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Wie gründe ich einen Verein?

Schritt für Schritt zum eigenen Verein 2025 

Überblick

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung
  • inkl. Mustersatzung
  • Checkliste zur Gründungsversammlung
  • Alle wichtigen Schritte bis zum e. V. auf einen Blick

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Das Wichtigste in Kürze – Verein gründen

  • Mindestens 7 Personen: Für einen eingetragenen Verein (e.V.) werden sieben Gründungsmitglieder benötigt.
  • Satzung zuerst: Eine klare Satzung ist Voraussetzung für die Gründungsversammlung und die spätere Eintragung.
  • Offizielle Gründung: In der Gründungsversammlung wird die Satzung beschlossen, der Vorstand gewählt und das Protokoll erstellt.
  • Anmeldung beim Register: Die Eintragung erfordert notarielle Beglaubigung und vollständige Unterlagen.
  • Kosten: Die Gründung kostet in der Regel ca. 100 Euro.
  • Gemeinnützigkeit: Lohnt sich, wenn der Verein soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke verfolgt – ermöglicht Spendenquittungen und Steuervergünstigungen.
  • Wichtige Versicherungen: Für neue Vereine sind besonders Vereinshaftpflicht, ggf. Unfallversicherung, D&O und Veranstalterhaftpflicht relevant.
  • Nicht vollständig online: Die Anmeldung benötigt eine notarielle Beglaubigung, daher ist eine rein digitale Gründung aktuell nicht möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vereinsgründung

Einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen, ist in Deutschland einfacher, als viele denken. Das Recht dazu steht jedem zu – Art. 9 des Grundgesetzes schützt ausdrücklich die Freiheit, Vereine zu bilden. Entscheidend ist nur, dass der Verein einen rechtlich unbedenklichen Zweck verfolgt.

Ein e.V. ist immer ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam und dauerhaft etwas erreichen wollen – ganz gleich, ob im Sport, in der Kultur, im sozialen Bereich oder in der Nachbarschaftshilfe. Damit die Gründung reibungslos klappt, sollte vorab klar sein, welches Ziel der Verein verfolgt. Dieser Zweck bildet später die Grundlage für die Satzung und die Eintragung beim Vereinsregister.

In dieser Anleitung zeigen wir Schritt für Schritt, wie ein e.V. entsteht: von der vorbereiteten Satzung über die Gründungsversammlung bis hin zur offiziellen Eintragung. So wissen Sie genau, was zu tun ist und worauf es wirklich ankommt.

Welche Voraussetzungen muss ich vor der Vereinsgründung erfüllen?

1. Vereinszweck und Mitglieder 

  • Vereinszweck:
    Der Zweck des Vereins beschreibt sein zentrales Anliegen, etwa die Förderung von Sport, Kultur, Bildung, sozialem Engagement oder Umweltbewusstsein. Er sollte klar, dauerhaft und so formuliert sein, dass konkrete Aktivitäten daraus abgeleitet werden können. Eine präzise Formulierung erleichtert zudem die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
  • Gründungsmitglieder:
    Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) sind mindestens sieben volljährige Personen erforderlich. Sie beschließen die Satzung, wählen den Vorstand und bilden den Gründungskern des Vereins.
  • Mitgliedschaft:
    Die Satzung regelt Aufnahme, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Beendigung der Mitgliedschaft. Klare Regeln fördern Transparenz und vermeiden spätere Konflikte.

Die Wahl der passenden Vereinsform ist ein wichtiger Schritt, da sie über Rechte, Pflichten und Haftung entscheidet. Hier geht es zur Übersicht der möglichen Vereinsformen.

► Überblick der Vereinsformen

Wie erstelle ich eine Satzung für meinen Verein?

2. Vereinssatzung erstellen

§ 57 BGB Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung

(1) Die Satzung muss enthalten:

  • wie der Verein heißt,
  • wo er seinen Sitz hat (also z. B. in welcher Stadt), und
  • wofür der Verein da ist (also sein Ziel oder Zweck).

