Gründung Hilfsorganisation – Schritt 2: Die Rechtsform
Grundsätzlich kann man eine Hilfsorganisation in fast jeder Rechtsform gründen. Gängig sind in diesem Sinne der eingetragene Verein (e.V.), die gemeinnützige GmbH, die gUG und die Stiftung. Welche Rechtsform jedoch am besten zu Ihrer Hilfsorganisation passt, hängt von der Anzahl der Gründungsmitglieder sowie der Höhe Ihres Startkapitals ab.
Hilfsorganisation als gemeinnützigen Verein gründen
Verfügen Sie über keinerlei Stammkapital, so ist der gemeinnützige Verein die beste Wahl. Diesen können Sie mit 7 Gründungsmitgliedern als eingetragenen Verein gründen oder mit 2 Gründungsmitgliedern als nicht eingetragenen Verein gründen. Üblich ist jedoch die Gründung mit Eintrag im Vereinsregister, denn so erlangt der Verein seine Rechtsfähigkeit.
Mit der Anerkennung des Finanzamts erlangt, der Verein schließlich seine Gemeinnützigkeit und kann somit Spenden entgegennehmen. Die Anforderungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit finden sie in § 52 der Abgabenordnung (AO). Unter anderem sind zudem eine Gründungsversammlung, eine Vereinssatzung und ein Vereinsvorstand für die Gründung erforderlich.
Ein gemeinnütziger Verein darf zudem nur im Nebenzweck wirtschaftlich tätig sein. Entsprechend muss er an erster Stelle einen ideellen Zweck verfolgen, weshalb er auch als Idealverein bezeichnet wird. Der Verein haftet grundsätzlich uneingeschränkt mit seinem Vereinsvermögen.
Hilfsorganisation als wirtschaftlichen Verein gründen
Der wirtschaftliche Verein fokussiert sich im Gegensatz zum gemeinnützigen Verein auf seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Rechtsfähigkeit erhält der wirtschaftliche Verein nicht etwa durch das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zuständig für die Verleihung ist das Bundesland, in dem sich der Vereinssitz des wirtschaftlichen Vereins befindet.
Eine eigene Organisation als Verein gründen - so gehen Sie vor
- Vereinszweck festlegen
- Satzung aufstellen
- Wahl des Vorstands bei der Gründungsversammlung
- Anfertigen eines Gründungsprotokolls für die Gründungsversammlung
- Anmeldung des Vereins und Abgabe der Satzung und des Protokolls beim Finanzamt
- Eintragung ins Vereinsregister
Tipp: Details zur Vereinsgründung finden Sie hier: Vereinsgründung.
Hilfsorganisation als gGmbH gründen
Steht Ihnen Kapital zur Verfügung, so können Sie auch eine gGmbH gründen. Insgesamt sind dazu mindestens 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, von denen die Hälfte bereits bei der Gründung vorliegen muss. Zur Gründung genügt bereits eine Person.
Der große Vorteil der gGmbH: Sie kann Gewinne erwirtschaften sowie weiterhin gemeinnützig sein und so von Steuervergünstigungen profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewinne einem gemeinnützigen Zweck zufließen. Darüber hinaus ist die gGmbH in Höhe des Stammkapitals haftungsbeschränkt.
Hilfsorganisation als gUG (Haftungsbeschränkt) gründen
Eine gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) wird üblicherweise von kleineren Hilfsorganisationen und Social-Startups gegründet. So kann eine gUG genauso wie eine gGmbH wirtschaftlich tätig sein und gleichzeitig gemeinnützig arbeiten. Die Stammeinlage beträgt hier jedoch gerade einmal 1. Euro.
Die gUG ist also als eine Art Vorstufe der gGmbH zu verstehen. In diesem Sinne muss sie 25 % all ihrer Gewinne einbehalten, um die eigene Stammeinlage auf bis zu 25.000 Euro aufzufüllen. Ist diese Summe erreicht, so wird die gUG zur gGmbH umgewandelt.
- Hinweis: Sie haben zudem die Option, zunächst einen gemeinnützigen Verein zu gründen und diesen dann zu einem späteren Zeitpunkt in eine gGmbH umzuwandeln.
Hilfsorganisation als Stiftung gründen
Eine Stiftung ist eine Organisation, die Ihr Vermögen nutzt, um einen spezifischen Zweck zu fördern. Dabei beschließt der Stifter den Zweck und die Höhe des Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen wird in der Regel von der Stiftung gehalten und reinvestiert. Die Erträge fließen dann an den Begünstigten. Zur Gründung einer Stiftung sind 50.000 Euro Stammkapital erforderlich. Auch hier genügt eine Person zur Gründung.
Generell gibt es zwei Formen von Stiftungen: Die operative Stiftung und die Förderstiftung. Erstere finanziert dabei ihre eigenen Projekte, während zweitere die Projekte Dritter unterstützt. Eine Stiftung muss im Übrigen nicht gemeinnützig sein. Da der Großteil der Stiftungen aber für einen gemeinnützigen Zweck gegründet wird, sind sie meist auch selbst gemeinnützig.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Gesellschaften und Vereinen?
Eine Gesellschaft erreicht in der Regel schneller Ihre Ziele, ist jedoch auch schwerer zu finanzieren. So haben Gesellschaften oftmals einen professionellen Geschäftsführer in Anstellung, der ein deutlich höheres Zeitbudget mitbringt als der Vorstand im Verein, der seinen Job größtenteils ehrenamtlich ausübt (siehe auch).
Außerdem ist die Haftung von Gesellschaften auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt. Der Verein hingegen haftet unbeschränkt mit seinem Vereinsvermögen oder schlimmstenfalls sogar dem Privatvermögen des Vorstandes.