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Verband gründen

Eine praktische Anleitung


Themenüberblick:

  • Das Wichtigste zu Verbänden
  • Voraussetzungen für die Verbandsgründung
  • Unterschied: Verein und Verband
  • Kosten für die Verbandsgründung 
  • Organisation eines Verbands
  • Gründung eines Dachverbands

Diese Vereine & Verbände beraten, betreuen und versichern wir bereits

Deutscher Alpenverein
deutscher Volkshochschul Verband
Die gemeinnützigen Tafeln
Technisches Hilfswerk
Deutsche Jugendherbergswerk e. V.
Wikimedia Foundation
deutsche pfadfinderverbände e. V.
bayrischer Jugendring

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, die kooperieren, um langfristig ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
  • Voraussetzung, um einen Verband zu gründen, ist, dass dieser nicht unternehmerisch aktiv werden darf.
  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder, eine eigene Satzung und eine Eintragung im Vereinsregister sind erforderlich, um den Verband ins Leben zu rufen.
  • Verbände dienen als Sprachrohr für die Interessen Ihrer Mitglieder, beschaffen Informationen und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.
  • Im Schnitt kostet es in etwa 150 Euro, einen Verband zu gründen.

Verbände sind rechtlich betrachtet Vereine. Dementsprechend verläuft auch die Gründung eines Verbandes nach demselben Schema wie die Vereinsgründung. Dennoch gibt es beim Gründen eines Verbandes einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel ist ein Verband anders organisiert als ein Verein und auch der Zweck ist ein anderer. In folgendem Beitrag haben wir Ihnen eine praktische Anleitung zusammengestellt, um einen Verband zu gründen. Unter anderem erfahren Sie:

Wie Verbände rechtlich und politisch definiert sind, wo der Unterschied zu einem Verein liegt, welche Voraussetzungen Sie für die Verbandsgründung erfüllen müssen und was Sie dazu benötigen.

Was sind Verbände?

Verbände sind Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Körperschaften, die freiwillig kooperieren, um langfristig eine gemeinsame Zielsetzung zu verfolgen. Dabei organisieren sich Verbände innerhalb fester Organisationsstrukturen, in der Rechtsform des Vereins. 

Was ist ein Verband rechtlich?

Rechtlich gesehen sind Verbände als Vereine organisiert. Dementsprechend unterliegen Sie denselben gesetzlichen Vorgaben für Vereine gemäß §§ 21 bis 79 BGB (mehr zum Thema Recht im Verein).

Was ist ein Verband politisch?

Politisch gesehen besteht die Aufgabe von Verbänden, die Interessen ihrer Mitglieder in die politische Entscheidungsfindung einzubringen. In diesem Sinne engagieren sich Verbände im Feld des Lobbyismus.

Wann darf man sich Verband nennen?

Verband darf sich jede Körperschaft nennen, die im Vereinsregister eingetragen ist und über eine entsprechende Verbandssatzung verfügt. Nicht als Verband bezeichnen, darf sich ein Unternehmen, das einer kommerziellen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht (siehe hierzu LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20).

Wer darf sich Bundesverband nennen?

Als Bundesverband bezeichnet man einen Verband, der auf Bundesebene tätig ist. Auch hier kann sich ein solcher erst Bundesverband nennen, wenn er im Vereinsregister eingetragen ist und über eine eigene Satzung verfügt.

Welche Verbände gibt es?

Verbände gibt es zu allen erdenklichen Anliegen und auf allen möglichen Ebenen. Unten einige Beispiele:

  • Massenorganisationen (z.B. Gewerkschaften)
  • Interessenverbände
  • Fachverbände
  • Berufsverbände
  • Standesorganisationen
  • Wirtschaftsverbände
  • tarifpolitische Verbände
  • sozial- und gesellschaftsbezogene Verbände
  • Wissenschafts- und Forschungsverbände
  • Kultur- und Sportverbände
  • Schutzverbände

Ist ein Verein, ein Verband? - Was ist der Unterschied?

Verein und Verband unterliegen derselben Rechtsform. So sind Verbände meist als eingetragene Vereine aktiv, was die Unterscheidung zwischen beiden Organisationsformen deutlich erschwert. 

Der Unterschied liegt jedoch im Zweck der jeweiligen Körperschaft. Durch den Namensvermerk „Verband“ macht ein solcher deutlich, dass seine Tätigkeit in der Vertretung der Mitgliederinteressen besteht.

Ein weiterer Unterschied: Während Mitgliedsbeiträge im gemeinnützigen Verein einfach von der Steuer absetzbar sind, können Mitgliedsbeiträge im Verband nur abgesetzt werden, wenn Sie eindeutig mit der Arbeit des Verbandes übereinstimmen

Warum sollte man einen Verband gründen?