Außerdem muss darin stehen, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll.

(2) Der Name des Vereins darf nicht fast genauso klingen wie andere Vereinsnamen, die am gleichen Ort oder in der gleichen Gemeinde schon eingetragen sind. Es muss also eine klare Unterscheidung geben.

§ 58 BGB Sollinhalt der Vereinssatzung

  • Wie man Mitglied wird und wieder austritt.
  • Ob Mitglieder Beiträge zahlen müssen und wie viel.
  • Wie der Vorstand gebildet wird.
  • Wann und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird und wie Beschlüsse festgehalten werden.

Übersicht Zweck, Aufgaben und Ziele

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
  2. die Förderung der Religion;
  3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
  4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
  5. die Förderung von Kunst und Kultur;
  6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
  7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe;
  8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
  9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
  10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
  11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
  12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
  13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  14. die Förderung des Tierschutzes;
  15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
  16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
  17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
  18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
  19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
  20. die Förderung der Kriminalprävention;
  21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
  22. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
  23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
  24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
  25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
  26. die Förderung und Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Foren;
  27. die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 SGB II. 

Die Zwecke werden erreicht durch folgende Aufgaben:    - 

  1.  Entwicklungs- und Prozessoptimierung im Bereich der Digitalisierung, Dokumentation der individuellen und gesellschaftlicher Vereins-Entwicklung, handlungsrelevanter Meinungsfindung mit dem Ziel, die in der Bildungs- und Vereinsarbeit tätigen Personen mit den zu erarbeitenden Bildungs- und Handmaterialien (Workshops, Austausch) mit den Erfahrungswerten z.B. durch Rollenspiele, zu unterstützen.
  2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
  3. die Förderung der Religion;
  4. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
  5. Durchführung von Freizeitaktivitäten und außerschulischer Jugendarbeit nach den Vorgaben der Jugendämter; Organisation und Durchführung von Zusammentreffen der Senior*innen und Aufklärung zu den Möglichkeiten der Ambient Assisted Living Aktionen (AAL)
  6. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
  7. Ausstellungen, Vorführungen aller Art, Theateraufführungen, literarische Darbietungen, Konzerte sollen die Kunst und Kultur einer breiten Öffentlichkeit näher bringen.
  8. die Förderung von Kunst und Kultur;
  9. Die Kultur der Bau-, Kunst-, Garten- und Bodendenkmäler erforscht, geschützt und gepflegt werden.
  10. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
  11. Der Verein organisiert Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und sonstige Fördermaßnahmen, um für die Arbeit und den Umgang mit elektronischen Medien zu qualifizieren und zu befähigen, Programme zu gestalten Kurse, Versammlungen und Vorträge für jugendfördernde Maßnahmen sollen die Errichtung von Nachhilfe und Förderkursen angeboten und durchgeführt werden, um das Wissen zu stärken und zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Bildungseinrichtungen wird gefördert.
  12. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe;
  13. Durchführung und Pflege von Brachflächen, Aufklärung über Umweltsünden und Möglichkeiten der Nachhaltigkeit zum Schutz von Katastrophen
  14. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
  15. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
  16. Aufklärung durch Schulungs- und Weiterbildungsangebote, Anlaufstelle für Angehörige und Betroffene schaffen.
  17. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
  18. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
  19. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
  20. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  21. die Förderung des Tierschutzes;
  22. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
  23. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
  24. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
  25. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
  26. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
  27. die Förderung der Kriminalprävention;
  28. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
  29. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
  30. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;
  31. Integration und Migration fördern und länderübergreifende Treffen organisieren.
  32. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
  33. durch die Mitgliedschaft im Verein sollen die Bürger*innen an die Gemeinschaftsarbeit und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und eingesetzt werden.
  34. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
     

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Mustersatzung herunterladen

Wie läuft die Gründungsversammlung Schritt für Schritt ab?

