Gründungsmitglieder des Reitvereins
Zu Anfang gilt es, die Mindestzahl an Gründungsmitgliedern für die Vereinsgründung zu arrangieren. In einem nicht eingetragenen Verein sind das 2 Personen. Im eingetragenen Verein 7 Personen (siehe § 56 BGB).
Satzung eines Reitvereins
Die wesentlichen Regeln des Vereins werden in der Verfassung des Vereins, der Vereinssatzung, festgehalten. Folgende Paragrafen müssen in der Satzung enthalten sein:
Über die Vereinsordnungen können Sie dann noch zusätzliche Regelungen festsetzen, die Sie für Ihren Verein als wichtig erachten.
- Hinweis: Vorlagen zur Vereinssatzung im Reitverein finden Sie auf ehrenamt24. Zudem können Sie hier mithilfe des Dokumenten-Generators auch schnell und einfach eine eigene Satzung für Ihren Verein erstellen. Darüber hinaus sollten Sie sich zudem von einem Profi beraten lassen. Unterstützung erhalten Sie hier: ehrenamt24 Community.
Gründungsversammlung des Reitvereins
Im Rahmen der Gründungsversammlung wird dann schließlich die eigentliche Vereinsgründung beschlossen. In diesem Sinne wird hier die Vereinssatzung aufgestellt und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben.
Ebenfalls werden hier der Vorstand und andere Vereinsorgane wie der Schriftführer und Schatzmeister gewählt. Anschließend an die Gründungsversammlung muss des Weiteren ein Gründungsprotokoll aufgestellt und ebenso wie die Satzung unterzeichnet werden.
Welche Aufgaben hat der Vorstand im Reitverein?
Als Körperschaft ist ein Reitverein nicht selbst handlungsfähig. Entsprechend übernimmt der Vorstand die Leitung und Vertretung des Reitvereins nach außen (siehe § 26 BGB). Wie genau der Vorstand letztendlich strukturiert ist, bestimmt die Vereinssatzung.
Generell kann der Vorstand des Reitvereins eine einzelne Person sein. Im Regelfall werden hierzu jedoch mehrere Personen aufgestellt, denn so lassen sich die Aufgaben des Vorstandes besser aufteilen. Zusätzlich kann so bei Krankheit eines Vorstandsmitglieds stets eine Vertretung einspringen.
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Reitverein?
Zweites Pflichtorgan des Reitvereins ist die Mitgliederversammlung. Diese trifft alle Beschlüsse, die außerhalb der Pflichten des Vorstandes verortet sind. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung muss dementsprechend in der Satzung verankert werden. Genauso kann sie aber auch beschränkt werden.
Eine Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Unter anderem wird hier die Kassenprüfung durchgeführt und die Entlastung des Vorstandes vorgenommen. Zudem übernimmt Sie folgende Aufgaben:
Damit die Mitgliederversammlung rechtskräftig ist, müssen die Vereinsmitglieder offiziell zu dieser eingeladen werden. Dabei sind alle Tagesordnungspunkte auf der Einladung zu vermerken.
Gründungsprotokoll im Reitverein
Folgende Punkte muss das Gründungsprotokoll eines Reitvereins beinhalten:
- Datum und Ort
- Name, Alter und Beruf der Teilnehmer
- Aufgaben der Teilnehmer
- Auflistung der Versammlungsleiter
- Alle getroffenen Beschlüsse
- Erläuterung des Ablaufs
- Ergebnis der Wahl, mit Anzahl der Stimmen)
- Anwesenheitsliste
- Unterschriften der Gründungsmitglieder
Name des Reitvereins
Auch bei der Wahl eines Namens für den Reitverein gibt es einiges zu beachten. So darf der Reitverein keinen Vereinsnamen verwenden, der sich mit dem Namen eines anderen Vereins im Registerbezirk überschneidet oder diesem ähnelt. Zudem ist das Namens- und Markenrecht bei der Namenswahl zu berücksichtigen. Die Wahl eines geschützten Namens kann hier sogar in einem Prozess münden.
Eintragung des Reitvereins ins Vereinsregister
Durch den Eintrag des Reitvereins ins Vereinsregister beim örtlichen Amtsgericht erhält er seine Rechtsfähigkeit. Konkret heißt, dass der Reitverein kann als juristische Person klagen und selbst verklagt werden. Ergo haftet der Verein bei Haftungsschäden und nicht die einzelnen Mitglieder.
Laut § 77 BGB muss für die Eintragung ins Vereinsregister eine öffentliche Erklärung eingereicht werden. Dieser ist eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Gründungsmitglieder sowie eine Kopie der Vereinssatzung beizufügen. Mit der Eintragung gilt der Reitverein als eingetragener Verein und darf entsprechend das Kürzel e.V. tragen.
Der nicht eingetragener Reitverein
Ein Eintrag im Vereinsregister ist allerdings nicht verpflichtend. So wird ein Reitverein, der keine Eintragung durchführt, als nicht eingetragener Verein bezeichnet. Im Gegenzug zum eingetragenen Verein ist dieser dann nicht rechtsfähig, weshalb er auch nicht rechtsfähiger Verein genannt wird.
Demnach haften die einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen. Ausnahmen müssen explizit in die Satzung aufgenommen werden. Ebenso gibt es im nicht eingetragenen Verein keine Organhaftung, es haftet also derjenige, der für die Rechtsgeschäfte des Vereins verantwortlich ist.
Gemeinnützigkeit im Reitverein
Sofern Ihr Reitverein die Förderung des Sportes zum Vereinszweck hat, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Hierfür müssen Sie den Registerauszug des Amtsgerichts und die Satzung des Reitvereins beim Finanzamt einreichen.