muss eine Gründungsversammlung einberufen werden, um die Satzung und den Vorstand festzulegen
  • Die Ergebnisse der Gründungsversammlung müssen in einem Gründungsprotokoll dokumentiert werden
  • Der Vereinsvorstand und die Mitgliederversammlung sind verpflichtende Vereinsorgane
  • Der Name des eingetragenen Vereins darf nicht irreführend sein, sich nicht mit einem anderen Verein überschneiden und er darf keine Markenrechte oder Namensrechte verletzten

Wo gründet man einen eingetragenen Verein?

Einen eingetragenen Verein können Sie in allen Bundesländern der Bundesrepublik gründen. Ferner noch ist das Recht auf Vereinsgründung ist sogar in Art. 9 des Grundgesetzes verankert. Einzige Einschränkung ist, dass der Verein keine strafgesetz- oder verfassungswidrigen Ziele verfolgen darf.

Wie viele Leute braucht man, um einen eingetragenen Verein zu gründen?

Um einen eingetragenen Verein zu gründen sind 7 geschäftsfähige Gründungsmitglieder erforderlich.

Wann ist ein eingetragener Verein gegründet?

Offiziell gilt ein Verein als gegründet, sobald die Beschlussfassung der Vereinsgründung und der Satzung bei der Gründungsversammlung abgeschlossen ist. Als eingetragener Verein zählt ein Verein, dann mit der Eintragung beim Vereinsregister durch den Vorstand.

Wo kann man den Verein eintragen lassen?

Vereine werden im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts des jeweiligen Landkreises eingetragen, in dem sich der Sitz des Vereins befindet.

Welche Rechtsform ist ein eingetragener Verein?

Ein eingetragener Verein (e.V.) trägt die Rechtsform Verein.

Wie gründet man einen eingetragenen Verein?

Die Gründung eines eingetragenen Vereines läuft in der Regel in folgenden 7 Schritten ab:

Schritt 1: Gründungsmitglieder organisieren

Zur Gründung eines eingetragenen Vereins benötigen Sie zunächst geschäftsfähige Personen, die Ihre Vision teilen und sich dazu bereit erklären, als Gründungsmitglieder für Ihren Verein aufzutreten. Insgesamt sind zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins 7 Gründungsmitglieder erforderlich (siehe BGB § 56).

Gibt es bereits bei der Mitgliedersuche Schwierigkeiten, kann es sinnvoll sein, vorübergehend einen nicht rechtsfähigen Verein zu gründen. Hier benötigen Sie nämlich nur 2 Mitglieder zur Vereinsgründung. Die Eintragung des Vereins können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Schritt 2: Gründungsversammlung einberufen

Sind die Gründungsmitglieder beisammen, so folgt in einem nächsten Schritt die Organisation der Gründungsversammlung. Essenziell ist es, dass alle 7 Gründungsmitglieder zur Gründungsversammlung anwesend sind, diese schriftlich dazu eingeladen werden und sie das Gründungsprotokoll unterzeichnen. Nur so ist die Gründung rechtskräftig.

Auf der Gründungsversammlung wird zunächst der Name des Vereins festgelegt. Anschließend wird der Vereinsvorstand gewählt, der die Geschäftsführung des eingetragenen Vereins übernimmt und diesen nach außen vertritt. Die Rolle des Vorstandes übernimmt ein einzelnes Mitglied oder auch gleich mehrere Vereinsmitglieder.

Mit Abschluss der Gründungsversammlung werden die Aufgaben dieser zukünftig von der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung übernommen. Die Mitgliederversammlung ist im Übrigen neben dem Vorstand, das einzige Pflichtorgan des eingetragenen Vereins. Alle weiteren Vereinsorgane, wie Schriftführer oder Kassenwart, können darüber hinaus freiwillig ernannt werden.

Eine Gründungsversammlung sollte in etwa nach folgendem Schema ablaufen:

  • Fristgerechtes Versenden der Einladung an alle Gründungsmitglieder und Beitrittsinteressenten
  • Erstellen der Tagesordnung (übliche Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Überprüfung der Anwesenheit, Wahl eines Versammlungsleiters nach einfacher Mehrheit, Beschluss der Vereinsgründung und Eintragung, Beschluss der Satzung, Vorstandswahl, sonstige Punkte, Abschluss der Sitzung)
  • Anfertigen einer Teilnehmerliste
  • Aufstellen einer vorläufigen Satzung
  • Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  • Beschlussfassung zur Vereinsgründung und der Satzung
  • Wahl des Vorstandes und Anmeldung der Satzung

Schritt 3: Erstellen der Vereinssatzung

Des Weiteren ist der Beschluss einer Vereinssatzung wesentlich für die Gründung und Eintragung Ihres Vereins. Auch diese wird in der Regel auf der Gründungsversammlung verhandelt und beschlossen.