In diesem Sinne engagieren sich Verbände für Ihr eigens gewähltes Thema, in dem Sie dazu informieren, Weiter- und Ausbildungen organisieren und neue Branchenstandards etablieren. Ebenso bieten Verbände oftmals Dienstleistungen an, um neue Mitglieder anzuwerben. Ein klassisches Beispiel ist die juristische Beratung in für Berufsgruppen oder das Gewerbe. 

 

Welche Voraussetzungen gibt es, um einen Verband zu gründen? 

Es ist Verbänden untersagt, unternehmerische Aktivitäten zu verfolgen, um Gewinne zu erzielen. Im Gegenzug sind Verbände in der Regel umsatzsteuerbefreit. Zudem fällt die Mehrwertsteuer (siehe § 1 UStG) nur dann an, wenn eine Körperschaft im Inland Leistungen gegen Geld aufwendet.

Die Mitgliedsbeiträge eines Verbandes sind hingegen von der Mehrwertsteuer befreit. Gleichzeitig darf der Verband aber auch selbst keine Umsatzsteuer geltend machen (z.B. bei Anschaffungen).

Betätigt sich der Verband dann doch wirtschaftlich, so muss er auch die Umsatzsteuer zahlen. Insbesondere droht dies, wenn der Verband besondere Leistungen für einzelne Mitglieder erbringt.

Um dem vorzubeugen, sollten in der Satzung gleiche Pauschalleistungen für alle Mitglieder verankert werden. Des Weiteren ist zu vermerken, dass Beiträge erhoben werden, und zwar von allen Mitgliedern. 

Schließlich sollte der Beitrag der Leistung angemessen sein. Zu kostspielige Leistungen für einen geringen Beitrag könnten vom Finanzamt als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden.

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Was braucht man, um einen Verband zu gründen?

Um einen Verband zu gründen, sind laut (§ 56 BGB) 7 Gründungsmitglieder erforderlich. Mindestens eines der Gründungsmitglieder muss zudem laut (§ 26 BGB) als Vorstand dienen, um den Verband nach außen und rechtlich zu vertreten.  

Laut § 42 BGB trägt dieser beispielsweise die Pflicht, im Fall der Insolvenz oder Überschuldung, das Insolvenzverfahren zu beantragen. Kommt es zu einem Vorstandswechsel, so muss dies gemäß § 67 BGB beim zuständigen Amtsgericht gemeldet werden.

Eintragung beim Amtsgericht

Gemäß § 55 BGB wird der Verband außerdem im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Dabei ist dasjenige Amtsgericht zuständig, welches sich am Sitz des Verbandes befindet. Zu berücksichtigen ist, dass hier notarielle Kosten anfallen.

Nach § 64 BGB sind zusätzlich folgende Daten bei der Eintragung des Verbandes einzureichen: 

  • Name des Verbandes
  • Sitz des Verbandes
  • Datum der Satzungsaufstellung
  • Vorstandsmitglieder
  • Angabe zur Vertretungsmacht des Vorstandes

Diese Daten und die dazugehörigen Dokumente werden gemäß § 66 BGB vom Amtsgericht aufbewahrt. Abschließend wird die Eintragung des Verbandes durch das Amtsgericht bekannt gegeben.

Satzung

Das bei weitem wichtigste Dokument des Verbands ist die Satzung. Diese legt den Zweck und die Regelungen des Verbandes fest. Bricht dieser seine Satzungsregelungen, so geht dies gemäß § 43 BGB sogar mit dem Verlust seiner Rechtsfähigkeit einher.

Auch gibt es gewisse gesetzliche Mindestanforderungen an die Satzung eines Verbandes, die in § 57 und § 58 BGB geregelt sind.

Diese lauten wie folgt:

  • Die Verbandssatzung muss den Zweck des Verbandes enthalten und erläutern, wie er diesen verwirklichen will
  • Der Name des Verbandes muss in der Satzung vermerkt sein
  • Es muss auf den Sitz des Verbandes verwiesen werden
  • Die Satzung muss Auskunft darüber geben, dass der Verband beim Amtsgericht eingetragen werden soll
  • Die Satzung muss die Bestimmungen zum Eintritt und Austritt aus dem Verband beinhalten
  • Sie muss erläutern, wie der Vorstand des Verbandes aufgestellt wird und über welche Befugnisse dieser verfügt (z.B. Gründe und Höhe für die Verwendung von finanziellen Mitteln)
  • Die Verbandssatzung muss die Bedingungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung regeln
  • Form und Beurkundung der Mitgliederversammlung sind ebenfalls in der Satzung festzuhalten
  • Aus der Satzung soll hervorgehen, wie die Mitgliedsbeiträge des Vereins zustande kommen und wie hoch sie ausfallen
  • Ebenso muss ergänzt werden, zu welchem Zweck die Beiträge verwendet werden

Tipp: Lassen Sie sich bezüglich Ihrer Satzung von einem Experten beraten, um sicherzugehen, dass tatsächlich alles mit der Verbandssatzung stimmt. Denn diese entscheidet nicht selten über den Erfolg oder Misserfolg eines Verbandes. Insbesondere sollte er darauf achtgeben, dass kein Verbandsmitglied durch die Satzung benachteiligt wird.

