Kostenart | Betrag |
---|---|
Notargebühr, für die Beglaubigung der Anmeldung | 26 € |
Registergebühr, für den Eintrag beim Amtsgericht | 52 € |
für die Bekanntmachung der Eintragung im Vereinsregister | 10 - 30 € |
Gesamt | ca. 100 € |
Zusätzlich können folgende Kosten entstehen:
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Für die Gründung eines Vereins müssen bestimmte Kriterien zwingend erfüllt werden, hierfür empfehlen wir folgende Herangehensweise:
1. Satzung:
Erstellung einer Vereinssatzung mit Angabe des Vereinszwecks, dieser sollte auf eine nicht wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sein. In der Satzung sind alle für das Vereinsleben wichtigen Grundentscheidungen zu treffen, mit einem Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll. Falls der Verein gemeinnützig sein soll, lassen Sie die Satzung unbedingt vor der Anmeldung im Vereinsregister vom Finanzamt prüfen, um gegebenenfalls die Satzung anpassen zu können.
2. Gründungsmitglieder:
Zur Gründung eines Vereins werden sieben Mitglieder benötigt, diese können aus natürlichen oder juristischen Personen bestehen.
3. Gründungsprotokoll:
4. Gründerversammlung:
In der Gründerversammlung, mit mindestens sieben Mitgliedern, wird die Gründung und die Satzung beschlossen, diese muss von den Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Bei der ersten Versammlung wird auch der Vorstand gewählt, dies muss in Form eines Wahlprotokolls dokumentiert werden.
Ohne eine Satzung kann keine gemeinnützige Organisation aufgebaut werden, sie ist also essenziell für die Vereinsgründung.
Die Satzung muss laut Gesetz folgendes enthalten:
Achtung: Fehlt einer dieser Bestandteile, lehnt das Registriergericht eine Eintragung ab.
Es gibt einige Bestimmungen, die nur durch die Satzung getroffen werden können, da einfach Beschlüsse in der Mitgliederversammlung hierfür nicht ausreichend sind. Das betrifft zum Beispiel die Beitragspflicht und Sonderrechte für Mitglieder.
Die Satzung sollte klar und übersichtlich gehalten sein. Achten Sie darauf, nur das zu regeln, was unbedingt notwendig ist. So braucht beispielsweise ein kleiner Verein keine besonderen Vertreter. Nutzen Sie beim Gründen die Mustersatzungen anderer Vereine zur Orientierung. Wollen Sie mehrere Teile verschiedener Satzungen verwenden, achten Sie jedoch darauf, dass keine Widersprüche entstehen. Strebt Ihr Verein die Gemeinnützigkeit an, so muss Ihre Satzung die in der Mustersatzung der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Regelungen enthalten. Diese finden Sie beispielsweise im Internet auf der Homepage der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes.
Planen Sie, Ihrem Vorstand eine Tätigkeitsvergütung für Arbeits- und Zeitaufwand zu zahlen, muss diese Vergütung ausdrücklich in der Satzung enthalten sein. Dasselbe gilt, wenn eine Ehrenamtspauschale ausgezahlt wird. Des Weiteren muss in der Satzung die maximale Höhe von Umlagen (Sonderbeiträge) festgelegt werden, sonst dürfen diese nicht beschlossen werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte sich der Name des Vereins von den Namen der Vereine am Ort oder in der Gemeinde deutlich unterscheiden.
Hinweis: Aufwendungen wie Reisekosten, Spesen usw. dürfen laut Gesetz auch ohne Regelung in der Satzung erstattet werden.
So schaut eine Mustersatzung für gemeinnützige Vereine aus:
Die Gründung eines eingetragenen Vereins muss beim örtlichen Amtsgericht (Registergericht) angemeldet werden. Dort wird festgestellt, ob der Verein laut seiner Satzung und dem Gründungsprotokoll gemeinnützig ist. Ist dem nicht so, kann das Registergericht die Eintragung ablehnen.
Wenden Sie sich an einen Notar. Dieser besitzt ein Formular für das Anmeldeschreiben. Über ihn erfolgt auch die Anmeldung beim Registergericht. Das Anmeldeschreiben muss von allen Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet und vom Notar beglaubigt werden.
Nach der Registereintragung erhält der Verein einen Registerauszug. Dieser Auszug kann öffentlich im Vereinsregister eingesehen werden und wird zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos benötigt.
Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, halten Sie sich in der Satzung mit der Angabe von wirtschaftlichen Betätigungen zurück!
Die Gemeinnützigkeit wird in §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sowohl rechtsfähigen als auch nicht rechtsfähigen Vereinen kann die Gemeinnützigkeit anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Dies muss eindeutig aus der Satzung hervorgehen.