Steht die Vereinssatzung schließlich, so muss sie von allen 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Erst mit den gesammelten Unterschriften ist sie offiziell gültig.

Folgende Punkte muss die Satzung eines eingetragenen Vereins laut § 57 und 58 BGB enthalten:

  • Name des Vereins
  • Vereinssitz
  • Vereinszweck
  • Beschluss zur Eintragung des Vereins
  • Vorgaben zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  • Beschlüsse zur Beitragsordnung und der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Ablauf zur Vorstandsbildung
  • Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Form der Mitgliederversammlung
  • Regelungen zur Protokollführung im Verein

Eine Mustersatzung für den eingetragenen Verein erhalten Sie auf ehrenamt24.

Schritt 4: Erstellen eines Gründungsprotokolls

Abgesehen von der Satzung muss zudem ein Gründungsprotokoll bei der Gründungsversammlung geführt sowie anschließend von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.

In welcher Form der eingetragene Verein, das Protokoll führt, ist ihm dabei selbst überlassen. So muss nicht der gesamte Verlauf der Sitzung festgehalten werden. Wesentlich ist, dass vor allem die wichtigsten Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert werden. 

In diesem Sinne sollten Sie folgende Inhalte in Gründungsprotokoll aufnehmen:

  • Den Ort der Gründungsversammlung
  • Den Tag bzw. das Datum der Gründungsversammlung
  • Den Namen des Protokollführers
  • Den Namen des Versammlungsleiters
  • Die Wahlergebnisse
  • Alle gefassten Beschlüsse
  • Name, Anschrift und Beruf der Vorstandsmitglieder
  • Unterschriften des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden

Auch für das Gründungsprotokoll gibt es Mustervorlagen bei ehrenamt24

Schritt 5: Gemeinnützigkeit beantragen

Wenn Sie darüber hinaus von Steuervergünstigungen profitieren wollen, dann können Sie den eingetragenen Verein vom Finanzamt als gemeinnützig einstufen lassen. Dazu gehört insbesondere:

Voraussetzung ist, dass Sie dem Finanzamt die Vereinssatzung vorlegen. Diese muss die Anforderungen nach § 52 der Abgabenordnung (AO) erfüllen. Der eingetragene Verein ist demnach verpflichtet, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu dienen. Orientierung für eine ordnungsgemäße Satzung, bietet die Mustersatzung der Finanzverwaltung.

Wird die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins anerkannt, so kontrolliert der Fiskus im Rahmen eine Steuerprüfung alle 3 Jahre, ob der Verein noch alle Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt.

  • Hinweis: Der Antrag auf die Gemeinnützigkeit ist nicht verpflichtend und sollte wohlüberlegt sein. So geht die Gemeinnützigkeit nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten einher (z.B. zeitnahe Mittelverwendung, Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung, Vermögensbindung bei Vereinsauflösung und Buchführungspflichten). Zudem können Sie zukünftig nicht mehr auf die Gemeinnützigkeit verzichten, ohne dass dies mit Steuernachzahlungen und der Haftung des Vorstandes einhergeht.

Schritt 6: Eintragung im Vereinsregister

Im sechsten Schritt wird der Verein dann endlich zum eingetragenen Verein, und zwar durch seine Eintragung im Vereinsregister. Diese Aufgabe übernimmt der gewählte Vorstand. Zu diesem Zweck müssen jedoch zuvor die Unterschriften der Gründungsmitglieder auf der Vereinssatzung und dem Gründungsprotokoll bei einem Notar beglaubigt werden.

Die Satzung wird dann gemeinsam mit dem Gründungsprotokoll der Gründungsversammlung und einem Anmeldeschein dem zuständigen Vereinsregister überreicht. Dieses leitet dann einen Registerauszug an Ihren Verein weiter. Den Registerauszug müssen Sie wiederum an das Finanzamt überreichen, um es über die Eintragung zu informieren.

Schritt 7: Vereinskonto eröffnen

Im letzten Schritt gilt es dann nur noch ein eigenes Geschäftskonto für den eingetragenen Verein einzurichten, über das in Zukunft alle Vereinsfinanzen laufen. Hierbei bietet es sich an, auf ein Vereinskonto zurückzugreifen, das ohnehin von den meisten Banken angeboten wird. In diesem Sinne ist der Bank dann noch der Registerauszug vorzulegen.

Eingetragenen Verein gründen – Checkliste

  • Vereinszweck festlegen und insgesamt mindestens 7 Gründungsmitglieder organisieren
  • Satzung des eingetragenen Vereins entwerfen
  • Gründungsversammlung abhalten
  • Vereinsvorstand und sonstige Vereinsorgane wählen
  • Vereinssatzung verabschieden und von den Gründungsmitgliedern unterzeichnen lassen
  • Gründungsversammlung protokollieren und das Gründungsprotokoll von den Gründungsmitgliedern unterzeichnen lassen
  • Unterschriften der Satzung und des Protokolls beim Notar beglaubigen
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
  • Eintragung im Vereinsregister
  • Eröffnung eines Geschäftskontos für den eingetragenen Verein
  • Antrag auf Fördergelder

 

Was gilt es bei der Gründung eines eingetragenen Vereines noch zu beachten?

