Konzept für die Gründung
Bevor die eigentliche Gründung beginnt, muss zunächst das Konzept für den Förderverein stehen. Dieses definiert im Detail den Zweck des Fördervereins. Dabei ist das Konzept individuell auf Ihren Förderverein zugeschnitten, sodass es kein Muster gibt, welches Sie einfach übernehmen können. Folgende Fragen helfen Ihnen, ein angemessenes Konzept für Ihren Förderverein auszuarbeiten:
- Welche Ziele sollen durch den Förderverein umgesetzt werden?
- Was bzw. wen wollen Sie fördern? (z.B. gesamten Verein, einzelne Abteilungen, Einzelmaßnahmen, einzelne Mannschaften)
- Welche Einnahmen sind zu erwarten?
- Soll der Förderverein nur Spenden sammeln oder auch auf anderen Gebieten tätig sein? (z.B. wirtschaftlich oder durch ehrenamtliches Engagement)
- Wie hoch soll der Mitgliedsbeitrag sein?
Gründungsversammlung des Fördervereins
Der erste Schritt in der Gründung eines Fördervereins ist die Einberufung der Gründungsversammlung. Hier stehen insbesondere zwei Aufgaben Mittelpunkt: Der Beschluss der Vereinssatzung und die Wahl des Vereinsvorstandes.
Soll der Förderverein in einem späteren Schritt dann noch ins Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Mitglieder zur Vereinsgründung anwesend sein. Diese Gründungsmitglieder unterzeichnen dann auch die Vereinssatzung. Der Förderverein gilt damit offiziell als gegründet.
Steht der Förderverein, so können in einem nächsten Schritt der Vorstand sowie auch weitere Vereinsorgane, wie der Schriftführer oder der Schatzmeister gewählt werden (siehe § 26 BGB).
Zuvor sind jedoch noch ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer zu bestimmen, die im Anschluss an die Gründungsversammlung ein Gründungsprotokoll führen und unterzeichnen.
Gründungsprotokoll des Fördervereins
Folgende Informationen sollten im Gründungsprotokoll enthalten sein:
- Datum und Ort der Gründungsversammlung
- Ergebnisse der Vorstandswahlen
- Alle gefassten Beschlüsse
- Name und Anschrift der Vorstandsmitglieder
- Name des Fördervereins
Welche Aufgaben hat der Vorstand?
Der Vorstand eines Fördervereins ist für die Leitung und Organisation innerhalb des Vereins verantwortlich. Darüber hinaus vertritt er den Förderverein nach außen. Zusätzliche Aufgaben kann ein jeder Förderverein seinem Vorstand selbst zuweisen. Welche das sein könnten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag: Aufgaben Vereinsvorstand.
Vereinssatzung des Fördervereins
Die Satzung ist im Grunde als Verfassung des Fördervereins zu verstehen. Entsprechend sind in der Satzung die wesentlichen Regeln und Vorschriften des Vereins verewigt. Die Satzung hat dabei so einen hohen Stellenwert, dass der Gesetzgeber sie rechtlich vorschreibt.
Eine Besonderheit bei der Satzung des Fördervereins ist, dass der gemeinnützige Zweck von Träger- und Förderverein in den jeweiligen Satzungen übereinstimmen müssen. Musterformulierungen finden Sie in den §§ 56 bis 59 BGB. Inhaltlich müssen folgende Punkte in die Vereinssatzung eines Fördervereins aufgenommen werden:
- Zweck des Fördervereins
- Begünstigter des Fördervereins
- Verwendungszweck der Fördermittel
- Regelung zu Verteilung des Vereinsvermögens bei Vereinsauflösung
- Name und Sitz des Fördervereins
- Art und Umfang der Mitgliedsbeiträge
- Informationen zur Vorstandsbildung
- Regelungen zur Beurkundung von Beschlüssen
- Vorschriften zur Einberufung von Mitgliederversammlungen
- Beschlüsse über Ein- und Austritt von Vereinsmitgliedern
Wo sich die Satzung eines Fördervereins maßgeblich von der Satzung eines regulären Vereins unterscheidet, sind die Formulierungen des Vereinszwecks, der Mittelverwendung und der Vermögensbindung bei Vereinsauflösung.
So ist der Vereinssatzung des Fördervereins deutlich zu benennen, dass das Restvermögen des Fördervereins bei Auflösung einer expliziten steuerbegünstigten Körperschaft oder einem steuerbegünstigten Zweck zufließt.
- Tipp: Damit der Förderverein möglichst weitgreifend arbeiten kann, sollten viele Ziele in Einzug in die Satzung finden, während die Anzahl der Bestimmungen eher gering sein sollte.
Mustersatzung Förderverein
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Eintragung ins Vereinsregister
Des Weiteren können Sie Ihren Förderverein ins Vereinsregister eintragen lassen. Das ist zwar nicht verpflichtend, jedoch durchaus praktisch, denn durch die Eintragung erhält der Förderverein seine Rechtsfähigkeit als juristische Person.
Laut § 77 BGB erfolgt ein solcher Eintrag über eine öffentlich beglaubigte Erklärung durch einen Notar. Wie zuvor erwähnt ist es hierzu notwendig, dass alle Gründungsmitglieder die Vereinssatzung unterzeichnen und Ihre Unterschriften notariell beglaubigen lassen. Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:
- Personalausweise der Vorstandsmitglieder
- Teilnehmerliste
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Vereinssatzung (inklusive Unterschriften der Gründungsmitglieder)
Ist die Beurkundung abgeschlossen, so werden alle Dokumente vom Notar an das Amtsgericht übermittelt. Sofern der Förderverein alle Anforderungen des BGB erfüllt, wird Ihnen schließlich ein Registerauszug zugesandt, der die Eintragung bestätigt. Der Förderverein kann nun den Zusatz e.V. tragen.
Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
Zudem können Sie die Gemeinnützigkeit Ihres Fördervereins anerkennen lassen. Auch dies ist nicht verpflichtend, durch den Status der Gemeinnützigkeit profitieren Sie allerdings von Steuervorteilen (siehe § 58 AO).
Zudem erhalten Sie dadurch die Möglichkeit, Spenden zu erhalten und Spendenbescheinigungen auszustellen. Auf der Seite des Spenders geht diese mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spende einher, was folglich einen zusätzlichen Anreiz für die Spende schafft.
Um die Anerkennung zu beantragen, reichen Sie eine Kopie der Vereinssatzung beim Finanzamt ein. Diese prüft anschließend, ob der Förderverein alle Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Es ist im Übrigen ratsam, die Satzung vor der eigentlichen Abgabe, durch das Finanzamt prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass sie allen Anforderungen gerecht wird.
Entspricht der Förderverein allen Ansprüchen an die Gemeinnützigkeit, so erhalten Sie einen Feststellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit belegt sowie eine Steuernummer für den Förderverein.
- Hinweis: Die Gemeinnützigkeit ist auf 3 Jahre befristet und wird nach Ablauf der Frist im Rahmen eine steuerliche Überprüfung erneut getestet. Ebenfalls ist es üblich, eine Steuerklärung nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres einzureichen. Beizufügen sind zudem alle Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte.