Zweck der Vereinsgründung – Wozu einen Tierschutzverein gründen?
Vor der eigentlichen Vereinsgründung gilt es den Zweck des zukünftigen Tierschutzvereins festzulegen. So hängen auch die Anforderungen und Auflagen an Ihren Tierschutzverein maßgeblich vom Vereinszweck ab.
Folgende Fragen können Sie bei der Entscheidung unterstützen:
- Wo sehen Sie Handlungsbedarf (z.B. Förderung der Ausbildung von Begleithunden)?
- Wollen Sie sich lokal, in Deutschland oder international engagieren?
- Welche Form von Tierschutz interessiert Sie (z.B. Wildtiere oder Streuner)?
Selbstständig machen mit einem Tierheim und Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes
Ein Tierheim zu gründen, zählt als Gewerbegründung. Demzufolge werden an den Gründer Auflagen in Bezug auf Sachkunde und Baurecht gestellt. In diesem Sinne ist eine Gewerbeanmeldung für das Tierheim erforderlich.
Dazu gehört im Übrigen auch, dass Sie einen sogenannten Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz einreichen. Diesen erhalten Sie nach einer Qualifikationsprüfung über das zuständige Veterinäramt.
Zudem muss im Tierheim eine artgerechte Haltung der Tiere ermöglicht werden. Wie die Räumlichkeiten dabei konkret auszusehen haben, regelt das Tierschutzgesetz. Ebenfalls sind zusätzliche Versicherungen erforderlich. Abschließend sollten Sie außerdem potenzielle Personalkosten (z.B. für Tierpfleger) in die Planung einbeziehen.
Tierheim im Ausland eröffnen
Grundsätzlich ist es auch möglich ein Tierheim im Ausland zu eröffnen, diese erfordert jedoch einiges an organisatorischem Mehraufwand. Folgende Aspekte gilt es dabei zu beachten:
- Informieren Sie sich gründlichst über die rechtliche Lage in Ihrem Zielland (z.B. lokale Gesetze, Vorschriften in Bezug auf den Betrieb eines Tierheims, Tierhaltung, Tierschutzbestimmungen und erforderliche Genehmigungen)
- Wählen Sie einen passenden Standort für Ihr Tierheim und bedenken Sie Zugänglichkeit, Platzbedarf für die Tiere, tierfreundliche Umgebung und die Nähe zu Tierärzten
- Erstellen Sie einen Geschäftsplan und ermitteln Sie die zentralen Kostenpunkte
- Organisieren Sie qualifiziertes Personal und überlegen Sie sich einen Plan, wie Sie auch Freiwillige anwerben können
- Suchen Sie nach Kooperationen mit örtlichen Tierärzten, Tierschutzorganisationen und anderen Akteuren, die Sie bei Spenden und der Platzierung von Tieren unterstützen können
Zusammenarbeit mit Pflegestellen
Pflegestellen vermitteln heimatlose Tiere an Familien. Die Suche nach interessierten Familien ist dabei jedoch oft kompliziert, weshalb sich Pflegestellen oftmals mit Tierschutzvereinen zusammentun.
Als Tierschutzverein kommt es dann darauf an, bereits im Vorhinein Pflegestellen, ihre Tätigkeiten und ihre Kompetenz zu recherchieren, um an fähige Kooperationspartner zu kommen.
Vermittlung aus dem Ausland
Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit Tierheimen aus dem Ausland möglich. Der Tierschutzverein agiert hierbei als Vermittler in Deutschland. Ist dann schließlich ein Besitzer für das jeweilige Tier gefunden, so wird es mit Flugpaten nach Deutschland gebracht.
Beschaffung von finanziellen Mitteln
Ein weiteres wesentliches Aufgabenfeld des Tierschutzvereins ist die Beschaffung von finanziellen Mitteln z.B. für die verbesserte Haltung der Tiere, die Kastration von Streunern oder den generellen Tierschutz.
In der Regel agiert der Tierschutzverein dann wie ein Förderverein und sammelt Geld- und Sachspenden, die er dann an die jeweilige zu fördernder Einrichtung weiterleitet. Gängig sind unter anderem auch Kooperationen mit Tierärzten in der Region.
Pflege von Wildtieren
Ebenso sind Tierschutzvereine eng in die Pflege von Wildtieren eingebunden. Hier sind insbesondere Kooperationen mit Jägern und Förstern üblich.
Gnadenhof bzw. Lebenshof gründen
Auf einem Gnadenhof oder auch Lebenshof werden Haustiere, Nutztiere und Wildtiere gehalten und versorgt. Der Unterschied zu einem Tierheim oder einer Pflegestelle besteht darin, dass hier keine Tiere vermittelt, sondern dauerhaft in der Auffangstation gehalten werden. Üblicherweise handelt es sich dabei, um kranke oder misshandelte Tiere.
Private Notstation gründen
Alternativ zum Tierschutzverein besteht zudem auch die Möglichkeit, eine private Notstation zu gründen. Diese wird auch tierheimähnliche Einrichtung genannt (siehe § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des deutschen Tierschutzgesetzes [TierSchG]).
Private Notstationen nehmen ähnlich wie ein Tierheim pflegebedürftige Tiere auf. Genauso unterliegen private Notstationen denselben Auflagen durch die Veterinärbehörde und das Baurecht wie ein Tierheim.
Im Gegensatz zu einem Tierheim werden Notstationen allerdings von Privatpersonen geleitet und demnach auch nicht staatlich gefördert.