In erster Linie gilt es bei der Gründung eines eingetragenen Vereins die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten, denn mit diesen steht und fällt die Vereinsgründung. Alle rechtlichen Regelungen rund um den Verein sind in § 21 bis 79 BGB verankert.

Was kostet es, einen eingetragenen Verein zu gründen?

Generell kostet es je nach Bundesland ein bisschen mehr oder weniger einen eingetragenen Verein zu gründen. Im Schnitt ist aber mit folgenden Kosten zu rechnen:

  • Eintragung ins Vereinsregister (zwischen 50 und 75 Euro)
  • Notarielle Beglaubigung (in etwa 10 bis 30 Euro)
  • Bekanntmachung der Eintragung (ca. 10 bis 30 Euro)

Durchschnittlich kostet es Sie also etwas weniger, als 150 Euro, einen eingetragenen Verein zu gründen.

 

Kann man mit einem eingetragenen Verein Geld verdienen?

Grundsätzlich kann auch ein eingetragener Verein Geld verdienen. Die wirtschaftliche Tätigkeit darf allerdings keinesfalls Hauptzweck des Vereins sein. Entsprechend unterliegen seine Einnahmen gemäß § 55 AO der zeitnahen Mittelverwendung, sobald sie die Freibetragsgrenze von 45.000 Euro im Jahr überschreiten.

Demnach sind eingetragene Vereine dazu verpflichtet, Ihre Rücklagen, spätestens in den folgenden 2 Kalenderjahren im Sinne des satzungsgemäßen Vereinszwecks einzusetzen.

 

Ist für die Gründung eines eingetragenen Vereines ein Businessplan erforderlich?

Nicht nur bei der Unternehmensgründung ist es ratsam einen Businessplan aufzustellen, auch beim eingetragenen Verein ist ein solcher durchaus empfehlenswert. So verbildlicht dieser die Ziele des Vereins, vereinfacht die Umsetzung der Ziele und gibt Auskunft darüber, wie die dazu notwendigen Mittel beschafft werden können.

Ist ein eingetragener Verein steuerpflichtig?

Ein eingetragener Verein muss stets einem gemeinnützigen Hauptzweck nachgehen. Dabei werden Einnahmen, die im Sinne des gemeinnützigen Zwecks des Vereins erwirtschaftet werden, dem ideellen Steuerbereich zugeordnet, der steuerbefreit ist.

Es ist jedoch auch möglich, wirtschaftliche Einnahmen im Rahmen der Vereinstätigkeit zu erzielen. Diese werden dann dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des e.V. zugeordnet und sind somit steuerpflichtig.

  • Hinweis: Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Vereins muss Nebenzweck des Vereins bleiben, ansonsten droht dieser seine Gemeinnützigkeit zu verlieren.

 

Wie müssen die Finanzen eines eingetragenen Vereins dokumentiert werden?

Der eingetragene Verein unterliegt grundsätzlich der Buchführungspflicht. Dementsprechend muss er zumindest einer einfachen Buchführung nachgehen. Je nach Beschaffenheit des Vereines ist unter Umständen aber auch eine doppelte Buchführung erforderlich.

Rechnungswesen und Buchführung im Verein dienen letztlich auch dazu, dass der Verein seiner Auskunftspflicht nachkommen kann. In diesem Sinne muss er sowohl den Vereinsmitgliedern als auch dem Finanzamt einen Einblick in seine finanzielle Lage ermöglichen.

So beschließt der Fiskus auf Grundlage der Vereinsbuchführung, welche Steuern für den eingetragenen Verein anfallen und ob Spenden ordnungsgemäß verwendet wurden.

  • Tipp: Mit der Vereinssoftware von unserem Kooperationspartner Campai ist die Buchführung im Verein schnell und einfach gelöst, sodass Sie sich mehr auf Ihren Vereinsalltag konzentrieren können.

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Bei Schäden an Personen- oder Gegenständen während der Vereinstätigkeit haftet stets der Verein. Zwar ist der Vorstand eines eingetragenen Vereins in solch einem Fall vor persönlicher Haftung sicher, dennoch belasten Haftungsschäden oftmals die finanziellen Mittel des Vereins.

Um den eingetragenen Verein vor Situationen dieser Art zu bewahren, ist eine Vereinshaftpflicht dringend zu empfehlen. So übernimmt diese die Unkosten für Haftungsschäden, die während der Vereinstätigkeit eintreten.

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