3. Gründungsversammlung abhalten

Die Gründungsversammlung ist die erste offizielle Versammlung des zukünftigen Vereins. Sie läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Vorstellung und Diskussion der Satzung: Die geplante Satzung wird vorgelesen und besprochen.
  2. Beschlussfassung über die Satzung: Die Satzung wird von den Anwesenden gemeinsam beschlossen.
  3. Wahl des Vorstands: Der Vorstand wird gemäß Satzung gewählt.
  4. Erstellung des Gründungsprotokolls: Alle wichtigen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und von den Gründungsmitgliedern unterschrieben.

Checkliste zur Gründungsversammlung

Infos zur Jahreshauptversammlung

Welche Unterlagen und Angaben werden für die Gründung benötigt?

4. Notarielle Beglaubigung

Die Unterschriften des gewählten Vorstands unter der Satzung und dem Gründungsprotokoll müssen von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Das bedeutet: Die Personen müssen mit Ausweis erscheinen und ihre Unterschrift vor Ort leisten oder bestätigen.
Diese Beglaubigung ist notwendig, damit der Verein offiziell in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden kann.

Wie melde ich den Verein beim Vereinsregister an?

5. Eintragung ins Vereinsregister 

Anmeldung: Die folgenden Unterlagen müssen beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung des Vereins eingereicht werden:

  • Satzung: Die verabschiedete Satzung in schriftlicher Form, unterschrieben vom Vorstand.
  • Gründungsprotokoll: Das Protokoll der Gründungsversammlung mit allen Beschlüssen und Unterschriften.
  • Liste der Vorstandsmitglieder: Eine Übersicht mit Namen, Adressen und Funktionen des gewählten Vorstands.
  • Notariell beglaubigte Unterschriften: Die Unterschriften des Vorstands müssen vom Notar bestätigt sein.

Kosten: Die Eintragung ins Vereinsregister kostet üblicherweise zwischen 50 und 75 Euro.

Wie beantrage ich die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt?

6. Gemeinnützigkeit beantragen

Reiche die Satzung beim zuständigen Finanzamt ein, um zu prüfen, ob dein Verein als gemeinnützig anerkannt wird.
Wird die Gemeinnützigkeit bestätigt, erhält der Verein steuerliche Vorteile (z. B. Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer) und darf Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wichtig: Die Satzung muss dafür bestimmte Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) genau erfüllen.

Wie kann ich ein Geschäftskonto für meinen Verein eröffnen?

7. Geschäftskonto eröffnen

Um die finanziellen Angelegenheiten deines Vereins sauber und transparent zu regeln, solltest du ein Bankkonto auf den Namen des Vereins einrichten.
Dazu benötigen die meisten Banken folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
    Nachweis, dass der Verein offiziell eingetragen ist und rechtlich existiert.
  • Vereinssatzung
    Zeigt die Ziele, Strukturen und Vertretungsregelungen des Vereins – wichtig für die Prüfung durch die Bank.
  • Protokoll der Gründungs- oder letzten Mitgliederversammlung
    Vor allem dann erforderlich, wenn dort der Vorstand gewählt oder die Kontoeröffnung beschlossen wurde.
  • Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Personen
    Meist Personalausweis oder Reisepass; bei Online-Eröffnungen wird häufig das Video-Ident-Verfahren genutzt.
  • SEPA-Lastschriftmandat (optional)
    Falls der Verein z. B. Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen möchte.

Tipp: Viele Banken bieten spezielle Vereinskonten mit vergünstigten Konditionen – insbesondere für gemeinnützige Organisationen. Ein Vergleich lohnt sich.

Welche Versicherungen braucht ein frisch gegründeter Verein?

8. Versicherungen abschließen

Sobald dein Verein aktiv wird – z. B. Veranstaltungen durchführt, Mitglieder betreut oder mit Dritten in Kontakt tritt – entsteht auch ein Haftungsrisiko.
Denn ein Verein kann als juristische Person für Schäden haften, die durch seine Tätigkeit entstehen – zum Beispiel bei einem Unfall während eines Vereinsfestes oder durch ein Fehlverhalten des Vorstands.