Wie ist ein Verband organisiert?

Ist die Gründung des Verbandes abgeschlossen, so gilt es Ansprechpartner für die Arbeitsbereiche des Vereins festzulegen, ein Bankkonto für den Verband zu eröffnen und die Buchhaltung zu kontrollieren. Darüber hinaus sind folgende Aspekte im Verband zu berücksichtigen:

Mitgliederversammlung

Neben dem Vorstand des Verbandes ist seine Mitgliederversammlung für Beschlussfassungen verantwortlich. Diese ist mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zu vergleichen.

Um einen Beschluss bei der Mitgliederversammlung durchzubringen, muss dieser während der Berufung deutlich benannt werden. Anschließend wird nach Mehrheitsrecht über den Beschluss abgestimmt.

Des Weiteren wird bei der Mitgliederversammlung die Arbeit des Vorstandes kontrolliert. Demnach muss dieser einen Kassenbericht einreichen, ein Budget präsentieren und den Mitgliedern Auskunft über die Ausgaben des Vereins verschaffen.

Ebenso sollten Sie einen unabhängigen Wirtschafts- bzw. Kassenprüfer heranziehen, um die Arbeit des Vorstandes und die zweckmäßige Verwendung der Verbandsgelder gemäß Satzung zu überprüfen (weitere Details zur Kassenprüfung im Verein). Zudem kann der Wirtschaftsprüfer sichergehen, dass auch tatsächlich kein Mitglied im Verband bevorteilt wird.

Ebenso überprüft dieser, ob Mitbewerber innerhalb eines Verbandes, Kartelle bilden, um Absprachen über Preise und Leistungen zu tätigen. Dabei sind Kartelle vom Gesetzgeber deutlichst untersagt. 

Gemeinnützigkeit

Genauso wie Vereine können auch Verbände Ihre Gemeinnützigkeit anerkennen lassen und so von Steuervergünstigungen profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese an die Vorgaben gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) halten.

Demzufolge heißt es, dass der Verband die Allgemeinheit durch seinen Zweck auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet unterstützen muss. Wird hingegen nur ein bestimmter Personenkreis durch den Verband gefördert, handelt er auch nicht gemeinnützig.

Öffentlichkeitsarbeit

Zusätzlich gilt es, sich um die Öffentlichkeitsarbeit im Verband zu kümmern. Auf diese Weise werden einerseits Mitglieder beworben und andererseits das eigene Anliegen verbreitet. Hierzu kann beispielsweise Kontakt zu Journalisten aufgenommen werden. Diese sind stets auf der Suche nach Expertenkommentaren, deshalb wenden sie sich auch gerne mal an Verbände (siehe auch).

Wie funktioniert ein Verband?

Je nach Art und Zielsetzung unterscheiden sich die Arbeitsweisen eines Verbandes. Es gibt jedoch einige Aspekte, die sich in den Funktionsweisen aller Verbände ähneln. Im Folgenden die wichtigsten Funktionen des Vereins:

  • Ein Verband agiert als Sprachrohr für die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit, Regierungen, Behörden oder anderen Organisationen
  • Ein Verband beschafft Informationen zu Entwicklungen und Trends in seine Interessengebiete und teilt diese mit seinen Mitgliedern
  • Ein Verband trägt zum Networking seiner Mitglieder bei, indem er es ermöglicht, Kontakte zu anderen Interessengruppen oder Personen innerhalb der eigenen Branche zu knüpfen
  • Ein Verband betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die öffentliche Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder zu verbreiten und so Akzeptanz sowie Verständnis in der Bevölkerung zu schaffen
  • Verbände organisieren auch Veranstaltungen wie Konferenzen, Seminare oder Schulungen, um ihre Mitglieder weiterzubilden oder über aktuelle Themen zu informieren

Wie viel kostet es, einen Verband zu gründen?

Je nach Bundesland können die Kosten für die Gründung eines Verbandes unterschiedlich ausfallen. Einzuberechnen ist dabei die Eintragung ins Vereinsregister, die notarielle Beglaubigung und die Bekanntmachung der Eintragung des Vereins. Summiert man alle Kostenpunkte auf, so kostet die Gründung im Schnitt in etwa 150 Euro.

 

Wie finanziert sich ein Verband?  