Um die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss der Verein seine Satzung ordnungsgemäß ausgestalten und eine Geschäftsführung vorweisen können, die selbstlos, ausschließlich und unmittelbar einen der oben genannten Zwecke fördert. Bei letzterem geht es vor allem darum, wie der Verein im Alltag geführt wird. Ein zentraler Bestandteil der Gemeinnützigkeit besteht darin, dass die Verwendung der Mittel des Vereins nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke, sondern selbstlose Zwecke verfolgen.
Daher darf ein gemeinnütziger Verein kein eigenes Vermögen anhäufen und nicht (laufend) Gewinne erwirtschaften, die nicht dem in der Satzung festgehaltenen gemeinnützigen Zweck dienen. Außerdem muss der Verein sparsam wirtschaften und die eingenommen Mittel zeitnah dem steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck zufließen lassen – spätestens in den zwei Jahren, welche auf das Jahr folgen, in dem die Mittel eingenommen wurden. Rücklagen dürfen nur maximal 10 % der zeitnah zu verwendenden Mittel betragen.
Ausgenommen von dieser Begrenzung sind projektbezogene Rücklagen, welche für konkret geplante, dem Vereinszweck dienende Vorhaben eingesetzt werden sollen. Eine Vermögensaufstockung bei einem Verein ist nur durch gezielte Zuwendungen möglich, wie z. B. Erbschaften, zweckgebundene Spenden, Schenkungen oder Sachzuwendungen, die naturgemäß zum Vermögen gehören (Grundstücke, Gebäude).
Für eingetragene Vereine sind zwei Organe gesetzlich vorgeschrieben: der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zusätzlich können weitere Organe eingerichtet werden, die jedoch nicht verpflichtend sind. Dazu zählen unter anderem der Kassenprüfer bzw. Kassenwart und der Aufsichtsrat. Insbesondere ein Aufsichtsrat ist empfehlenswert, wenn der Verein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, wie es beispielsweise bei großen Fußballvereinen der Fall ist.
Der Vereinsvorstand ist das zentrale Organ eines Vereins und trägt die Hauptverantwortung für dessen Führung und Entwicklung. Dabei übernimmt der Vorstand nicht nur organisatorische und strategische Aufgaben, sondern muss auch rechtliche und finanzielle Risiken beachten. Eine klare Definition der Aufgaben, die Identifikation potenzieller Risiken und geeignete Absicherungsmaßnahmen sind daher essenziell.
Aufgaben des Vereinsvorstands
Die Aufgaben des Vorstands können je nach Satzung und Größe des Vereins variieren, umfassen jedoch typischerweise die folgenden Bereiche:
Repräsentation des Vereins
Wahrung des Vereinszwecks
Finanz- und Ressourcenmanagement
Mitgliederverwaltung
Rechtliche Pflichten
Organisation des laufenden Betriebs
Risiken des Vereinsvorstands
Die Arbeit im Vorstand birgt rechtliche und persönliche Risiken, da Vorstandsmitglieder für Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen haften können. Zu den häufigsten Risiken gehören:
Haftung für Vermögensschäden
Verstoß gegen rechtliche Vorgaben
Unzureichende Absicherung bei Schadensfällen
Reputationsrisiken
Absicherungsmöglichkeiten für den Vereinsvorstand
Um die Risiken zu minimieren, sollten Vorstandsmitglieder geeignete Absicherungsmaßnahmen ergreifen:
D&O-Versicherung (Directors & Officers)
Vereinshaftpflichtversicherung
Präzise Satzung und Geschäftsordnung
Professionelle Beratung
Schulungen und Weiterbildungen
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführer
Kassenwart
Beisitzer
Die Themen Risiko und Haftung sind für Vorstandsmitglieder von zentraler Bedeutung. Dabei haftet nicht nur der Verein als juristische Person, sondern auch jedes Vorstandsmitglied persönlich – im schlimmsten Fall sogar mit seinem Privatvermögen.
Persönliche Haftung:
Alleinhaftung (§840 Abs. 2 BGB):
In unserem Video präsentieren wir eine allgemeine Risikoeinschätzung und geben einen Überblick über die verschiedenen Vereinsversicherungen. Weiter unten auf dieser Seite erläutern wir die spezifischen Vorteile und einzigartigen Merkmale jeder Versicherung. Unser Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis zu vermitteln, damit Sie die optimale Entscheidung für Ihren Verein treffen können. Informationen vom Video in Kurzform:
© BERNHARD Assekuranzmakler 2024
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