Daher ist ein passender Versicherungsschutz sehr zu empfehlen. Je nach Tätigkeitsfeld des Vereins kommen folgende Versicherungen infrage:

  • Vereinshaftpflichtversicherung
    Schützt den Verein, den Vorstand und Mitglieder vor Schadensersatzansprüchen Dritter – etwa bei Personen- oder Sachschäden auf Veranstaltungen oder im Vereinsalltag.
  • Unfallversicherung für Mitglieder
    Deckt Unfälle ab, die Mitgliedern während offizieller Vereinsaktivitäten passieren, z. B. bei Proben, Training oder Arbeitseinsätzen.
  • Vermögensschadenhaftpflicht inkl. D&O-Versicherung
    Dieses Kombiprodukt schützt den Verein und insbesondere den Vorstand vor finanziellen Schäden, die durch Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder Versäumnisse entstehen – etwa bei falscher Mittelverwendung, Fristversäumnis oder fehlerhaften Verträgen.
    Es deckt sowohl Schäden am Vereinsvermögen als auch die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern ab.

Je nach Vereinszweck können auch weitere Versicherungen sinnvoll sein, z. B. Cyber-Versicherung oder Inventarversicherungen.

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  • Digitale Verwaltung: Einfache Vertragsübersicht und Schadenmeldung über digitale Prozesse

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FAQ zur Vereinsgründung

Was braucht man, um einen Verein zu gründen?

Für die Vereinsgründung benötigt man mindestens sieben Personen, eine ausgearbeitete Satzung, eine Gründungsversammlung mit Protokoll sowie die Unterlagen für die Anmeldung beim Vereinsregister.

Wie viele Personen benötigt man zur Vereinsgründung?

Für einen eingetragenen Verein (e.V.) werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt. Ein nicht eingetragener Verein kann auch mit weniger Personen gegründet werden, besitzt aber weniger Rechte.

Wie lange dauert die Gründung eines Vereins?

Die internen Vorbereitungen dauern meist wenige Tage. Die Eintragung beim Vereinsregister dauert je nach Amtsgericht zwischen zwei und sechs Wochen.

Was kostet es, einen Verein zu gründen?

Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 100 und 140 Euro für Registereintragung und notarielle Beglaubigung. Gemeinnützigkeit und Satzungserstellung verursachen keine zusätzlichen Gebühren.

Welche Fehler passieren bei der Vereinsgründung am häufigsten?

Häufige Fehler sind: unklare Satzung, fehlende Angaben zur Gemeinnützigkeit, falsche Vorstandsbesetzung, unvollständige Unterlagen oder ein ungültiges Gründungsprotokoll.

Muss jeder Verein ins Vereinsregister eingetragen werden?

Nein. Die Eintragung ist freiwillig. Nur ein eingetragener Verein (e.V.) erhält jedoch eigene Rechtsfähigkeit und haftungsrechtliche Vorteile.

Welche Vorteile hat ein eingetragener Verein (e.V.)?

Ein e.V. ist rechtsfähig, kann Verträge abschließen, haftet als Organisation und genießt steuerliche Vorteile, insbesondere bei Gemeinnützigkeit.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit und wann lohnt sie sich?

Gemeinnützigkeit bedeutet steuerliche Begünstigung, Spendenquittungen sowie reduzierte Verwaltungsauflagen. Sie lohnt sich, wenn der Verein dauerhaft gesellschaftliche oder soziale Zwecke verfolgt.

Kann man einen Verein auch online gründen?

Die Vorbereitung kann online erfolgen. Die Anmeldung beim Vereinsregister erfordert jedoch eine notarielle Beglaubigung, daher ist eine vollständig digitale Gründung aktuell nicht möglich.

Darf ein Verein Einnahmen erzielen?

Ja. Ein Verein darf Einnahmen erzielen, solange diese dem Vereinszweck dienen und bei Gemeinnützigkeit den steuerlichen Vorgaben entsprechen.

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