Folgende Optionen stehen einem Verband zur Verfügung, um seine Tätigkeit zu finanzieren:

  • Mitgliederbeiträge
  • Umlagen
  • Entgelte
  • Sponsoring
  • Spenden
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • öffentliche Zuschüsse

Sportverband gründen

Einen Sportverband zu gründen, läuft im Grunde genauso ab, wie jede andere Verbandsgründung auch. Unten haben wir noch einmal die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

  • Planung (Welche Sportarten soll der Verband abdecken und welche Ziele verfolgt er?)
  • Zusammenschluss der Gründungsmitglieder (mindestens 7)
  • Erstellen einer Satzung (Inhalt: Zweck des Verbands, Mitgliedschaftskriterien, Vorstandsstruktur und Beschluss der Wahl- und Entscheidungsfindungsverfahren)
  • Eintrag im Vereinsregister und eventuelle Beantragung der Gemeinnützigkeit
  • Plan zur Finanzierung des Verbands (Mitgliedsbeiträge, Spenden oder staatliche Fördermittel)
  • Networking mit anderen Sportverbänden

Dachverband gründen

Die Gründung eines Dachverbandes erfolgt nach demselben Ablauf wie etwa die Vereinsgründung oder die Gründung eines gewöhnlichen Verbandes. Dementsprechend gilt es auch hier die oben aufgeführten Aspekte zur Gründung eines Verbandes zu berücksichtigen.

Was macht ein Dachverband?

Ein Dachverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen oder Verbänden. Ziel eines Dachverbandes ist es, die kollektiven Interessen der einzelnen Mitgliedsverbände auf einer jeweils höheren Stufe (Landesebene, Bundesebene, Europaebene oder auch weltweit) zu fördern und zu vertreten (z.B. Unternehmensverbände oder Wohlfahrtsverbände)

Besonders große Dachverbände haben sogar genügend Einfluss, um an Gesetzgebungsvorhaben mitzuwirken. Auch Dachverbände nehmen üblicherweise die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) an.

Wer sind die Mitglieder eines Dachverbands?

Wer Mitglied im Dachverband werden kann, ist von der Verbandssatzung abhängig. Grundsätzlich sind jedoch folgende Mitgliedschaften üblich:

  • Mitglieder sind ausschließlich einzelne Vereine
  • Mitglieder sind ebenfalls einzelne Vereine, die Mitglieder verfügen allerdings über ein Rederecht bei Veranstaltungen des Dachverbands

Auch kann die Satzung individuelle Mitgliedschaften enthalten. In jedem Fall sollte die Satzung von vornherein so geregelt sein, dass sie nicht zu internen Konflikten führt. Nachträgliche Änderungen einer Dachverbandssatzung sind nämlich nur mit viel Aufwand möglich.

Kann ein Dachverband als Dienstleister Rechteberatungen anbieten?

Abgesehen von der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder, ist ein Dachverband auch als Dienstleister aktiv. So bieten Dachverbände Fachinformationen und leisten Unterstützung bei rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten (siehe auch).

Generell ist eine solche Rechtsberatung vonseiten des Dachverbandes möglich, insofern das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befolgt wird. Demnach muss die Rechts- und Steuerberatung von einem berufsrechtlich qualifizierten Experten durchgeführt werden (z.B. von einem Anwalt).

  • Tipp: Ein solches Angebot, kann je nach Umfang zu einer Umsatzsteuerpflicht führen.

Sind Dachverbände gemeinnützig?

Dachverbände sind nicht zwangsläufig gemeinnützig. Sie können die Gemeinnützigkeit jedoch auf 2 Arten erlangen:

  • Der Dachverband geht durch seine Tätigkeiten einem steuerbegünstigten Zweck nach. Dabei gelten die regulären Anforderungen an die Gemeinnützigkeit
  • Der Dachverband besteht nur aus steuerbegünstigten Körperschaften (abgeleitete Gemeinnützigkeit). Die abgeleitete Gemeinnützigkeit ist jedoch nur so lange gültig, wie der Verein kein einziges nicht gemeinnütziges Mitglied aufnimmt. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, einen automatischen Verbaltbauschluss in der Satzung zu verankern, der Eintritt, sobald eines der Mitglieder die Gemeinnützigkeit verliert

Unser Expertentipp – Vereinshaftpflicht:

Auch Verbände sind rechtlich gesehen Vereine und somit denselben Haftungsrisiken ausgesetzt. Das größte Risiko bergen dabei Haftpflichtkosten. So haftet ein Verband für jegliche Sach- und Personenschäden, die einem Dritten bei der Verbandsaktivität zustoßen. 

Vorbeugen können Sie solchen Risiken über die Vereinshaftpflicht. Diese sichert den Verband vor hohen Unkosten bei Schadensfällen ab. 

 

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