4. Welche Versicherungen brauchen Sie für eine Vereinsveranstaltung?
Tritt auf einer privaten Feier ein Schaden ein, ist die Lage direkt klar: Die private Haftpflichtversicherung trägt den Schaden. Bei einer Vereinsveranstaltung ist es jedoch nicht ganz so einfach.
Immerhin greift die private Haftpflicht hier nicht und die Vereinshaftpflichtversicherung nur bedingt. Letztere Versicherung deckt nämlich ausschließlich Tätigkeiten der Vereinsmitglieder ab, die mit dem Vereinszweck zusammenhängen.
Für Aktivitäten, die über den gewöhnlichen Vereinszweck hinausgehen (z.B. Pfingstfeuer oder Aufstellen eines Maibaumes), ist eine zusätzliche Absicherung über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Versäumt es der Vereinsvorstand darüber hinaus rechtzeitig, den passenden Versicherungsschutz für das Vereinsevent zu organisieren, führt dies gegebenenfalls zu immensen finanziellen Einbußen im Verein und sogar Regressansprüchen gegen den Vorstand (mehr zum Thema).
Welche Risiken deckt die Veranstalterhaftpflicht
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die vor, während und nach einem Event entstehen könnten – einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau.
Bei Bedarf können Sie die Veranstalterhaftpflicht zudem gegen einen Aufpreis verlängern. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich gemäß der Teilnehmerzahl sowie spezifischen Risiken (z.B. Gastronomie). Je nach Anbieter steht es Ihnen offen, sowohl einzelne Veranstaltungen als auch eine ganze Reihe von Events innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu versichern.